Ich habe im Mai 2015 erstmalig zwei geringfügig Beschäftigte über Lohn + Gehalt abgerechnet. Die Meldung habe ich über SVNET (außerhalb von Lexware) getätigt. Die Beträge dafür habe ich aus dem Beitragsnachweis entnommen.
Nun habe ich Probleme mit der Juni-Erstellung der Abrechnungen. Es wird immer noch der Abrechnungsmonat Mai angezeigt. Wie kann ich hier die Änderung auf Juni vornehmen?
Ich nutze Lexware Financial Office 2015 Version 19.03.
wenn ich auf Monatswechsel gehe, erhalte ich die Fehlermeldung
„ACHTUNG: Softwareaktualisierung vor Monatswechsel erforderlich.
Für den Wechsel in den Monat FEBRUAR ist es aufgrund technischer und inhaltlicher Änderungen notwendig, dass Sie die Aktualisierung Februar herunterladen. Nur so ist sichergestellt, dass Sie korrekt abrechnen.“
Da ich aber ja den Mai ohne Probleme erstellen konnte, verstehe ich nicht, ob/was diese Aktualisierung damit zu tun haben könnte !?
also die Aktualisierung sind notwendig um ordentlich abzurechnen.
Egal wie die heißen.
Welcher Monat steht bei die oben links in der Ecke?
Ohne Monatswechsel kein Juni!!!
Tu doch die Aktualisierung einfach mal installieren und schau mal was dann passiert.
ja, ich habe eine Einmal-Kauf-Version und hatte die Aktualitätsgarantie für 365 Tage bis zum Januar.
Da ich ja UST-Voranmeldung auch über Elster direkt eingeben kann, habe ich die Erneuerung bis jetzt nicht gebraucht. Und im Mai hat die erste Gehaltsabrechnung dann wie gesagt ja auch ohne Update funktioniert. (Meldung habe ich direkt über SVNET eingegeben). Daher bin ich überrascht, dass ich nun im Folgemonat Probleme bekomme.
Ich nutze Lexware Financial Office 2015 Version 19.03.
Bei lohn+gehalt ist eine aktuelle Version notwendig, da - wie in Deinem Beispiel - bestimmte Monatswechsel ohne nicht funktionieren. Wenn Du statt der 365er Version die Abo-Variante wählst wird es sogar noch etwas günstiger und Du musst Dich bzgl. Aktualität nicht weiter kümmen, da Du alle notwendigen Updates und Aktualisierungen automatisch bekommst. Ist letztlich natürlich Deine Entscheidung.
Aber für den Sachverhalt „hilft“ nur die Aktualitätsgarantie zu verlängern.