wir haben einen Mitarbeiter, der aus der Krankheit mit Krankengeld zurück kommt, aber ersteinmal in eine Wiedereingliederung geht (2 Wo 4h, 2 Wo 6 h).
Leider weiß ich nun nicht, wie ich das im Fehlzeitenplaner (Buchungsmodul) darstelle. „Verlängere“ ich die Krankengeldzeit oder geht das als eigene Fehlzeit ein?
Da der MA in dieser Zeit auch wieder „nur“ Krankengeld bezieht und der Wiedereingliederungsplan eine neue Zeit aufweist, scheint mir eine Neuanlage Krankheit mit Krankengeld am sinnvollsten, aber vielleicht weß jemand besser Bescheid. Vielen Dank für einen regen Austausch vorab.
Ich persönlich würde die bestehende KmK verlängern bis zum Ende der Wiedereingliederung. Um sicher zu gehen kannst Du dies aber auch gern mit der zuständigen KK abstimmen. Eine neue KmK würde ich dafür nicht wählen.
Es lag das Problem vor, dass die letzte Krankmeldung bis 02.08. gemeldet wurde und die Wiedereingliederung ab 06.08. begann.
Nach Rücksprache mit der Krankenversicherung ist es tatsächlich richtig, dass die Krankmeldung einschließlich der Wiedereingliederung verlängert wird.
Besten Dank also nochmal…