Meldebescheinigung zur Sozialversicherung Pflichtprak.

Hallo, :slight_smile:

wir haben diesen Monat 3 Praktikanten, die ihr Pflichtpraktikum bei uns beenden (PGr 190, BGr 000).

Diese haben wir auch ordnungsgemäß bei der jeweiligen Krankenkasse an- und abgemeldet.

Warum erhalten wir für diese Praktikanten keine Abmeldung wegen Ende einer Beschäftigung (Meldebescheinigung zur Sozialversicherung)?

Gruß
Simone

Hallo Simone,

bei Praktikanten bin ich mir nicht sicher, ob da bei Versicherungsfreiheit eine SV Meldung erzeugt werden muß. Schaue mal ins Lohnkonto, letzte Seite, ob da eine 40 er Meldung erzeugt wurde?

Wenn die Kasse eine SV Meldung verlangt, kannst du eine Meldung per sv-net senden.

Hallo Frank,

auf dem Lohnkonto steht folgendes:

Grund der Abgabe:
30 Abmeldung, Entgelt 0 Euro, Pers.-Gr. 190…

Eigentlich sollte doch dann eine Bescheinigung erfolgen, oder nicht? Liegt es am Entgelt 0?

Viele Grüße

Simone

Hallo Simone,

die 30 er Meldung ist ja die Abmeldung! Unter SV-Meldungen/Meldebescheinigung kannst du auch noch für den MA eine Meldebescheinigung drucken, das wird auch bei Entgelt 0 gehen.

Ist denn dei 30 Meldung versandt worden, das siehst du auch hinter der Meldung steht im Lohnkonto Dakota JA/Nein. Wenn nicht mußt du die Meldung ausdrucken und per Sv-Net versenden.

Hallo Simone,

ist Dein Anliegen mittlerweile geklärt?