ich habe im Handwerk premium das Problem, dass der Kundenkontoauszug in der Berichtszentrale → Kunde → Kontoauszug in der 2018er Version für alle Kunden unvollständig ist. Ich benötige den für einen Kunden und von 60 Rechnungen in 2017 werden im Kontoauszug nur 3 angezeigt (ja ich hab auf ganzes Jahr anzeigen eingestellt). Eine Überprüfung bei anderen Kunden ergab den gleichen Fehler - nicht alle Rechnungen werden hier angezeigt.
In der 2017er Version gab es damit keine Probleme.
der Sachverhalt ist bei Lexware bereits bekannt, derzeit kann ich jedoch noch nicht sagen, ob es ein Fehler ist oder bewusst die bezahlten Belege aus dem Kontoauszug rausgenommen wurden.
Habe das gleiche Problem seit Version 2018 !
Ein Kontoauszug sollte alle Vorgänge enthalten ! Wie in der vorigen Version !
Wann ist mit einer Lösung zu rechnen ?
nach Rücksprache mit Lexware kann ich bedauerlicherweise nur mitteilen, dass es eine bewusste Entscheidung seitens Lexware war, den Kontoauszug so darzustellen, wir er sich derzeit darstellt.
Es tut mir leid, Euch keine andere Info geben zu können…
BITTE DRINGEND DIE ALTE FORM DES KONTOAUSZUGES WIEDERHERSTELLEN ODER EINE OPTION ZUR
DARSTELLUNG EINBAUEN !
ES IST SONST UNMÖGLICH DIE ZAHLUNGEN ODER TEILZAHLUNGEN DER KUNDEN ZU VERFOLGEN !
ICH WEISS NICHT WER AUF DIESE IDEE GEKOMMEN IST DEN KONTOAUSZUG DERARTIG SINNLOS ZU GESTALTEN !!!
wenn Du auch mit dem Lexware-Buchhalter arbeitest, kannst Du hier unter „Berichte/Debitoren“ einen Debitorenkontoauszug erstellen, der den Anforderungen des §355 HGB genügt, also alle Rechnungen und Zahlungen enthält.
Moin,
leider ist diese Funktion auch bei der Lexware professional wegrationalisiert worden.
Ich bin ganz leise, ärgere mich aber trotzdem darüber.
Wenn es eine Wählfunktion gäbe sich das mit oder ohne bez. Rgn anzeigen zu lassen, wäre uns wahrscheinlich allen geholfen.
Und das verstehe ich absolut! Dinge die schon da waren und plötzlich nicht mehr da sind, sind in den seltensten Fällen schön. Warum dies im Falle des Kontoauszuges gemacht wurde, weiss ich leider nicht. Ein sinnvoller Grund mag mir da auch nicht wirklich einfallen.
Dennoch muss ich an dieser Stelle auch nochmals sagen, dass die Übersicht die Zahlungen/Teilzahlungen von der Sache her keine Aufgabe einer Warenwirtschaftssoftware ist, sondern thematisch ganz klar in die Buchhaltung gehört.
Ich gebe dir hier Recht. Allerdings sind wir nur eine kleine Firma und geben unsere (vorbereitete) Buchhaltung zum Steuerberater. Aber da ich die Rechnungen schreibe, muss ich auch darauf achten, dass sie bezahlt werden und ggf. säumige Zahler erinnern. Dafür ist ein Kto-Auszug manchmal hilfreich. Aber okay. Ich würde dieses „Feature“ jetzt nicht so häufig nutzen, dass es mir im täglichen Ablauf fehlt. Nur wenn man es braucht…
in welchen Abständen geht die Buchhaltung zum Steuerberater? Lass dir doch von ihm nach Verarbeitung einen Ausdruck der Debitorenkonten (und - falls notwendig - auch der Kreditorenkonten) geben (per Pdf). Dann hast du den Auszug bis zum Buchungsdatum. Du musst dann nur prüfen, ob seitdem Zahlungen geflossen sind. Wäre dies zumindest eine Hilfe?