Arbeit auf 450€-Basis während der Elternzeit (Teilzeitanstellung)

Hallo zusammen,

wir haben gerade den Fall, dass eine Mitarbeiterin, die derzeit in Elternzeit ist (mit unbefristetem Teilzeitvertrag) 1x in der Woche auf 450€ Basis arbeitet. Intern haben wir das schon alles geklärt, aber jetzt macht Lexware Probleme.

Ich habe diese (https://www.lern-ware.de/index.php/2017/03/27/lexware-lohn-beschaeftigung-waehrend-inanspruchnahme-von-elternzeit-als-mini-oder-midimaxijobber-unterhalb-der-30-h-grenze-pro-woche/) Anleitung gefunden und befolgt und das klang für mich auch sehr plausibel. Jetzt habe ich die Mitarbeiterin ein zweites Mal auf 450€ Basis angelegt und die Konten entsprechend verknüpft, bekomme jetzt aber eine Fehlermeldung mit folgendem Wortlaut:

„Die Angabe ist ausschließlich innerhalb eines Minijobs mit der Personengruppe 109 zulässig. Rechnen Sie den Mitarbeiter über die bereits vorhandene Personalnummer ab, wenn kein Minijob vorliegt.“

Übersehe ich das vielleicht bei der Eingabe irgendwelche wichtigen Punkte, die in der Anleitung nicht aufgeführt sind? Ich fand diese wie gesagt eigentlich wirklich plausibel…

Vielen Dank im Voraus
Lina

Hallo Lina,

wo genau/wie genau wird die Meldung angezeigt? Kannst Du davon mal bitte einen Screenshot einstellen, sofern keine personenbezogenen Daten enthalten sind?

Zum einen direkt auf dem Homescreen unten im „Lexware Scout“:


Und dann, wenn ich im Lexware Scout auf die Warnmeldung klicke:

Ok, also es ist „nur“ ein Hinweis. Das ist dann ja nicht hinderlich im Weiterarbeiten. Es steht in der Meldung ja auch „WENN kein Minijob vorliegt“. Also nicht dramatisch. :slight_smile:

Ich habe dasselbe Problem wie Lina!

Eine Mitarbeiterin ist noch in Erziehungsurlaub ( Erhalt Elterngeld wurde zum 15.05.2022 beendet). Nun arbeitet diese Mitarbeiterin seit 16.05.2022 wieder auf Minijob-Basis. Ich bekomme dann folgende Meldung (Hinweis) → Die Angabe einer schon vorhandenen Personalnummer für denselben Mitarbeiter ist nicht zulässig. Die Angabe ist ausschließlich innerhalb eines Minijobs mit der Personengruppe 109 zulässig. Rechnen Sie den Mitarbeiter über die bereits vorhandene Personalnummer ab, wenn keine Minijob vorliegt. Natürlich ist das nur ein Hinweis, aber das Problem besteht darin, dass das Programm keine Anmeldung für diese Mitarbeiterin erstellt. Den gleichen Sachverhalt (Minijob während Erziehungsurlaub) hatten wir 2019 schon mal und da hat alles problemlos geklappt. Ein Wiedereintritt mit dieser Personalnummer ( also da wo es funktioniert hat) war nicht möglich. da kommt die Meldung, dass die Mitarbeiterin seit über einem Jahr ausgetreten ist und ich eine neue Personalnummer anlegen muss. Ich weiß jetzt nicht, wie ich das anstellen soll, dass eine Anmeldung für den Minijob erfolgt. Langsam läuft mir die Zeit davon! Für eine schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar!

Hallo IlonaP,

und wenn Du den Haken bei bereits bestehende Personalnummer in den Stammdaten weglässt?

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