Jahresrechnung für 2020 mit 19 % MwSt.

Hallo zusammen, wir haben Anfang Januar 2020 Jahresrechnungen für Wartungen mit 19 % MwSt. erstellt. Um nun nicht unnötig viel Mehrarbeit zu erzeugen, riet uns unser Steuerberater, die zu viel entrichtete MwSt. für das 2. Halbjahr 2020 in den neuen Rechnungen, die im Januar 2021 erstellt werden, gut zu schreiben. Wie wäre dann hier die Vorgehensweise in Lexware ? Wir haben leider noch keine gangbare Lösung im Programm gefunden.
Sollte das Problem hier im Forum schon behandelt worden sein, bitte ich um Entschuldigung und hoffe auf einen Link zum Thema.
Vielen Dank!!!

Ist das denn überhaupt steuerlich so korrekt? Der Kunde hat sich ja die Steuer sofern gewerblich schon zurückgeholt. Ist nicht auch das Rechnungsdatum ausschlaggebend? Ebenso habt ihr ja schon den vollen Satz abgerechnet im Januar. Wenn dann würde ich eher eine Gutschrift für das 2. Halbjahr erstellen und das 2. Halbjahr neu berechnen. Wenn es Privatkunden sind oder auch grundsätzlich würde ich einfach den Betrag auf der nächsten Rechnung im Januar als Rabatt verrechnen. Natürlich macht ihr dann etwas Minus aber der Einfachheit würde ich das so regeln.

Moin zusammen,

wenn ich es richtig verstanden habe, so wollt Ihr den Differenzbetrag der Umsatzsteuer in der kommenden Rechnung als Position zur Verrechnung aufführen, korrekt?

Das Problem dabei: diese Position muss dann natürlich umsatzsteuerfrei sein, sonst würde ja auf die Umsatzsteuer Umsatzsteuer berechnet. Darauf müsst Ihr also achten. Ob das steuerrechtlich so umsetzbar ist, kann ich nicht sagen, dazu müsstet Ihr nochmal mit Eurem Steuerbüro Rücksprache halten.

Hilft das ggf. schon weiter?

Ich schreibe auch am Jahresanfang die Wartungsrechnungen.

Da der Leistungszeitraum im Dezember endet, muss hier 16 % angewandt werden sagt unser Steuerberater. Anders wäre es, wenn es monatlich abgerechnet würde, dann könnte man das so machen, wie oben genannt.
In unserem Fall, darf ich alle Rechnungen stornieren und neu schreiben.

Hallo,
ich werde eine nur Rg-Korrektur für das 2. Halbjahr machen und nur für diesen Zeitraum eine neue Rg stellen mit dem bereits gezahlten Betrag als Abschlagsbetrag. Der zuviel gezahlte Betrag wird zurücküberwiesen. So habe ich es in der Musterfirma durchgespielt.

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Okay, das ist eine Möglichkeit.

Ich habe die Rechnungen im Januar storniert und im November neu berechnet. Die Differenz zahlen wir aus oder die Kunden verrechnen sie. Dann gebe ich berichtigte Umsatzsteuervoranmeldungen für die betroffenen Monate ab und hoffe, dass wir das Geld eher vom Finanzamt bekommen, als wir es zurückzahlen müssen.

Hallo zusammen,

das Thema ist nun soweit abschliessend geklärt?

Hallo zusammen,
Entschuldigung, dass ich mich jetzt erst wieder melde. Wir haben uns zwischenzeitlich auch für den Weg der Rechnungskorrektur für den Zeitraum Juli bis Dezember 2020 entschieden. Die zuviel gezahlten Beträge verrechnen wir mit den neuen Jahresrechnungen für 2021, da diese Beträge teilweise sehr gering sind.
Nun stehen wir vor einem neuen Problem: Wie werden diese Korrekturen dann verrechnet ?
Rechnungsbetrag alt aus 2020: 128,52 Euro auf Erlöse 19 % (bereits bezahlt)
Rechnungskorrektur: - 1,62 Euro (noch nicht erstattet)
Jahresrechnung 2021: Gesamtbetrag 128,52 mit 19 % USt. abzüglich 1,62 Euro Abschlagsbetrag aus der Rechnungskorrektur (USt. der Rechnung beträgt auch hier ja wieder 20,52 Euro)

Wir buchen im SKR03. Ganz herzlichen Dank für die Buchungshilfen !!

Hallo Deichkind,
ich verstehe deine Frage nicht ganz.

Du hast doch die OPs, die kannst du beim Zahlungsausgleich alle anwählen, dann löst es sich auf.
Ich musste nur darauf achten, dass ich nicht den vorgeschlagenen anwähle, sondern einen der beiden anderen. Das ist für den Moment sehr aufwändig, aber so habe ich alle glatt rausbekommen.

Das kannst du bei einer Auszahlung so machen, oder ich habe den Differenzbetrag als Abschlagsbetrag eingegeben.

Wenn du keine OPs hast, dann ist doch auf dem Konto nur der Betrag der Mehrwertsteuerdifferenz verbleibend, das ist wie eine Gutschrift. Bank gegen das Kundenkonto - gebucht ist ja alles.

Mit der Rechnungskorrektur und der Neuberechnung hast du alles richtig verbucht.

Oder habe ich dein Problem nicht richtig verstanden?

LG Buchhaltung

Das hatte ich auch vor. Würden wir monatlich berechnen, ginge das auch, aber da wir für das ganze Jahr in einem Betrag die Rechnung stellen
ging das nicht. Wir haben auch ein Produkt, wo es monatlich berechnet wird, da konnte ich es so machen wie du und nur das 2. Halbjahr korrigieren.

Und nun die dritte Anmerkung:

Das Finanzamt hat uns ganz schön reingeritten, weil sie erst die Steuer für die Neuberechnungen abgebucht haben und einige Tage später erst den korrigierten Januar gutgeschrieben haben.
Ich hatte extra auf die Abgabereihenfolge geachtet.
Alle Monate wurden verrechnet, nur die mit dem höchsten Betrag nicht. Die Differenz war ja im Endeffekt nicht so hoch.
Doch einen kleinen Betrieb kann so etwas fast ruinieren.
Sie haben uns mal kurz zahlungsunfähig gemacht. Sehr unverschämt.
Dabei habe ich vorher noch mit ihnen telefonieren müssen, weil der Chef der Finanzbeamtin nachgefragt hat, wie das zustande kommt. Ich habe mich sogar schriftlich per Brief erklären müssen.

Die Zinsen dürfen wir zahlen.
Sehr viel Arbeit im Grunde für nichts, weil es für uns und unsere Kunden ein durchlaufender Posten ist.