Stundenerfassung veragnenen Monats nachträglich bearbeiten

Ich bin vor einigen tagen in meinem Lexware „Lohn und Gehalt“ zu schnell in den nächsten Monat gesprungen, dabei habe ich leider vergessen die Stundenerfassung für den Monat Februar einzutragen, wie kann ich dies nachträglich noch erledigen?

Hallo Benni,

sollten es die Stunden für die Meldung BG sein, kannst du es im Korrekturmodus eintragen. Die BG Meldung wird dann mit der dakotasendung März storniert und neu versendet.
Ansonsten kannst du auch den Monatsabschluss rückgängig machen indem du die Rücksicherung der Sicherung vor dem Monatsabschluss machst.

Gruß Doro

Danke für die Hilfe aber wie komme ich in den Korrektur Modus? Eine Sicherung des Monat Februar habe ich leider nicht gemacht.

Hallo Benni.

oberstes Gebot immer vor einem Monatswechsel eine Datensicherung machen mit dem Text z.B. : Lohn 02/2019 Sicherung vor Monatsabschluss am 01.03.2019 (damit dus auch wiederfindest).

Datei Jahresübersicht" anklicken, danach kannst du die einzelnen Mitarbeiter aufrufen. Hast du einen aufgerufen siehst du die abgerechneten Monate Januar und Februar. Du klickst bei dem Mitarbeiter auf den Februar und dann fragt das Programm „Korrigieren“ oder „Ansehen“.
Du klickst an „Korrigieren“. Danach kannst die bei Stunden Berufsgenossenschaft die Stunden eintragen. Danach schließt du den Mitarbeiter. Hast du mehrere zum abrechnen, machst du es bei jedem gleich.
Ich denke mal im Prinzip ist es bei „Lohn und Gehalt“ gleich wie bei „meinem“ financal office pro.

Grüße Doro

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Hallo,

das mit der Datensicherung werde ich nun jeden Monat machen, vielen Dank.

Und danke nochmals wegen dem tipp, ich habe die nachträgliche Stundenerfassung gerade erledigt.

Super

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Nun eine Datensicherung ist zwar immer gut und schön, sollte aber nur für den NOT-Fall rückgesichert werden.
Wenn nämlich Meldungen der SV Versicherung oder via Elster abgeholt worden sind und dann eine Rücksicherung erfolgt,
können diese nicht noch einmal abgeholt werden und tauchen dann im L+G nicht mehr auf.

Zu berücksichtigen ist hier auch ein Umstand, welcher oft nicht bedacht wird. Wenn Ihr die Protokolle korrekt habt abrufen können und dann irgendwann auf eine Sicherung vor dieser Abholung rücksichert, ist natürlich der Status vor der Abholung wieder hergestellt. Eine erneute Abholung ist nicht möglich, da die Protokolle auf dem Server der jeweiligen Annahmestelle als abgeholt quittiert sind.

Dies als Hinweis.

Bei Zitaten finde ich es immer angemessen, wenn die Quelle angegeben wird. Im obigen Fall wäre dies dann: https://lex-blog.de/2013/10/30/lexware-verarbeitungsprotokolle-lohngehalt/

Danke. :slight_smile: