Eingangsrechnung nach §13b UStG

Hallo,

habe von einem Elektriker, eine Rechnung bekommen, auf der „Gem. §13b. UStG Leistungsämpfenger ist Steuerschuldner“ steht.

Ich nehma mal an, dass das so ok ist …? Kleinunternehmer o.ä.?

Wie dem auch sei: Was bzw wie mache ich mit der Rechnung (auch im Gegensatz zu einer normalen Rechnung mit ausgew. MwSt).

zB angenommen der Rechnungsbetrag ist 2000,00.

a) Ich überweise ich dem Elektriker 2000,00 und dem Finanzamt nochmal 380 (MwSt v. 2000)?
b) ich überweise die 2000 - mache dem FA gegenüber aber 380 als VSt.-Abzug geltend?
c) was ganz anderes? :wink:)

Welches wären ggf die richtigen Konten?

nervig … weshalb kann der nicht einfach eine normale Rechnung stellen …?

Hallo,

ich bin kein Steuer-Fachmann, so mache ich es:

  • die Rechnung auf das richtige Konto buchen, im SKR04 ist das die ‚5920 Bauleistungen§ 13b 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer‘ bzw. nachfolgende Konten
  • das Programm erledigt den Rest dann automatisch
  • Ein Zahlung der MWSt. muss nicht erfolgen, da der Betrag gleichzeitig als Vorsteuer und Mehrwertsteuer gebucht wird.

Allerdings darf der Elektriker meiner Meinung nach das nicht so ohne weiteres machen. Er muss selbst eine Bescheinigung vom Finanzamt vorlegen, dass er die Rechnung so stellen kann. Auch muss er eine Bescheinigung von Ihrem Betrieb vorliegen haben, um die Rechnung so schreiben zu dürfen. (Das hat jedenfalls unser letzter Baubetrieb so gemacht und hat, nachdem wir die Bescheinigung nicht sofort vorliegen hatten, eine ‚normale‘ Rechnung gestellt.)

HTH
Lothar Franke

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