Moin liebe Lexwaregemeinde,
ich habe folgende Aufgabenstellung zu lösen:
Habe einen Kunden, der sowohl Kunden als auch Lieferant ist.
Als Lieferant anlegt, ist der
ermäßigste Steuersatz
vollen Steuersatz
auszuweisen, was man ja in den Stammdaten ( Lieferant ) hinterlegen kann.
Als Kunde allerdienst werden Leistungen
wie Montagedienste , mehrwertsteuerfrei berechnet ( dazu gibt es eine Freistellungsbescheinigung )
Da es aber auch vorkommen kann, das Waren und Dienstleistungen von dem Kunden bei uns bezogen werden, die der Umsatzsteuer unterliegen , stellt sich bei mir die Frage , wie ich das einrichtet?
Am besten wäre es wenn ich so wählen könnte , wie es auch mit den unterschiedlichen Mehrsteuersätze möglich ist.
du verwechselst da zwei Dinge:
die Freistellungsbescheinigung erhälst du, damit du bei der Zahlung nicht um 15% kürzen musst (Vorbeugung von Schwarzarbeit).
Umsatzsteuerbefreiung ist hiermit nicht bescheinigt.
Bei den Leistungen dürfte es sich um Bauleistungen handeln, damit gelten die Regelungen des § 13 b UStG. Hier sind besondere Vorgaben zu beachten, weil nicht steuerfrei, sondern Übergang Steuerschuldnerschaft. Bitte konsultiere hierzu deinen Steuerberater, wie dies genau erfolgen muss.
so richtig verstehe ich die Problematik noch nicht. Die Besteuerung in der Warenwirtschaft erfolgt über die Warengruppen. Wenn Du die jeweilige Warengruppen mit entsprechenden Buchungskonten konfigurierst, welche 0%, 7% und 19% Umsatz- bzw. Vorsteuer verlangen, dann werden alle Artikel, welche jeweils in der entsprechenden Warengruppe liegen, entsprechend besteuert in den Aufträge ausgewiesen.