Gutschriftsverfahren statt Rechnung

Hallo zusammen,

wir haben einen Kunden, der von uns keine Rechnungen möchte/erhält, sondern uns statt dessen eine Gutschrift über die erbrachte Leistung ausstellt. Wie lege ich den Kunden + den Beleg (Sprich: die Gutschrift) richtig in Lexware an? Habe da unter Kunde > Neu … nur Angebot, Rechnung, etc.

Nur unter Lieferanten hätte ich GS - aber das ist doch wohl falsch? Es ist ja nunmal ein Kunde, kein Lieferant.

Haben Lexware Plus.

Niemand eine Idee? Oder habe ich nicht verständlich ausgedrückt, was ich meine?

Normal ebringt man ja eine Leistung für den Kunden und stellt ihm dann eine Rechnung.
Ergo: Ich lege einen Kundern an, errstelle dann einen Beleg - in diesem Fall Rechnung - buche und schicke sie dem Kunden, er bezahlt, ich vermerke den Beleg als bezahlt. ok.

Nun schicken wir diesem Kunden aber keine Rechnung, sondern er uns statt dessen eine Gutschrift, die er dann begleicht - dh uns überweist.
Wie bring ich das ins System?

Oder wäre der richtige(?) einzige Weg, eine Proforma-Rechnung anzulegen, mit Verweis auf die GS und diese dann zu buchen?

Nachtrag: Evtl. ist nicht klar, weshalb wir die GS nicht bei Zahlungseingang einfach entsprechend buchen und gut ist. Wir haben alle Belege in der WaWi von dort aus werden sie automatisch an die Buchhaltung übergeben. Das sollte hier auch so sein.

Hallo hm0,

den Kunde kannst Du „normal“ als Kunde anlegen. Der Beleg ist hier aber kein Kundenbeleg, sondern tatsächlich ein Lierantenbeleg. Dann ist in diesem Falle Lieferantengutschrift (also wirklich Lieferantengutschrift, nicht die Gutschrift!, sonst schuldest Du das Geld) richtig. Denn durch die Verlagerung der Belegerstellung ist es kreditorisch und nicht mehr debitorisch.

Hilft das weiter?

leider etwas (zu) spät gesehen. Bei einem Kunden kann ich doch keine Lieferanten-GS erstellen? Zumindest wird mir das nicht angeboten.
(seltsamer Weise auch keine GS - aber die wäre hier ja ohnehin falsch).

Hatte mir so beholfen, dass ich quasi „intern“ eine Rechnung erstellt habe, in die ich die Infos zur GS geschrieben habe und beides zusammen abhefte.

Ich meinte natürlich Lieferant. :slight_smile:

Bei Kunden gibt es nur Rechnungskorrektur, was der früheren Gutschrift entspricht. In dem von Dir beschriebenen Fall ist das aber auch nicht korrekt, da ist die beschriebene Lieferantengutschrift schon der richtige Weg. Wie geschrieben: es ist kreditorisch, nicht debitorisch.

Wenn auch schon paar Tage her, muss ich mich hierzu korrigieren. Es ist natürlich für Dich debitorisch, da Du ja eigentlich die Rechnung erstellt hättest. Einen Beleg in Lexware kannst Du dazu aber nicht schreiben, da keiner passt. Benötigst Du ja aber auch nicht, da die Gutschrift ja von extern kommt.

Danke an Thomas E. für den Hinweis.

Hallo HmO,

Du definierst eine Zahlungsbedingung „Diese Rechnung ist technisch bedingt und wird nicht versandt, weil der Kunde eine Gutschrift erstellt.“.

Dann kannst Du „für Dich“ intern eine Rechnung erstellen, damit nicht nur der Betrag zum Soll gestellt wird, sondern auch die Lagerabbuchungen erfolgen, aber jeder Prüfer ist sofort im Bilde. :wink:

Gruß
Rainer