NAchträglich Gehaltsabrechnung ändern da neue Steuernummer

Hi,

kann ich nachträglich eine Gehaltsabrechnung ändern da sich die Steuernummer geändert hat?
Der Mitarbeiter hat von der eins in die drei gewechselt. Die Änderung auf drei haben wir aber erst per ELENA im September bekommen. Die Änderung sollte aber schon im August durch sein. Laut Finanzamt hat der Mitarbeiter auch schon im August die Steuerklasse drei gehabt. Kann ich nun die Gehaltsabrechnung nachträglich anpassen? Unserem Mitarbeiter fehlt durch die Änderung ja auch etwas Lohn, was sehr unglücklich ist.

Danke vorab für eure Hilfe ….

Hallo,

du kannst die Steuerdaten in den Mitarbeiter-Stammdaten (Steuerdaten) auch rückwirkend ändern, in dem du das Häckchen „Ersatzbescheinigung liegt vor“ anwählst, dann kannst du die Steuerklasse von Hand eintragen. Das geht auch über Korrekturmodus.

Allerdings solltest du sicher sein, dass der Mitarbeiter auch schon vor September die Steuerklasse 3 hatte, sonst würde ich das nicht machen.

Gruß Frank

Hallo Ott-edvs,

wegen einer neuen Steuernummer braucht man keine Gehaltsabrechnung zu ändern. :wink:

Wenn sich die Steuerklasse geändert hat, dann wird das von Elstam mitgeteilt und die Änderung wird dann - auch rückwirkend - automatisch
durchgeführt.

Von einer manuellen Änderung kann ich nur abraten.
Häufig meinen die AN nämlich auch nur, daß ihnen die Änderung schon in einem früheren Monat zustand.

Hat ein MA z.B. am 06.08 geheiratet, dann wirkt die Stkl. III erst ab dem 01.09. ( und nicht etwa schon im August ).
Das ist nicht neu, sondern war auch schon zu Zeiten der guten alten Lohnsteuerkarten so.

Grundsätzlich sind immer die Angaben zu nehmen, die per Elstam geliefert werden.
Man kann zwar tricksen, indem man den Haken bei „Ersatzbescheinigung liegt vor“ setzt.
Man sollte allerdings wissen, daß man - wenn man den Haken setzt obwohl keine Ersatzbescheinigung vorliegt - persönlich haftbar ist, wenn hier
doch falsch abgerechnet wurde.

Hallo Marcus,

ja danke noch für den Hinweis mit der Haftung des AG’s, das ist wichtig rüber zu bringen.
Natürlich sollte der normale Weg die Abholung der Steuerdaten von Finanzamt sein, es klappt aber halt nicht immer :wink:

Gruß
Frank