Änderung der Lohnsteuerklasse

Hallo liebes Forum,
unser Mitarbeiter ist nach seiner Ausbildung zum 16.07.2021 bei uns in die Festanstellung gegangen, allerdings nur mit 18 Stunden pro Woche. Ich habe ihn - da das zu diesem Zeitpunkt sein Hauptjob war - auf Lohnsteuerklasse I angemeldet.

Zum 11.08.2021 hat er nun eine weitere Festanstellung begonnen, mit mehr Stunden und mehr Geld, so dass er dort auf Lohnsteuerklasse I gemeldet wurde.
Ich müsste ihn nun ab 11.08.2021 auf Lohnsteuerklasse V ummelden - ich weiß aber nicht, wie das geht… Die Lohnsteuermerkmale sind „gegraut“, ich kann sie nicht anfassen oder verändern.

Eine Abmeldung zum 10.08. und Neu-Anmeldung zum 11.08. lässt Lexware mich nicht durchführen.

Eine Änderungsmitteilung von „Hauptarbeitgeber“ zu „Nebenarbeitgeber“ kann ich laut Lexware nicht abschicken, solange ich keine Abmeldung gemacht habe - die ich ja aber nicht machen kann, da Lexware dann einer erneuten Anmeldung nicht zustimmt.

Kann mir jemand helfen?

Viele Grüße,
Claudia Rudat

Hallo Claudia,

wenn der Beschäftigte bei Ihnen nun Nebenarbeitgeber sein soll, muss der neue AG ihn als Hauptarbeitgeber anmelden. Danach kommt über die ELStAM-Monatsliste der ELStAM Verfahrenshinweis 552020103, wodurch Sie die Steuerklasse 6 erhalten.

Wenn Sie selbst ummelden möchten, dann müssen Sie über den Korrekturmodus in 08/2021 in den Stammdaten des MA in den Steuerdaten den Eintrag ‚Hauptarbeitgeber‘ in ‚Nebenarbeitgeber‘ umändern. Dadurch erzeugt das Programm eine Abmeldung zum 31.07.2021. Diese versenden und wieder abholen. Anschließend sollte eine Wiederanmeldung ‚Nebenarbeitgeber‘ zum 01.08.2021 zum Versand bereitstehen. Eine Abmeldung zum 10.08.2021 können wir leider nicht erzeugen. Das ist aber auch nicht tragisch, da der gesamte Monat im Programm immer mit der zuletzt gemeldeten Steuerklasse (in Ihrem Fall wäre das die Steuerklasse 6) abgerechnet wird.

Viele Grüße,
Sancho

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