Eigenentnahme und Bruch

Hallo Allerseits,

ich habe da mal eine Frage bei der mir die Suchfunktion leider nicht weiterhilft.
Wir sind ein Baustoffhandel und arbeiten jetzt mit der WAWI Lexware professional 2018 V. 18.06.

Es kommt leider beim Verladen von Baustoffen hin und wieder mal vor das man sich die eigenen Waren beschädigt und somit gezwungen ist diese zu entsorgen da die Ware in keinem Verkaufsfähigen Zustand mehr ist (z.b. Tonrohr rutscht vom Stapler und zerbricht).
Wie kann ich hier am besten vorgehen?
Bei meinem Ehemaligen Arbeitgeber gab es ein so genanntes Bruchkonto.
Das geht aber hier ja denke ich nicht weil ich ja somit Umsätze generiere obwohl ich einen Schaden habe.
Es geht mir ja darum 1. den Bestand Lagerbestand berichtigt zu haben und zum anderen 2.für die Buchhaltung was in der Hand zu haben damit das ganze Nachvollziehbar ist und korrekt verbucht werden kann.

In diesem Zusammenhang fas eine Identische Frage zum Thema Eigenbedarf.
Wir führen z.B. auch Fahrzeugleuchtmittel in unserem Shop die wir teils auch für die eigenen LKW´s benötigen.
Oder anderes Beispiel Zement den unser Hausmeister auch für Reparaturen an unserem Lager benötigt.
Auch hier die gleiche Frage nach dem Buchen und Bestand sauber bekommen.

An dieser Stelle schon mal vielen Dank für das lesen und hoffentlich auch helfen können :wink:

Hallo,

in der Buchhaltung müsste soetwas ausgebucht werden. Kommt dann drauf an welchen Kontorahmen Du nutzt und ob Du Bilanzierst oder EÜR :wink:
Eigenverbrauch = Zement Hausmeister = SKR03 = 8910
Bruch = Runterfallen beim Verladen = SKR03 = 2325
Schau mal hier:

Wichtiger als die ganze Bucherei sind natürlich ordentliche Aufzeichnungen darüber.

Hallo Baustoffhandel,

zunächst musst Du Dir hierfür in der Faktura einen fiktiven Kunden anlegen mit einer 0 als Debitorenkonto, damit Du technisch Lieferscheine erzeugen kannst.

Für den Warenabgang erzeugst Du einen Lieferschein und buchst den in der Buchhaltung Aufwandskonto an Warenbestandskonto.

Gruß
Rainer