Verpflegungsmehraufwand

Hallo,

folgende Frage bzw. Problem:

Ein Mitarbeiter von uns war am 26.09.15 bei einem Kunden um dort etwas zu reparieren.
Er ist um 7:00 Uhr gestartet und am 27.09.15 um 0:45Uhr wieder zu Hause gewesen. Da er über acht Stunden weg war, habe ich ihm 12,00€ Verpflegungsmehraufwand genehmigt.
Er ist der Ansicht, dass er 24,00€ bekommen müsste, da Lexware das so ausweist, wenn er Abfahrts-und
Ankunftszeit richtig eingibt.
Wer hat recht? Also ich gehe davon aus, dass ich recht habe, da er weder übernachtet hat (somit kein An-und Abreisetag) und auch nicht über 24 Stunden weg war, sondern nur 17 Stunden und 45 Minuten.
Kann es sein das wir bei Lexware irgendetwas nicht richtig eingestellt haben bzw. mir bezüglich des Verpflegungsmehraufwand falsche Infos vorliegen?

Schon einmal vielen Dank für Hilfe.

MfG

Hallo,

ich kenne mich zwar der Lexware-Reisekosten nicht so gut aus, würde aber hier auch den gesetzlichen Verpflegungsmehraufwand ansetzen. Die aktuellen gesetzlichen Werte kenne ich jetzt nicht, aber die kannst du ja auch beim Steuerberater, etc. erfragen.

Herzliche Grüße Frank

Hallo zusammen,

ich denke, der Fall sollte ggf. tatsächlich mal mit einem Steuerberater besprochen werden. Wir dürfen ja keine entsprechende Beratung diesbezüglich leisten.

Ich habe es bei mir ebenfalls mal zum Test im Reisekostenprogramm eingeben und das Programm schlägt 24,00 EUR vor. Selbstverständlich habe ich mich auch mit diversen Texten zum Thema Verpflegungsmehraufwand befasst, u.a.:

Wirklich klar geht es (für mich) nicht hervor. Es wird zwar immer von 24 Stunden Abwesenheit gesprochen, aber eben auch von Anreisetag und Abreisetag. Wie das definiert ist, habe ich leider nicht wirklich herauslesen können. Ich persönlich denke, da die Tagesgrenze überschritten wurde, wird Tag 1 als Anreise und Tga 2 als Abreise gewertet und damit werden je Tag die 12 EUR anzusetzen sein. Aber dies ist mein persönliches Empfinden bzw. meine Auslegungen des gelesenen Gesetzeswerkes, keine rechtlich geprüfte Meinung.

Also zur Sicherheit: Steuerberater fragen.

Hallo,

korrekt. Maßgeblich sind immer die Kalendertage. Endet eine Dienstreise spätestens um 23:59 Uhr, muss man die 12 Stunden überschreiten. Endet sie später, gibt es eine Übernachtung (von Schlafen ist keine Rede) und es gibt für den Anreisetag 12 EUR und für den Abreisetag ebenfalls 12 EUR. Für ganze Tage (24 Stunden) gibt es 24 EUR.

Also zur Sicherheit: Steuerberater fragen.

das ist sowieso immer eine gute Idee :smiley:

Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Antworten.
Das werde ich mal mit meinem Chef besprechen.