Update von Pro 2012 ohne Laufzeit

Hallo ich nutze LW Warenwirtschaft Pro 2012 und möchte gerne updaten. Bei Lexware sagte man mir es gebe nur noch Versionen mit Jahres Laufzeit. Stimmt das bzw. welche Version ist die letzte welche unbegrenzt läuft?

Danke

Hallo Stephan,

ja, das ist soweit korrekt. Seit der Änderung ab Version 2017 benötigst Du stets die aktuelle Version um produktiv mit dem Programm weiterarbeiten zu können.

Wirklich „unbegrenzt“ läuft kein Programm, da bedingt durch Anpassungen an aktuelle Betriebssystem, rechtliche Belange etc. immer Einschränkungen gegeben wären.

Version 2015 der warenwirtschaft wäre aber ohne nennenswerte Einschränkungen der meisten Programmfunktionen hier zu nennen. Inwieweit Du mit dieser Version allen rechtlichen Belangen nachkommen kannst (Betriebsprüfungen, DSGVO, GoBD…), musst Du selbst prüfen. Wirklich raten kann ich zu dem Einsatz einer >3 Jahre alten Version nicht.

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Danke für die Antwort was ist mit der Version von 2016, läuft die unbegrenzt( abgesehen natürlich vom Betriebssystem)?

Jein. Eingeschränkte Funktionalitäten nach Ablauf Lexware Aktualitätsgarantie | lex-blog

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Mit der Version 2016 lassen sich weder die aktuellen Anforderung bei einer BP gem. AO, noch die Vorgaben der DSGVO erfüllen. Auf Grund der sich ständig ändernden gesetzlichen Vorgaben auch im Bereich der Warenwirtschaft, kommt man eigentlich um ein Abo-Modell gleich bei welchem Anbieter herum.

Eine Schätzung oder Hinzurechnung des BP oder Bußgelder bei DSGVO Verstößen sind wesentlich teuerer aus viele viele jährliche Updates.

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Ich ergänze an dieser Stelle das fehlende „nicht“. :slight_smile:

Einen Ausfall der Buchführung durch die Updates könnte man da jetzt wieder dagegen rechnen.

Was die DSGVO betrifft, wenn Lexware mich dann im Falle eines Problems betreff DSGVO kostenlos rechtlich vertritt und in Haftpflicht geht sollte das in die Hose gehen schließe ich sofort ein ABO ab.

Man sollte diese Zwangsupdate Sache nicht mit solchen Argumenten begründen.

Es gibt nur einen Grund, die Gewinne werden in gewissem Sinne planbar. Ohne Zwangsupdate arbeiten wie man hier ja liest nicht wenige noch mit Versionen von vor der Jahrtausendwende und das ohne jemals Bußgelder zu zahlen.
Die Firmen die sich auf dieses Verfahren festlegen kann ich aber gut verstehen da die Kosten sonst kaum zu planen sind.
Wir haben das auch bei einem Produkt durch. Lizenzgebühren für uns jährlich 20.000 € da aber nur 10% das Update kauften, wozu sie sogar gesetzlich verpflichtet wären, ein Minusgeschäft für uns. Folge es gab nur noch Updates alle 3 Jahre.

Die Variante mit den Zwangsupdate dient also einzig dem Zweck Einnahmen und Ausgaben kalkulierbarer zu machen. Wird da irgendwo das minus zu groß wird nichts mehr upgedatet und das Produkt stirbt.

Warum nicht? Ist doch nicht falsch. Es gibt nunmal rechtlich Gegebenheiten, die auch Software für Fakturierung und Warenwirtschaft erfüllen muss. Das geht mit „Altversionen“ nunmal nicht, da es diese Vorgaben zu dem Zeitpunkt nicht gab.

Das ist mMn nicht DER Grund sondern einer von vielen. Ich würde hier jedoch äbändern in „Einnahmen“ werden planbar. Gewinne nur bedingt, da sich nicht alle Ausgaben planen lassen. :slight_smile:

Warum? Für die Umsetzung bist Du ja am Ende verantwortlichen. Lexware muss als Softwarehersteller bestimmte Möglichkeiten bereitstellen. Diese dann korrekt ein- bzw. im praktischen Betriebsalltag umzusetzen, obliegt der Verantwortung der Unternehmer:innen.

Dazu braucht man aber keine Laufzeitbegrenzte Version mit Zwangsupdate. Dazu würde es genügen für die dauerhaft verfügbare Kaufversion freiwillige natürlich kostenpflichtige Update bereit zu stellen.
Die Katastrophe erleben wird doch hier ständig das eben nichts funktioniert wie es soll und eben diese Updates oft mehr kaputt machen als das sie eine aktuelle gesetzliche Vorgabe erfüllen.
Nein diese Argumente spielen mit der Angst der Kunden.
Viel schöner wäre es , es wird ein Update angeboten wo dann auch tatsächlich mal aufgeführt ist was neu ist, was zum Beispiel an neue gesetzliche Bestimmungen angepasst wurde. Meist wird es doch nur bunter, komplizierter aber eine gesetzliche Forderung wird nicht wirklich besser als zuvor erfüllt.
Eher das Gegenteil, es ist plötzlich keine zeitnahe Buchhaltung mehr möglich weil bestimmte Vorgänge nicht mehr verfügbar sind.
Nein der Wechsel auf solche zeitbegrenzte Versionen ist nahezu immer ein Versuch ein nicht rentables Produkt wieder ins Plus zu bringen.
Diese Theorie wird noch gestützt durch die Tatsache das die zeitbegrenzten Versionen nicht deutlich preisgünstiger sind als zuvor unbegrenzt laufende Versionen.
Es ist oft durchaus notwendig ein gutes Produkt über laufzeitbegrenzte Versionen zu finanzieren um es aktuell zu halten, ich kann das durchaus verstehen. Mein Produkt hat in der Beziehung als es aber noch auf aktuellstem Stand war (jedes Jahr die neue Version gekauft) versagt. Auch möglich das der Finanzbeamte unfähig war und das Programm selbst super alles konnte. Darum mag ich dieses Argument mit den gesetzlichen Anforderungen denen man dann genügt überhaupt nicht. Wenn dem so wäre sollte vor allem auch immer ein Zertifikat mitgeliefert werden welches diese Aussage bestätigt.

Hier ist es doch aber leider so das es sogar ein extra Updateprogramm gibt welches den aktuellen Stand prüft und updaten soll. Dann geht es schief und man muss sich über Foreneinträge und Blogeinträge Lösungen suchen anstelle das über die Updatefunktion kurzfristig ein Fix zur Verfügung gestellt wird.
Wenn ich ein ABO abschließe dann erwarte ich halt das es auch funktioniert was leider oft nicht der Fall ist.

Ich nutze zum Beispiel ein Programm von Bosch welches im Jahresabo je nach gebuchtem Umfang zwischen 500 und 2000 € kostet. Wer nicht zahlt ist am 31.03. des Jahres raus, man hat also 3 Monate Zeit das ABO freizuschalten. Das funktioniert aber sehr zuverlässig und verdient auch täglich richtig Geld.

Edit:
Bestes Beispiel warum es eben nicht so toll ist wenn man die Aussage hört das man damit dann ja immer den gesetzlichen Anforderungen genügt und das man diesen Aussagen nicht unbedingt trauen sollte lieferst du selbst:

Du vermischst hier unterschiedliche Dinge, finde ich.

Das sehe ich anders. Wenn Du wüsstest, mit welchen „Uraltversionen“ so manche Anwender:innen hier teilweise um die Ecke kommen… Und nicht wenige davon sagen dann auch noch, dass ja Lexware sicherstellen müsse, dass man doch rechtlich sicher damit arbeiten können muss. Bei lohn+gehalt ist das ja quasi schon seit etlichen Jahren so, dass es ohne die jeweils aktuelle Version nicht weitergeht. Und ich finde zurecht, da sich hier ständig etwas ändert und viele Anwender:innen diese Änderungen teilweise überhaupt nicht auf dem Schirm haben.

Hierbei ist auch zu berücksichtigen: ein nicht geringer Teil der Nutzer:innen sind keine Profis in dem Bereich sondern machen das nebenbei, teilweise mit keiner bis wenig Kenntnis der Materie.

Diese Aussage teile ich nicht. Bei der Menge an Themen die mittlerweile hier zu berücksichtigen sind, haben es selbst Fachleute schwer, das alles zu überblicken. Ein/e „normale/r“ Kund:in wäre da wohl schlicht überfordert.

Und hier vermischst Du, wie ich finde. Ja, Bugs sind nie schön, lassen sich bei Software aber auch praktisch nicht vermeiden. Die Frage ist dann (meiner Ansicht nach) wie damit umgegangen wird und wie schnell sie gefixt werden. Da gibt es wesentlichen Optimierungsbedarf, da müssen wir nicht drüber diskutieren.

Zur Kalkulation kann ich natürlich nichts sagen. Aber das Modell, welches bis 2013 lief, war meiner Ansicht nach zu unübersichtlich und teilweise auch ungerecht, abhängig davon, wann man die Software gekauft hat. Das aktuelle Modell finde ich da deutlich übersichtlicher und verständlicher.

Ob der Preis für jedes Produkt angemessen ist, darüber kann man sicherlich streiten. Speziell bei faktura+auftrag und wawi fehlen aus meiner Sicht neue Funktionen, fixen von kleinen, aber nervigen Dingen etc.

Wie bereits erwähnt ist dies ein Punkt, bei welchem Optimierungsbedarf gegeben ist. Ich verstehe hier aber auch Lexware (ein bisschen): die Programme sind teilweise recht komplex, bei den Paketversionen sind die anderen Module mit zu berücksichtigen und dann muss die Lösung auch auf hunderttausende Nutzer:innen passen. Das ist gerade bei Problematiken, die eben nicht bei allen auftreten und teilweise auch lokale, individuelle Ursachen haben können, sicherlich nicht trivial. Nichtsdestotrotz gehört das zum Handwerk und am Ende des Tagesist es die zeitnahe Lösung, die entscheidend ist.

Und wieder: Du vermischst Themen. Das eine ist der Anspruch (gesetzlich) aktuelle Programme bei den Kund:innen zu haben, das andere sind Bugs, die passieren (können), und dann gefixt gehören.

Das ist eben genau der Punkt. Was mich eben am meisten stört sind eben solche Post:

Da wird einmal Angst gemacht und dann eben umgekehrt der von dir angesprochene Anwender in Sicherheit gewiegt so er immer aktuelle Updates nutzt. Er merkt nicht das dies nur Marketing ist.
Das finde ich in einem Forum unpassend, auf der Verkaufsseite des Herstellers sind die Werbeaussagen ok aber hier immer wieder den Hinweis zu lesen das geht gar nicht ohne Updateversion.
Wenn das Finanzamt kommt nutzt dir das überhaupt nichts wenn du sagst ich habe hier die aktuelle Version bei mir ist alles korrekt.
Aber egal am Ende sollte nur klar sein der User ist selbst für alles verantwortlich.

Ich habe Kunden mit einer Software mit der „hoheitliche Aufgaben“ erfüllt werden. Die bekommen aktuell zum Beispiel wenn nicht upgedatet wurde bei jedem Programmstart den Hinweis das dies nicht den aktuellen Leitfäden entspricht. Der Kunde muss dann selber entscheiden was er macht. In diesem Falle kann es sogar böse Ärger geben und hunderte Kunden könnten bei einem strengen Prüfer in der Firma erneut einbestellt werden müssen, die Tüv Untersuchung des Pkw wird ungültig. Im wahren Leben wird über diesen Fehler tatsächlich aber drüber weg gesehen.
Ähnlich ist es hier, im realen Leben wird erst mal nur der Finger gehoben, die meisten Prüfer des FA im Außendienst sind da auch kulant.

Bei mir war es dem Prüfer auch eher egal, nur dadurch das die damals aktuelle Software mit der vom FA leider nicht korrekt arbeitete waren grobe Fehler zu meinem Nachteil in der Prüfung. Der Prüfer kam sogar erneut vorbei und versuchte es neu einzulesen. Selber Fehler. Das hat mich am Ende ein Vermögen gekostet. Mein Steuerberater hat dann die komplette Buchhaltung zurück liegender Jahre neu gemacht also jeden Beleg.
Seit diesem Jahr macht der Steuerberater das jetzt komplett, da fühle ich mich selbst sicherer.

Und wieder vermischst Du mMn Dinge.

Niemand ist „safe“ nur weil er eine aktuelle Software nutzt und sich sonst um nichts weiter kümmert. Die Software ist ein Werkzeug, welches bestimmte Dinge ermöglicht, wie eben z.B. die gesetzlich notwendigen Sperr-/Löschfunktionen gemäss DSGVO oder auch einen Betriebsprüferexport, aktuelle gesetzliche Lohn- und Steuervorgaben etc.

Die Anwender:innen müssen natürlich auch selbst noch etwas tun, wie z.B. Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten nachzukommen, korrekt zu buchen etc.

Das mit dem Angst machen kann man so sehen, muss man aber nicht. Auf der anderen Seite: wenn ne Prüfung ins Haus schneit und man dann wegen solchen Dinge „auf die Fresse“ bekommt, ist das Geschrei auch wieder gross, wenn die Software die notwendigen Optionen gar nicht bietet.

Das verstehe ich nicht. Ein Forum ist ein Platz für Austausch und ich für meine Person schreibe hier nur Dinge die ich so denke bzw. die ich so vertrete. Und wenn ich der Ansicht bin, dass es bei Dingen wie Buchhaltung, Lohnabrechnung oder auch Fakturierung mittlerweile notwendig ist, eine aktuelle Version einzusetzen, dann schreibe ich das auch. Warum auch nicht? Hier melden sich Anwender:innen mit Fragen und ich verstehe meinen Job so, dass ich helfe, wenn ich kann. Dazu gehört es aber auch, ehrlich zu sein und auf Dinge hinzuweisen, deren sich manche Personen evtl. gar nicht bewusst sind.

Von dir habe ich eine solche Aussage wie ich sie meine auch noch nicht gelesen.

Beim Herrn Husemann sehe ich das aber anders.

Da wird einmal mit Bußgeldern Angst gemacht und andererseits eben genau der Anwender den du angesprochen hast, der sich eben nicht auskennt, eine scheinheilige Sicherheit vorgegaukelt. Kauf die Software und alles ist gut.
Auch wenn mal wieder durch genau dieses Update eine zeitnahe Buchhaltung nicht mehr möglich ist.
Zumal ich meine das eben auch der erste Teil der Aussage nicht stimmt. Um das so feststellen zu können müsste man ganz genau die internen Abläufe beim Kunden kennen und wissen in welchem Umfang welche Software genau genutzt wird.

Das zum Beispiel mit Nutzung der 2016er Version direkt ein Verstoß gegen die DSGVO einhergeht halte ich auch für ein Gerücht.

Außerdem würde ich gerne bei diesen Zwangsupdates gerne eine detailierte Auflistung haben was in den Update enthalten ist und geändert wurde.

Das ist zum Beispiel bei einem Lieferanten von mir der Fall da werden die vierteljährlichen Updates mit Neuerungen Veränderungen gelistet.
Das bei von mir geschätzten um die 5000 Pakete die in Deutschland verkauft werden. Sollte bei Lexware deutlich mehr sein.

Es ist nicht meine Intention Angst zu machen. Ich weise nur auf Fakten hin, die genau den Anwendern die sich eben keine Gedanken über die Folgen des Einsatzes einer veralteten Software machen. Da ich regelmäßig Anfragen haben, die genau dieses Problem betreffen. Der BP steht schon im Büro und will Daten haben. Dazu ist er auch berechtig. Der Kunde hat eine alte Version und kann genau diese Anforderung, zu der er nach AO verpflichtet ist nicht nachkommen. Der Kunde muss dann unter enormen Zeitdruck eine Lösung finden.

Weiteres Beispiel: Der BP prüft im Programm, ob die Vorgaben gem. GOBD bezüglich Unveränderlichkeit eingehalten werden. Das ist in älteren Versionen standardmäßig nicht aktiv. Wenn er feststellt, dass das Programm nicht konform ist, machen es sich viele Prüfer sehr leicht und gehen in den Schätzermodus über. Das ist dann absolut nicht mehr witzig und hat auch nichts mit Angst machen zu tun. Ich kenne einige Fälle, wo genau das passiert ist. Mit dem dadurch entstandenen Nachteil hätte man jahrzehnte lang Updates machen können.

Mit den alten Versionen begeht man nicht unbedingt direkt einen Verstoß gegen die DSGVO, aber mindestens mittelbar. Mit den alten Versionen können Anforderung nach Löschung von alten Daten nicht erfüllt werden. Es ist nicht möglich eine elektronische Auskunft zu erteilen. Die laut DSGVO geforderte Dokumentation wer, wann welchen Zugriff auf personenbezogene Daten hatte ist nicht mal ansatzweise möglich.

Ich habe nichts davon, wenn ich andere Anwender darauf hinweise, dass Sie mit einer alten Version nicht gesetzeskonform arbeiten können. Ich mache dass, damit solche Anwender darauf hingewiesen werden und selbst eine Entscheidung unter Einbeziehung der Fakten/Gesetzeslage treffen können. Noch nie hat jemand bei mir ein Update bestellt, nur weil ich hier darauf hingewiesen habe, dass es problematisch ist mit einer veralteten Version zu arbeiten. Wo soll also mein Vorteil sein? Es geht darum dem Anwender eine Entscheidungshilfe zu geben oder zumindest anzuregen, sich mit den gesetzlichen Anforderungen zu beschäftigen.

Und was Sie für ein Gerücht bezüglich der DSGVO und alten Versionen halten, ist mir faktisch ziemlich egal, denn offenbar haben Sie sich mit dem Thema nicht ausreichend beschäftigt.

Ich habe auch niemals gesagt, dass man mit der aktuellen Software immer „safe“ ist. Ich habe nur gesagt, dass man mit alten Versionen definitiv nicht alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen kann. Letztendlich ist immer der Anwender in der Verantwortung. Ich kann auch den aktuellen Versionen gegen Gesetze und Verordnungen verstoßen.

Nö, sehe ich nicht so. Es gibt auch Bussgelder für fehlendes anlegen des Sicherheitsgurtes im Auto, telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung, zu schnelles Fahren etc. Ob die Fahrer:innen letztlich den Gurt anlegen, am Steuer ohne FE telefonieren oder zu schnell fahren, obliegt der Person am Steuer.

Wie Andreas ja selbst schreibt: es sind nun einmal die Fakten die passieren können. Ob jemand letztlich eine Prüfung bekommt und wie die/der Prüfer:in an dem Tag so drauf ist, kann ja vorab niemand wissen. Im Zweifel halten sich die Prüfer:innen an die geltende Gesetzeslage. Darauf hinzuweisen ist durchaus angebracht, gerade für Anwender:innen, die sich nur so semi bis gar nicht mit der Materie befassen.

Speziell bei Fakturierung und Warenwirtschaft nehmen es viele Menschen relativ leicht, da sie nicht wissen, dass sich die Prüfungen mittlerweile auch auf solche Softwareprogramme erstrecken können.

Nochmal: das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Die Grundlagen schaffen und wie mit Bugs umgegangen wird, sind verschiedene Paar Schuhe.

Die gibt es, wobei man natürlich darüber diskutieren kann, was genau detailliertt ist. Nach jedem Update gibt es eine Übersicht mit „NEues in Ihrer Version“ und auch auf lex-blog.de versuche bei den Aktualisierungen die wichtigsten Änderungen zu benannen, sofern sie mir bekannt sind.

Warum wird dann dieser Hinweis alte Software immer wiedergekäut aber nicht ein einziger Hinweis kommt darauf das auch die Anwender mit aktueller Software die sich über deren Einsatz keine Gedanken machen keinesfalls sicher sind?
Es ist doch hier immer wieder der Fall nachzulesen wie sogar proffesionelle Anwender die sogar für andere Firmen die Buchhaltung erledigen von nichts eine Ahnung haben oder sich Gedanken machen egal ob die Software aktuell oder alt ist.
Ich kann diese Hinweise durchaus nachvollziehen und wie sie von Herrn Rückwardt kommen durchaus ok.
Bei anderen empfinde ich da aber eine Penetranz und habe das Gefühl hier soll nur verkauft werden. (nur mein persönliches empfinden)
Ich persönlich würde auch jedem grundsätzlich empfehlen die Software aktuell zu halten.

Ich frage mich gerade ob das zum Beispiel bei den aktuellen Versionen von Büroeasy der Fall ist, glaube fast nicht.

Und da ist es wieder, ich empfinde rot markiertes als Angst machen. Die jahrzehntelangen Updates sichern eben nichts ab aber genau dies wird hier suggeriert.
Genau diesen Schätzermodus habe ich erlebt und das wo ich die Software vom Jahr 1996 bis zum Jahr 2016 immer aktuell gehalten habe. Der Prüfer hat sich sogar die Mühe gemacht mehrmals bei mir vorbei zu kommen und dann mehrere Versuche gestartet brauchbare Daten über die Schnittstelle zu bekommen. Ergebnis mein Steuerberater hat in dem er jeden Beleg für 6 zurückliegende Jahre neu in seiner Buchhaltung eingegeben hat und dann für all die Jahre die komplette Buchhaltung erstellt hat schlimmeres beim FA verhindert. Ja das war nicht ganz billig.
Deshalb macht er das jetzt jeden Monat schön komplett für mich. Die Prüfer schlagen dann im Falle eines Falles als erstes mal bei ihm im Büro auf.
Ein gut gemeinter Ratschlag wäre also nicht eure Software ist alt kauft Updates sondern geht als erstes zu eurem Steuerberater, klärt mit dem ab was in welchem Umfang ihr selbst erledigen wollt und was er übernehmen soll. Dann noch die Absprache welche Software man am besten je nach Umfang verwenden sollte um Kompatibilität zu gewährleisten.

Statt dessen werden hier aber AO , DSGVO und Bußgelder aufgefahren.

Beispiel Einzelunternehmer schreibt mit der Software einzig Rechnungen. Der Rechner ist mit einem Passwort gesichert und steht im verschlossenen Büro wenn der Unternehmer nicht selbst drin sitzt. Der Rechner nutzt nicht einmal einen Internet Anschluß.

Wo liegt dann zum Beispiel der Unterschied ob ich Büroeasy in der Version 2016 nutze oder die aktuelle Version?
Wo ist da der Verstoß gegen die DSGVO?
Wie dokumentiert Büroeasy 2018 den Zugriff auf personenbezogene Daten in diesem Fall und warum wäre dort eine Dokumentation mit der 2016er Version nicht möglich?

Habe ich nicht, weil es faktisch nahezu unmöglich ist und ich behaupte sie haben sich sicher mehr damit beschäftigt aber rechtssicher Ratschläge können sie deshalb noch lange nicht zu diesem Thema geben.
Das einige was sie sagen können ist das Lexware sagt es wäre alles rechtssicher, ob dem so ist wage ich zu behaupten können sie selbst nicht prüfen.

Vergleiche sind natürlich immer blöd, meine und auch dieser hier. Für dein Beispiel muss man zumindest einmal eine Prüfung abgelegt haben und ist verpflichtet sich über Änderungen auf dem laufen zu halten. Letzteres gilt natürlich auch für den Anwender der Software aber um diese zu nutzen und komplizierte Dinge zu erledigen dazu muss man nur einmal den Kaufpreis zahlen.

Selbst wenn sich die Prüfer an die Gesetzeslage halten ist eben nicht mal als erste Maßnahme ein Bußgeld fällig und auch keine Kosten in Höhe wie vom Herrn Husemann angedroht mit der man jahrzehntelange Updates hätte kaufen können und die eben Fehler des Nutzers auch nicht beseitigen.

Ist zwar nicht von Bedeutung aber eine nicht dokumentierte Änderung (die natürlich ein Bug war) :wink: gab es mal bei mir.
Direkter Export der Rechnungen als pdf nicht mehr möglich. Musste 12 Monate warten bis das korrigiert wurde. War nicht schlimm Druck über freepdf war halt eine Lösung. Aber das ist eben meine Skepsis gegenüber Updates wenn so einfache Sachen nicht funktionieren kann es dann beim Rest sicher sein? Irgendwie waren in jedem Jahresupdate gefühlt zwei Fehler drin und einer wurde beseitigt.
Ich persönlich habe mich an meine 2016er Version gewöhnt, wenn ich wüsste das mit einem Update ein paar Mängel beseitigt wären würde ich es sofort kaufen, so lange dies nicht sicher ist werde ich mich wohl mit der alten Version und deren Mängel mit denen ich umzugehen weiß wenn auch ärgerlich arbeiten. Zumal ja ein zurück auf alt praktisch unmöglich ist wenn man mehr als 2-3 Rechnungen im Monat bearbeitet und nach 4 Wochen feststellt das weder alte Mängel beseitigt sind und noch neue dazu kamen.

Es ging und geht in diesem Thema um eine Pro Version, also Netzwerkfähig. Und nicht um eine Einzelplatzinstallation BüroEasy. Einem Anwender der Pro Version, darf wohl unterstellt werden, dass er damit nicht nur ein Klein- oder Kleinstunternehmen ist, das auch mit BüroEasys arbeiten könnte. Ich kenne mich mit BüroEasy überhaupt gar nicht aus, deshalb habe ich dazu auch noch nie ein einziges Wort gesagt.

Ich habe aber auch keine Lust und vor allem keine Zeit für eine sinnlose Grundsatzdiskussion. Ich werde mir von einem der alles nur aus seiner Sichtweise (BüroEasy, Einzelplatz, abgeschlossenes Büro etc.) sieht, nicht verbieten lassen andere Anwender auf die Gefahren alter Versionen hinzuweisen. Übrigens gebe ich auch Hinweise, wenn ich erkenne das jemand mit aktuellen Versionen etwas falsch machen könnte.

Und ich wiederhole es gern nochmal, ich verkaufe hier keine Lexware Updates. Wenn ich Anwender auf die Gefahren hinweise, dann weil ich Sie vor zukünftigen Problemen bewahren will und ich aus Erfahrung mit sehr vielen Kunden weiß, dass das früher oder später passieren kann.

Letztendlich muss das jeder selbst entscheiden. Ich zwinge niemanden dazu ein Update zu kaufen oder mit der aktuellen Version zu arbeiten. Und weil Sie Vergleiche ja so mögen, ich würde es im Autohaus sehr begrüßen wenn man mich bei der Durchsicht darauf hinweist, dass meine Bremsen nicht mehr die besten sind. Dann ist es immer noch meine Entscheidung ob ich damit weiterfahre oder es reparieren lasse.

Und rechtsichere Ratschläge könnte ich sicher geben, aber ich darf es nicht. Denn eine Rechtsberatung im Einzelfall ist ausschließlich den dafür zugelassenen Personen gem. RBerG zulässig. Ich gehöre nicht dazu.

Und wenn Sie ein Problem mit meinen Beiträgen haben, dann ignorien Sie doch ganz einfach und unterstellen Sie mir nicht laufend ich will nur etwas verkaufen. Man kann übrigens Benutzer hier im Forum auch technisch ignorieren.

Oh da ist jetzt aber einer in seiner Ehre gekränkt. Solche Reaktionen lassen mich immer eher vermuten das ich nicht komplett falsch liege.

  1. verbieten kann ich hier gar nichts.
  2. ihre Aussagen betreffen ja immer gleich alle möglichen Anwender
  3. ja ich benutze in meiner eigenen Firma seit 1996 Büroeasy auch wenn es damals noch quickbooks hieß.
  4. mal schnell noch versuchen den Hintergrund eines unbequemen Diskutanten zu untergraben um selbst besser da zu stehen
  5. Ich betreue ein anderes Unternehmen bei der Einrichtung ihrer PC Vernetzung und Softwareinstallation welche unter anderem Lexware financial Office nutzt. Hatte diese auch mal auf meinem Rechner um teils Probleme auch mit genanntem Programm zu finden.
    Ich kenne das also auch. Ich empfehle natürlich das Programm aktuell zu halten zu mal die Kosten dort überhaupt nicht ins Gewicht fallen. Aber nicht mit dem ständigen Hinweis das sie ohne Update praktisch permanent mit einem Fuß im Gefängnis stehen.
    Auch der Hinweis von Ihnen das sie so viele Kunden haben und diese ständig Probleme haben weil sie nicht mit aktueller Software arbeiten.
    Ein schlechter Witz oder haben sie die bisher so schlecht beraten das sie auf das Update verzichtet haben.

Ach die angeführten Beispiele treffen nur zum Teil auf mich zu und sollten nur zeigen das sie nicht einfach verallgemeinern sollten.
In meinem Büro haben tatsächlich noch 2 weitere Personen unbeobachteten Zutritt und Zugriff auf die PC’s.

Das ist aber nicht Grundlage meiner Diskussion, sondern die Tatsache das genau den Personen die auch in diesem Thread angesprochen wurden welche sich nicht um das ganze drum herum kümmern, mit dem Kauf der Updates Sicherheit suggeriert wird.
Deshalb der Hinweis mit einem guten Steuerberater zusammen zu arbeiten und sich beraten zu lassen was man braucht.

Meine Meinung ist eben eine jener großen Masse die die Lexware Produkte nutzt und nicht derer die sie verkaufen.

Hallo zusammen,

bevor dies hier weiter ausartet: ich begrüsse es, wenn in der Community diskutiert wird, erwarte jedoch, dass diese Diskussionen sachlich stattfinden und nicht persönlich werden.

@Andreas: Auch wenn ich die Verteidigung eines persönlichen Angfriffs verstehe, bitte dennoch versuchen, sachlich zu bleiben.

@Lutze:
Ich schätze Deine Beteiligung in der Community sehr und bin sicher, dass dies auch weiterhin auf sachlicher Ebene möglich ist.

Und sie sind soweit doch auch richtig. Ich habe versucht dies in meinen Worten in den letzten Beiträgen in diesem Thread deutlich zu machen. Du bist anderer Ansicht als Andreas und ich. Das ist ok. Deine daraus (zumindest was die Aussagen von Andreas betrifft) abgeleiteten Unterstellungen hatte ich versucht argumentativ zu entkräften und dies auch zu begründen. Evtl. reden wir auch aneinander vorbei.

Du sollst Deine Sichtweise haben, auch wenn ich diese nicht teile. Aber bitte niemand anderen aufgrund seiner abweichenden Sichtweise angehen und unlauteres Handeln unterstellen.

Ich kenne Andreas persönlich, arbeite schon sehr viele Jahre in bestimmten Bereichen auch mit ihm zusammen und kann Dir daher versichern, dass seine Expertise (für mich) ausser Zweifel steht.

Der Hinweis kommt, wenn es thematisch passt, auch dies halte ich für legitim. Und an den Aussagen kann ich nichts falsches lesen.

Ja, mit einer aktuellen Version ist man auch „sicherer“ im direkten Vergleich mit einer älteren. Dies heisst aber im Umkehrschluss nicht automatisch, dass man die ältere Version nicht mehr nutzen kann und auch nicht, dass die aktuelle Version von allein alle möglichen Unsicherheiten abdeckt.

Letztendlich soll jede/r Anwender:in tun und lassen was sie/er möchte. Aber der Hinweis auf die möglichen Folgen sollte erlaubt sein.

Also Deine Meinung ist zunächst mal Deine Meinung. Weiterhin bitte ich genau solche Unterstellungen zu unterlassen. Du kennst weder mich, noch Andreas noch (vermutlich) den Grossteil von anderen aktiven Lexware Partner:innen persönlich. Nur weil jemand etwas (auch) verkauft, heisst nicht automatisch, dass diese Person unehrlich ist, unredlich handelt oder lügt, um des höheren Umsatzes Willen.

Ich für meine Person verwehre mich dem explizit.

Falsch, ich poste es immer konkrete in einem Thread wenn es inhaltlich passt. Und dann ist es genau auf dieses Thema bezogen.

Auch das haben Sie wiedermal falsch interpretiert. Auch wenn es Ihnen so natürlich besser gefallen würden. Genau das Gegenteil ist der Fall. Diese Leute werden erst dann Kunden, wenn Sie auf einmal ganz dringend ein Update und das dazugehörige Datenbankupdate bzw. Zwischenversionen benötigen. Wenn der BP nämlich schon da ist oder sich angekündigt hat, hat man in der Regel nicht mehrere Tage Zeit auf das Update und die Zwischenversionen zu warten. Und dann suchen diese Leute in Verzweiflung jemanden der soetwas schnell und unkompliziert kann. Gerade von sehr alten Versionen gibt es nicht viele Lexware Partner die das auch sehr kurzfristig anbieten können. Und genau aus solchen Situationen heraus kenne ich eben die Problem die entstehen können.

Auch hier ist doch genau das Gegenteil der Fall. Natürlich muss man solche Aussagen verallgemeinern. Da ich nicht den speziellen Einzelfall kenne, muss ich allgemeingültige Aussagen treffen. Auch wenn ich mich wiederhole, die letzte Entscheidung muss immer der Anwernder treffen. Aber er sollte die Fakten und die Gesetzelage kennen oder zumindest einen Denkanstoß bekommen.

Wenn ich mich in einem Auto-Forum nach einem alten Auto erkundigen würde und die Frage stelle, ob man sowas kaufen kann, dann wäre ich froh wenn jemand sag, „ja, kann man theoretisch kaufen, aber es gibt das oder das Problem damit“. Dann kann ich entscheiden, ob ich damit klar komme oder nicht.

Auch wieder falsch, es sollen diese Leute sensibilierst werden, sich mit den getzlichen Vorgaben zu beschäftigen. Eben weil sie sich bisher offenbar gar nicht damit befasst haben.

Leider gibt es hier auch sehr viele falsche Annahmen. Mein Steuerberater macht das alles für mich, geht eben nicht. Der BP hat eben auch das Recht - und nutzt es in letzter Zeit auch sehr sehr oft - die Rechnungslegungssoftware zu prüfen. Die AO ermöglicht ihm das und zwingt den Anwender diese Daten elektronisch prüfbar zur Verfügung zu stellen. Für den BP ist es eine Kleinigkeit das in die IDEA Software einzulesen und Standardauswertungen zu machen. Genau das ist vielen Anwendern gar nicht bewußt. Sie gehen davon aus, dass nur die Buchhaltung geprüft wird. Das könnte tatsächlich der Steuerberater abdecken. Aber auch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Offenbar hatten Sie noch nie eine derartige BP.

Ich lasse Ihnen sehr gern Ihre Meinung, aber hören Sie einfach damit auf mit unlautere Dinge zu unterstellen. Ich habe auf Grund meiner freiwilligen und unbezahlten Unterstützung hier im Forum noch nie auch nur ein einzelnes Update verkauft und das ist auch nicht mein Ziel.