Hallo zusammen,
Ich bin neu hier und arbeite mit Lexware Lohn & Gehalt Plus seit fast 20 Jahren. Ich habe nun folgende Problematik: Es erscheint seit Anfang des Jahres die Mitteilung, dass die Lohnart 905 nur noch bis 31.12.2019 verwendet werden darf. Bei einem Mitarbeiter kommt diese Lohnart vor und wird mit der Lohnart 6901 Abzug Altersvorsorge gegengerechnet, da dieser Betrag nicht zur Auszahlung kommt. Im Assistent Altersvorsorge sind keine Daten hinterlegt.
Kann ich die Lohnart 908 an dieser Stelle bei den laufenden Bezügen verwenden?
Vielen Dank für Unterstützung!
Die beiden Lohnarten unterscheiden sich in den Details. Dazu bitte mal die 905 und die 908 jeweils anklicken und die Infos zur Lohnart vergleichen. Die 908 wird z.B. nicht in die Lohnsteuerbescheinigung eingetragen, die 905 schon.
Ich bin gerade leider nicht auf dem neusten Stand, warum genau die 905 nicht mehr verwendet werden soll/darf. Steht dazu in der Meldung ggf. mehr an Details?
Hallo Herr Rückwardt,
Vielen Dank für die Antwort. Leider gab es keine weiteren Erläuterungen zu der Meldung. Ich werde den Betrag aus den beiden Lohnarten heraus nehmen und den Vertrag im Menü Altersvorsorge erfassen - das war bisher nicht der Fall.
Ich gehe davon aus, dass dann der Betrag den richtigen Lohnkonten zugeordnet wird.
Hallo zusammen,
Ich habe bei dem betreffenden Mitarbeiter den Vertrag in verschiedensten Steuervarianten erfasst. Es kommt immer wieder das selbe Ergebnis heraus, was ich nicht nachvollziehen kann.
laufendes Entgelt
925 Kürzung aus Altersvorsorge -250€
926 Altersvorsorge Barlohnumwandlung 250€
Netto - Bezüge / Netto - Abzüge
6902 Altersvorsorge Vertrag 1 -250€
Somit würde der Mitarbeiter zwar weniger Steuer bezahlen, bekäme aber ein um diesen Betrag verringertes Gehalt gezahlt.
Woran kann das liegen? Zuvor wurde mit Lohnart 905 der Betrag ins Brutto eingerechnet und als Netto-Abzug mit der Lohnart 6901 vom Netto abgezogen. Der doppelte Abzug kann meines Erachtens nicht richtig sein.
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung!
Ist auf Arbeitnehmerseite zu sehen. Du hast damit angegeben, dass der AN €250,- selbst in die bAV einzahlt. Dadurch wird natürlich das Nettoentgelt gemindert. Diese würde dann auch bedeuten, dass insgesamt €500,- in den Vertrag eingezahlt werden.
Auf Arbeitgeberseite fehlt m.E. die „Altersvorsorge Zusatzleistung“ i.H.v €250,-
Als Lohnart z.B. 0920 oder 0992…je nach dem.
Ob ich damit richtig liege oder nicht…wir benötigen noch etwas mehr Informationen welchen Teil AG bzw. AN in den Vertrag einzahlen.
Vielleicht konnte ich dir aber damit doch schon ein wenig weiterhelfen
Hallo Goldbär,
Deine Antwort hat mich zu dem Ergebnis geführt, was ich haben wollte - Es kam der selbe Auszahlungsbetrag bei Nutzung der Lohnart 920 heraus, wie bei der bisherigen Abrechnungsweise.
Vielen Dank dafür!