der einfachste und auch korrekte Weg, Artikel umsatzsteuerfrei im Auftrag abzubilden ist, eine Warengruppe anzulegen, die mit dem entsprechend hinterlegten Konto keine Umsatzsteuer enthält. Aber: in dem Falle ist das nicht so simpel. Meinem Kenntnisstand nach gilt die Regel: die Nebeleistung folgt in der Besteuerung der Hauptleistung (siehe u.a.hier). Ergo: wenn die Hauptleistung in Deiner Rechnung mit 19% besteuert wird, so gilt dies auch für die Nebenleistung, in dem Falle die Versandkosten.
Da ich aber kein Steuerberater bin, empfehle ich Dir, Dich in diesem Punkt fachlich beraten zu lassen.