Hallo,
einer unser Berater hat ein auswärtiges Projekt, das die 3-Monatsfrist für den steuerfreien Verpflegungsmehraufwand zeitlich überschreiten wird.
Kann ich ihm unter der Lohnart 6900 einen Reisekostenersatz geben, von dem der Arbeitgeber die Lohnsteuer übernehmen würde? Oder greift das hier nicht?
Muss ich evtl. das Finanzamt anrufen und fragen ob das geht (Stichwort §42e EStG)?
Ich freue mich über eine Nachricht