Wechsel Datenübermittler per 01.01.2020

Guten Morgen,

ich übergebe die Lohnbuchhaltung eines Mandaten (in Lexware Financial Office Pro) per 01.01.2020 an einen Steuerberater und habe hierzu folgene Frage:

In welchem Monat trage ich der Lexware-Lohnbuchhaltung den Wechsel des Datenübermittlers ein (sowohl bezüglich ELSTER, als auch bezüglich der SV-Meldungen)?

Hintergrund meiner Frage: Wenn ich den Wechsel im Dezember 2019 eintrage, kann ich dann noch einen Jahreswechsel vornehmen, um die SV-Jahresmeldungen 2019 in 2020 zu versenden?

Umgegehrt: Wenn ich den Wechsel erst im Januar 2020 vornehme, dann kann ich zwar die SV-Jahresmeldungen 2019 versenden, aber das Programm will dann auch die Meldungen für den Januar 2020 versenden, den ich ich ja nicht mehr berteue, oder?

Wahrscheinlich ist es viel einfacher, als ich denke. Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte. Besten Dank vorab.

Tom

Hallo Tom,

es ist kein Jahreswechsel erforderlich. In 12/2019 unter Bearbeiten - Firma unter Softwarewechsel die Meldung 36 erzeugen. Das Programm erzeugt zusätzlich die Meldungen für die BG und meldet mit dem Grund 36 die MA ab, weshalb keine Jahresmeldung 50 erforderlich ist. Weiterhin müssen die Lohnsteuerbescheinigungen versendet werden.

Den Wechsel des Datenübermittlers muss der Steuerberater melden, denn er will ja zukünftig die ELStAM-Daten erhalten.

Viele Grüße,
Sancho

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Vielen Dank, Sancho!

VG, Tom

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