Rechnung und Rechnungskorrrektur

Hallo, ich haben heut eine Rechnungskorrektur geschrieben, da eine Kundin einen Artikel zurückgeben möchte und gleichzeitig einen neuen Artikel mitnimmt. Nach der Rechnungskorrektur habe ich eine Rechnung mit dem neuen Artikel geschrieben worin ich den Betrag aus der Rechnungskorrektur als Abschlagsbetrag eingab. Nun ist mir aber aufgefallen, dass wenn ich die Kundin abkassieren möchte der volle Betrag in der Kassenrechnung steht (Rechnungskorrekturbetrag fehlt) und die Rechnungskorrektur als einzelnen Posten im MInusbetrag aufgelistet ist. Wie fahre ich nun fort ?

In der neuen Rechnung darf die Rechnungskorrektur/Gutschrift NICHT als Abschlag erfasst werden. Das ist inhaltlich falsch und muss korrigiert werden. Der Abzug der Rechnungskorrektur erfolgt in der Buchhaltung bzw. beim Zahlungseingang der Differenz aus neue Rechnung minus Rechnungskorrektur werden beide mit vollem Betrag erfasst.

Danke für die Antwort.
Also wird die Rechnungskorrektur in der nächsten Rechnung ohne Bemerkung vom Gesamtbetrag abgezogen?

allerdings muss ich dazu sagen, dass der Punkt mit der Abschlagsbetrag in der nächsten Rechnung so im Handbuch vermerkt ist.

Hallo Rebecca,

nein. Das sind zwei autarke Belege. Du kannst es entweder an die Kundschaft auszahlen oder manuell mit einem evtl. Zahlvorgang verechnen.

Hallo Rebekka,

die einfachste Art wäre, nicht mehr zwischen Rechnung und Gutschrift zu unterscheiden, sondern in einem Dokument zunächst die Rückgabe mit einer negativen Menge und anschließend die Neulieferung mit einer positiven Menge zu fakturieren. Der Kunde erhält dann letztlich ein Dokument über den Differenzbetrag, auf dem aber zur Klarheit beide Posten aufgeführt sind.

Seit die Verwendung des Begriffs „Gutschrift“ für Rechnungskorrekturen entfallen ist, fassen die Firmen auch zunehmend Lieferungen und Rücknahmen in einer Rechnung zusammen. Früher lautete die Doktrin mal „eine Rechnung ist durch eine Gutschrift zu neutralisieren“. Eine Rechtsgrundlage dafür gibt es aber nicht (Ausnahme: Barzahlung. Wer Geld zurückbekommt, muss das quittieren).

Gruß
Rainer

Hierbei aber bitte beachten, dass der Gesamtbetrag der Rechnung nicht negativ wird. Die entsprechende Warnmeldung kann man zwar bestätigen, diesen Beleg dann aber im Zahlungseingang der warenwirtschaft nicht mehr als bezahlt markieren.

Ich persönlich empfehle den Weg über Rechnungskorrektur zu nutzen. Dafür ist diese Belegart schliesslich auch gedacht.

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Hallo Steve,

im Zahlungseingang der warenwirtschaft

den gibt es ja nur in der Einzelversion. Mag sein, dass das nicht funktioniert. Bei den Kombi-Paketen läuft die Zahlungsüberwachung ja eh über die Buchhaltung.

Gruß
Rainer

Das trifft auf die faktura+auftrag zu ja, aber bei den „pro“ Versionen (und business plus enthält ja eine „abgespeckte“ wawi pro), ist dies nicht so. Dort kann ich einstellen, ob Mahnwesen über wawi oder buha laufen soll.