SNF-Zuschläge steuer-/sv-pflichtig Lohnart 969

Hallo Community,

habe ich eine Frage zu den Lohnarten 967-969 (Nacht/Sonntagszuschlag pflichtig). Diese Lohnarten sind bei mir ausgegraut. Wie kann ich darin manuell Eingaben vornehmen?

Hintergrund: Ich möchte Nacht-/Sonntagszuschläge abrechnen, die wegen Krankheit steuer- und sv-pflichtig sind und weiter gezahlt werden müssen.

Wie würdet ihr diese Stunden erfassen?

Danke für euer Feedback.

Lohnjunkie

Hallo Lohnjunkie,

die ausgegrauten Lohnarten sind vom LexwareProgramm vorgegeben und können nicht manuell bebucht werden.

In Verwaltung Lohnarten kannst du im aufgehenden Baum sehen, mit welcher Lohnart du diesen Zuschlag abrechnen kannst.
Danach erscheint dann in der ausgegrauten Lohnart 969 (z.B.) der entsprechend abgerechnete Betrag auf der Abrechnung.

Zumindest glaube ich das so aus dem Gedächtnis raus, sonst schaue ich morgen gerne nochmal nach.

Gruß Doro

Hallo Doro,

danke für deine schnelle Antwort. Leider komme ich damit nicht weiter, denn die Lohnart 969 ist ja bereits genau, das was ich suche. Nur kann ich eben keine manuelle Eingaben vornehmen bzw. fehlt mir die Kenntnis über einen anderen Eingabeort, so dass sich Lexware die Daten für den automatischen Eintrag dorthin (969) zieht.

Für weitere Ideen wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße

Lohnjunkie

Hallo Lohnjunki,

du musst bei Lohnarten unter „Laufendes Arbeitsentgelt“ dir eine entsprechende Lohnart anlegen (sie ist, wenn ich das richtig sehe nicht vorangeben.) Die Lohnart muss die gleichen Merkmale enthalten wir die Lohnart 969

*Name Sonntagszuschlag (50%) pflichtig
*Stundenlohnart
*Berechnungsart Laufendes Entgelt
*Steuer
Lohnart steuerpflichtig
*Sozialversicherung
Lohnart sozialversicherungspflichtig
*Umlagepflichtig ja

usw. - Sobald du bei dieser Lohnart dann die Buchung machts, erscheint automatisch dieser Betrag in der ausgegrauten Zeile 969

Grüße Doro

Hmmm.

das ist aber ein sehr umständliches Verfahren. Tatsächlich handelt es sich doch um einen üblichen Vorgang, dass Zuschläge während Krankheit (steuer- und svpflichtig) weitergezahlt werden müssen. Dass es dafür bei Lexware keine Automatik gibt und ich manuell eine Lohnart anlegen muss, macht mich etwas stutzig.

Liebe Doro, ich danke dir dennoch für deine Antworten und Mühen.

Viele Grüße

Lohnjunkie

PS: @ Community: Wer rechnet noch auf dem von Doro beschriebenen Weg ab bzw. macht es anders??

Hallo Lohnjunkie,

ich rechne gar keinen Sonntagszuschlag ab, da das bei uns nicht vorkommt.
Ich dachte nur der Logik nach. Aber vielleicht wandelt das Programm ja auch den in Laufendes Arbeitsentgelt voreingestellten Sonntagszuschlag 50% frei bei Angabe von Krankheit in steuer- und sozialversicherungspflichtig auf der Abrechnung.

:unamused: Gruß Doro

Hallo,

gibt es jemanden von Lexware, der fachlich zu dem geschilderten Problem Stellung nehmen kann?

Danke und Grüße

Lohnjunkie