Änderung Rechnungsanschrift

Hallo zusammen! Ich bins wieder mit meinen Fragen…

Ich habe dem Kunden am 21.02.19 eine Rechnung ausgestellt. Nun möchte der Kunde gern die Rechnungsadresse von seiner privaten auf Verein-Adresse geändert haben. Wie verfahre ich in dieser Situation? Die Rechnung hat das Haus bereits verlassen und die Lieferung ist auf seine private Anschrift erfolgt. Als erstens würde ich eine zweite Anschrift bei dem Kunden anlegen. Danach die Korrektur mit vollem Betrag machen und dann die alte Rechnung duplizieren und neue Anschrift auswählen. Nun kommt meine Frage. Wie sieht es mit dem Rechnungsdatum aus, das alte Datum (21.2.19) nehmen oder das aktuelle (März)? Mus ich auf der Rechnung am besten irgendein Vermerk machen z.B. das Lieferdatum? Der Lieferschein lasse ich unverändert? Wie soll ich bei der Buchhaltung verfahren (IST-Versteuerung).

  1. Rechnung Nr.1 (Februar)
    Deb. xy
    An Erlös
    An USt… Nicht fällig (aut.)

  2. Bezahlung über OP
    Bank (Februar)
    An Deb. xy (Re.1)
    Dabei erfolgt aut. Umbuchung von nicht fällig auf fällig.

  3. Rechnung Nr. 2 (März)
    Deb. xy
    An Erlös
    An USt… Nicht fällig (aut.)

Und dann? Rechnungskorrektur zur Re. Nr. 1 über OP als „Bezahlung“ der Re.Nr.2 buchen?
Erlös
USt. Nicht fällig (aut.)
an Deb. xy (Re.2)

Oder sehe ich das falsch?

Werde mich über eure schnelle Antwort sehr freuen.
MfG Maria

Hallo erst einmal,

Rechnungssteller und Leistungsempfänger müssen eine Rechnungskorrektur in ähnlicher Weise behandeln.
Denn die Dokumente und Buchungen müssen in beiden Buchhaltungen vorliegen und identisch sein.
Auch die Buchungen müssen in allen Konten auf beiden Seiten übereinstimmen.
Daher solltest du eine Rechnungskorrektur immer mit dem Geschäftspartner abstimmen und als Rechnungssteller das Procedere vorgeben.

Im ersten Schritt stornierst du die fehlerhafte Rechnung. Diese kennzeichnest du als Rechnungsstorno.
Danach erstellst du eine neue Rechnung mit einer neuen Rechnungsnummer. Diese muss unbedingt einen Hinweis auf die stornierte Rechnung beinhalten, wie z.B. „Diese Rechnung ersetzt Rechnung Nr. 100 vom 04.02.2019“.
Damit ist auch im Falle einer Betriebsprüfung klar gestellt, dass es sich bei der stornierten Rechnung nicht um eine offene Forderung handelt.
In der Buchhaltung ordnest du die neue Rechnung der stornierten Rechnung zu.

Hallo zusammen,

könnten wir hier zunächst kurz Begrifflichkeiten klären? Rechnungskorrektur ≠ Storno.

Also warum die Rechnung stornieren, anstatt einer Rechnungskorrektur? Der beschriebene Weg ist aus meiner Sicht nicht falsch, aber ich bin verwirrt, dass zunächst von Rechnungskorrektur gesprochen wird und dann etwas mit stornieren kommt. :slight_smile: