Auftrag Faktura Datenschutz

Hallo Lex-Forum Team! Ich bin ein 1-Mann Unternehmen Nebengewerblich für etwa 10 Stunden pro Woche mit einem kleinen Verkaufsladen.
Ich habe gestern die aktuelle Version für Auftrag und Faktura geladen und installiert.
Nun habe ich einige Frage dazu…

Muss ich beim Speichern der Kundendaten vom Kunden eine Datenschutzerklärung unterschreiben lassen damit ich seine Daten im Programm speichere? Und falls ja, gibt’s ein Tool wo ich das gleich zusammen mit dem Angebot/Auftrag oder Rechnung drucken kann?

Wie sieht es dann mit den gespeicherten Kundendaten aus wenn z.B. der Kaufvorgang abgeschlossen ist und nach 24 Monaten die Garantie abgelaufen ist. Muss ich die Kundendaten dann manuell löschen? Oder gilt hier die Datenschutz bis auf Widerruf? Oder sortiert das Programm selbst nach einer bestimmte Zeit die Daten aus?

Vielen Dank schon mal!

Das ist 1. so kompliziert das dir dies keiner auf die schneller 100 Prozent erklären kann und 2. weil es in Richtung Rechtsberatung geht auch nicht darf.
Du kannst auf der Rechnung einen Eintrag anfertigen wo der Hinweis auf die AGB und Datenschutzbestimmungen gemacht wird und das unterschreiben lassen. Natürlich muss der Kunde dann auch auf irgendeine Art Zugriff auf die AGB haben.
Ich fürchte 100 prozentige Sicherheit bekommt man nicht einmal mit einem Anwalt der sich kümmert.
Bin gerade auf der Suche nach einem Fachanwalt was AGB und Datenschutz betrifft der gut aber trotzdem bezahlbar ist.

auf der Rechnung ist es etwas spät, weil zu der Zeit ja schon Daten gespeichert sind :wink:

je mehr man über dieses Thema nachdenkt, umso mehr Fragenzeichen tun sich auf. Wenn du in die Fleischerei deiner Wahl gehst, musst du am Eingang rufen „ich will anonym bleiben“. Wenn dich die freundliche Fleischerei-Fachverkäuferin mit „Guten Tag, Herr Lutze“ anspricht, hat sie sonst schon einen Datenschutzverstoß unternommen. Und wenn sie dann noch sagt „die Fleischwurst, die Sie immer so gern mögen, haben wir im Angebot“ hat sie auch noch unerlaubt Cookies verwendet :smiley:

„Kennst du einen DSGVO-Experten“ - „Ja“ - „Kannst du mir seine Mailadresse geben“ - „Nein, darf ich aus Datenschutzgründen nicht“ :wink:

Ich denke das war nicht ganz ernst gemeint, mitunter musst du die Daten ja speichern. Und bei mir ist nur durch den Druck noch nichts dauerhaft gespeichert, erst wenn ich auf weiter klicke.

doch, dieser Satz war völlig ernst gemeint. Sobald ich die Rechnungsdaten erfasse, speichere ich auch Daten. Und dafür benötige ich eine der beiden Rechtsgrundlagen:

  • Es gibt eine gesetzliche Regelung (die habe ich bei der Rechnung; beim Angebot aber noch nicht) oder
  • Der Kunde willigt ausdrücklich vor der Speicherung ein.

Der Rest meines obigen Beitrags klingt zwar überzogen, aber entspricht (leider) dem derzeitigen Stand der Rechtslage.

Ja was denn nun, oben sagst du auf der Rechnung wäre es zu spät die Unterschrift zu holen, hier schreibst du aber für die Rechnung gibt es eine gesetzliche Regelung.
Also braucht er für die Speicherung der Rechnungsdaten keine Unterschrift? Dann genügt es auf der Rechnung sich die Unterschrift für weitere Speicherungen zu holen.
Was ist wenn ich im Lidl einkaufen gehe und mit Karte bezahle? Lidl speichert meine Daten, in welchem Umfang weiß nur Lidl aber es wird gespeichert und die DSGVO interessiert nicht.

Hallo zusammen,

für mein Dafürhalten nicht, da die erfassten Daten die vom Gesetzgeber notwendigen Daten sind (sofern nicht darüber hinaus Daten erfasst werden/wurden).

Die wird auch Lidl & Co interessieren. Wenn über das notwendige Mass hinaus erfasst und gespeichert wird, muss über Zweck und Umfang informiert werden. Zumindest ist dies meine Auffassung/Interpretation der Sachlage.

Das Thema wird aber in den nächsten Monaten/Jahren noch für ausreichend Unsicherheiten sorgen, bis es dann Urteile gibt, die die getätigte Praxis bestätigen oder ablehnen.

hier greift wieder mal die alte Juristen-Weisheit. Ein Blick ins Gesetz hilft bei der Urteilsfindung. Ich muss mich korrigieren: Laut Art. 6 DSGVO – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung - Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Speicherung bereits zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erlaubt, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen. Da man im Zweifelsfall alles schriftlich belegen muss, ist die Möglichkeit, mal eben telefonisch einen Kostenvoranschlag anzufordern, zumindest rechtlich wackelig, da man schriftlich nachweisen muss, dass die Anfrage von der betroffenen Person stammt.

Was ist wenn ich im Lidl einkaufen gehe und mit Karte bezahle? Lidl speichert meine Daten, in welchem Umfang weiß nur Lidl aber es wird gespeichert und die DSGVO interessiert nicht.

Nein, Lidl speichert keine Daten von dir. Die Vereinbarung besteht zwischen dir und deiner Bank. Die Bank bekommt den Auftrag, den vom Supermarkt geforderten Betrag zu übertragen. Lidl erfährt nicht mal deine (vollständige) Kontonummer. Nur bei Rück-Lastschriften werden personenbezogene Daten von der Bank herausgegeben. Das war aber auch schon lange vor der DSGVO so.

Da habe ich nicht weit genug mitgedacht. Das läuft ja direkt online und da könnte dann tatsächlich nur der Betrag von der Kasse an das Terminal übertragen werden und wird von der Bank bestätigt. Sekunden später habe ich dann ja auch schon die Bestätigung des Betrags auf dem Smartphone.

Na ja das Thema DSGVO versaut mir zur Zeit auf jeden Fall die Laune. Nicht weil da etwas verordnet wird sondern weil es wieder eine Tür für Abmahnanwälte öffnet die mit den Fällen die sie abmahnen gar nichts zu tun haben.