was mache ich bei erkrankten Mitarbeitern?

hallo,

ist was ganz grundlegendes, aber ich habs noch nie gemacht.

Wenn ein Mitarbeiter krank ist, dann krieg ich ja Geld von der Krankenkasse, wegen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall…

Gibt es ein gutes Video, das erklärt, was hier zu tun ist?

Danke.

Guten Morgen,

man muss die Tage bei Fehlzeiten des entsprechenden Mitarbeiters eintragen.
Fehhlzeit: Krankheit - Hier dann etnweder mit AU oder ohne AU eintragen.
(AU = Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung = gelber Zettel vom Arzt)

Geld zurück von der Krankenkasse dann mit der U1 Meldung.

Hlft Dir das so weiter?

1 „Gefällt mir“

hallo,

das ist schon mal hilfreich.

die Fehlzeiten kann ich notfalls auch erst mal händisch berechnen.

Ich weiß vor allem nicht, wie man die U1 Meldung macht.

Hierzu ein (Video) tutorial oder so wäre super.

o.k. ich hab mich jetzt reingefuchst…

Wir haben Bundesfreiwillige.

Deren Arbeitsentgelt setzt sich zusammen aus Gehalt und Taschengeld.

Gibt es für diese Erstattung von Krankenkasse im Kranheitsfall?

Bei Bufdis soll man ja bei den Mitarbeiterstammdaten U1 nicht anklicken.

Heißt das, dass es keine Lohnfortzahlung gibt?

Da U1 nicht angeklickt ist, wird auch - wenn ich z.B. ein Krankheitstag anklicke - bei Erstattungsbetrag NULL genannt.

gut, ich hab das jetzt hinbekommen…

hab solche U1-Erstattungsanträge gestellt.

Wenn ich aber jetzt die Beitragsabrechnungen mir anschaue, dann erscheint der gleiche zu zahlende Betrag an die Krankenkasse wie im Vormonat.

Dabei hatte ich angegeben, dass die Erstattung mit dem Beitragskonto verrechnet werden soll.

Ich sehe aber hier keine Verrechnung. Wer weiß, woran dies liegt?

Danke.

Das macht dann wenn, schon die Kasse, nicht Dein Programm. Du berechnest die Beiträge wie gehabt, übvermittelst diese und die Kasse wir dann - sofern sie dies möchte - den Erstattungsbetrag mit der nächsten fälligen Beitragsabrechnung verrechnen.

schon mal Glückwunsch :wink:

Nein.

Stimmt.

Doch Lohnfortzahung bist ja Du - Gehalt bekommen Sie dennoch.
Nur Du bekommst von der Krankenase nix retour, also erstattet.
Verwechsele hier bitte nicht die Begriffe.

Das ist korrekt so.
Für Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst sind Beiträge zur Umlage U1 nicht zu zahlen.
Die Dienstleistenden werden auch bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Beschäftigten nicht berücksichtigt.
Sie zählen nicht zu den Arbeitnehmern im Sinne des Aufwendungsausgleichsgesetzes.
Schau doch auch mal hier: