1. Mahnung nochmal einsehen?

Kann ich eine bereits vor Wochen verschickte Mahnung in Lexware noch einmal einsehen und überprüfen
oder muß ich mir vor dem Versandt eine Kopie ausdrucken und abheften?
Danke!
Anton

Hallo Anton,

leider nein. Daher meine Empfehlung, die Mahnungen zunächst immer als PDF auszugeben, auf dem PC in einem entsprechenden Ordner abzuspeichern und dann daraus zu drucken. So hast Du diese immer für spätere Prüfungen, Nachdrucke etc. verfügbar.

Hier auch nochmal mein Tutorial zum Thema Mahnwesen: Tutorial: Lexware Mahnwesen | lex-blog.
Evtl. hilfreich. :slight_smile:

Gibt es keine Möglichkeit die Mahnung zu ändern oder nocheinmal an zu sehen?
Was mache ich wenn ich es als PDF angesehen habe und die PDF nicht gespeichert habe?

Wie ich geschrieben habe: nur, wenn als PDF (oder wie auch immer) als Datei abgespeichert.

Dann hast Du Pech und musst den Mahnlauf leider erneut durchlaufen. Da dies nicht wirklich optimal ist und man sich ggf. auch Daten wie Prozenzsatz Verzinsung, Mahngebühr etc. merken muss, ist meine Empfehlung ja eben die Speicherung als PDF. Und in der Regel speichert man bevor man ein PDF überhaupt anschauen kann. :wink: