bei uns hat jetzt ein neuer MA angefangen auf geringfügiger Basis, in der KV und PV ist er seit Jahren privatversichert. Bekommen auch geringfügig Beschäftigte den Arbeitgeberzuschuss zur Privaten KV und PV?
für geringfügig Beschäftigte fällt für den AG nur ein prozentualer Betrag in der Sozialversicherung an. Wenn der AN privat krankenversichert ist brauchst Du nur eine schriftliche Bestätigung seiner Versicherung über die Mitgliedschaft.
Dann muss nur der Pauschalbeitrag für die Rentenversicherung abgeführt werden. Wobei dann noch zu klären ist, ob ein Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherung vorliegt. Der AN selbst erhält keinen Arbeitgeber Zuschuss.