Erstattungsanträge U1

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Versenden von Erstattungsanträgen, im Forum habe ich nichts gefunden.

Ich habe im Oktober 2 Krankmeldungen gehabt und wollte die Erstattungsanträge an die Knappschaft senden. Als ich mir die Prüfliste angesehen habe, waren da noch vom September 2 Anträge dabei, davon einer, den ich nicht gesendet hatte, weil er falsch war und ich ihn geändert hatte und der richtige. Den hatte ich aber schon im September gesendet, dafür habe ich auch eine Bestätigung bekommen.

Wie kommt es, dass diese beiden Anträge jetzt im Oktober wieder auftauchen und wie kann ich die beim Versenden rausnehmen? Das führt ja nur zu Verwirrung bei der Knappschaft und evtl. falscher Überweisungen und Rückfragen.

Für Tipps bin ich dankbar.

Viele Grüße

Hallo Heidi,

wäre es möglich, dass Du Screenshots von den beiden Anträgen für September von der Meldeprüfliste machst und hier über ‚Dateianhänge‘ postest? Bitte alle datenschutzrelevanten Angaben auf den Screenshots unkenntlich machen.

Viele Grüße,
Sancho

Hallo Sanche,

sorry, kann erst jetzt antworten, bin noch in meinem Hauptjob, die Lohnabrechnungen mache ich im Minijob.

Ich schicke die beiden Abrechnungen vom September, die jetzt im Oktober auf der Meldeprüfliste sind. Die falsche Abrechnung hatte ich gar nicht geschickt, sondern geändert in die richtige. Die hatte ich auch geschickt, wurde auch bestätigt.

Ich hoffe, dass hilft bei der Beantwortung meiner Frage.

Vielen Dank für deine Mühe.


Anhang aus Datenschutzgründen durch Administration gelöscht. Betriebsnummer war lesbar

Hallo Heidi,

wenn ich die Screenshots richtig deute, dann will das Programm den von Dir als richtig bezeichneten Antrag stornieren (Seite 1 Screenshot, Vermerk ‚Storno‘ oben) und den von Dir als falsch bezeichneten Antrag (Seite 2 Screenshot) versenden. Die beiden Anträge unterscheiden sich bei der Angabe Ausfallzeit. Auf Seite 1 (Storno) stehen 5 Arbeitstage, auf der Seite 2 stehen 4 Arbeitstage. Das deutet für mich daraufhin, dass nach dem Versand des Erstattungsantrages die Arbeitszeit des Mitarbeiters geändert wurde.

Sind denn die Erstattungsbeträge auf beiden Anträgen identisch?

Viele Grüße,
Sancho

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Hallo Sancho,

das Storno habe ich nicht gesehen, tut mir leid :blush:

Die Beträge sind nicht gleich, der falsche hat einen höheren Betrag als der richtige.

Ich habe die Arbeitszeit im Oktober geändert, die ist nicht immer gleich. Aber möglicherweise habe ich das vor dem Monatsschluss gemacht.
Das heißt ich muss jetzt alles wieder rückgängig machen, die Arbeitszeit wie vorher wieder eingeben, Monatsschluß machen und dann die Arbeitszeit ändern?

Oder ich lasse es so wie es jetzt ist, der Betrag ist nicht so hoch.

Wieder was gelernt, dafür danke ich dir :slight_smile:

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Hallo Heidi,

wenn Du über den Korrekturmodus die Arbeitszeit in 069/2021 wieder so erfasst wie sie vorher war, dann sollte es keine Storno - und Neumeldung mehr geben. Anbei noch eine FAQ zum Korrekturmodus:

Viele Grüße,
Sancho

Hallo Sancho,

könnte ich auch eine Rücksicherung machen? Ich habe nur 7 Mitarbeiter abzurechnen.
Mal sehen, was schneller geht.

Danke für deine Hilfe.

Ein schönes Wochenende.

Hallo Sancho,

ich habe es jetzt so gemacht wie du gesagt hast, die Meldungen waren dann weg. Die Krankmeldungen Oktober habe ich erstmal nicht gemacht. Das mache ich dann im November für Oktober, den habe ich noch nicht abgeschlossen. Da kommt noch was dazu und für die zwei Tage lohnt sich das jetzt nicht.

Bin gespannt, wie es dann beim nächsten Mal aussieht. Evtl. muss ich mich dann nochmal melden :wink:

Vielen Dank für deine Hilfe, ich hätte sonst nicht weiter gewusst.

Hallo Sancho,

ich habe jetzt mal eine andere Frage. Eine Mitarbeiterin geht in Kur. Dafür habe ich nichts gefunden. Zählt das dann als krank?

Guten Morgen Heidi,

es gibt hier zwei Möglichkeiten:

  1. Reha / Wiedereingliederung, wenn der AG das Entgelt fortzahlt. Wenn der AG umlagepflichtig ist, kann man sich einen Teil des fortgezahlten Entgelts wie bei einer ‚normalen‘ Krankheit über die U1-Erstattung von der KK erstatten lassen.

  2. Reha / Wiedereingliederung mit Übergangsgeld, wenn die KK / RV oder BG zahlt:

Viele Grüße,
Sancho

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Hallo Heidi,

schön, dass Deine Anliegen gelöst wurden bzw. durch die letzte Antwort von Sancho hoffentlich beantwortet sind.

Den obigen Anhang habe ich gelöscht. Du hast zwar die persönlichen Daten geschwärzt, aber die Betriebsnummer des AG war noch lesbar.

Dann habe ich noch eine Bitte: für jedes neue Anliegen, bitte ein neues Thema eröffnen und nicht innerhalb eines Thema mehrere Fragen zu unterschiedlichen Themen beantworten. Das wird sonst sehr schnell unübersichtlich.

Danke.

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