Guten Morgen,
wir haben hier zwei tschechische Mitarbeiter, die am 15.06. bei uns angefangen haben. Die beiden sind gerade erst nach Deutschland gekommen und hatten natürlich noch keine Steuernummer. Wegen fehlendern Unterlagen haben sie diese erst im Juli bekommen, als die Lohnabrechnung für Juni und er Monatswechsel in den Juli bereits erfolgt waren. Jetzt werden bei uns gerade die Gehaltsabrechnungen für Juli gemacht und ich wopllte die beiden über ELStAM anmelden, es kam die in der Überschrift erwähnte Meldung. Soweit so gut, so nachvollziehbar.
Frage: bleibt mir jetzt nichts anderes übrig, als das mit dem Finanzamt direkt zu klären (Ersatzbescheinigung) oder gibt es evt. noch eine andere Lösung? Wie sieht das für die nächste Abrechnung aus? Werden die beiden dann immer auf Grundlage der Ersatzbescheinigung abgerechnet (Abrechnung ohne ELStAM? Was wäre in Falle eines Austrittes oder Ende des JAhres bezüglich der Lohnsteuerbescheinigung zu beachten. Und hat das Ganze Einfluss auf die Lohnsteuervoranmeldungen?
Viele Fragen, ich hoffe, jemand kann mir helfen. Danke schon mal.
Nachtrag: Ich habe inzwischen für die beiden Mitarbeiter eine Ersatzbescheinigung bekommen. Bin aber jetzt ein bisschen überfordert, wie ich am besten vorgehe.
Die Ersatzbescheingung für beide ist vom 15.06.2015 (Eintrittsdatum) bis zum 15.07.2015 gültig. Beide Mitarbeiter haben aber den kompletten Juli bei uns gearbeitet (auf Stundenbasis).
Ich muss die Steuerklassen für den Juni (bereits abgerechnet) ändern. Das kann ich über den Korrekturmodus machen, richtig?
Wie gehe ich aber für den gesplitten Juli vor? Vermerke ich bei den beiden jetzt Austrittsdatum 15.07. und lege sie dann neu an mit Eintrittsdatum 16.07. und splitte ich dann auch das Gehalt entsprechend auf?
Zur Info. Ich habe es mit Absprache mit unserem Chef jetzt so gemacht:
Für den Juni:
im Korrekturmodus die Steuerklassen wie sie aufgrund der Ersatzbescheingung mitgeteilt wurden geändert. Für den Juli:
Die beiden Mitarbeiter „austreten lassen“ zum 15.07.2015 (das Datum bis zu dem die Ersatzbescheingung gilt)
Die beiden Mitarbeiter neu mit Eintrittsdatum 16.07. erfasst.
Der Lohn für den Juli wurde entsprechend auf alten und neuen Zeitraum gesplittet.
Steuerdaten: bis die ELStAM vorliegen, Abrechnung mit nach persönlichen Daten selbst gebildeten Merkmalen
Für die neu angelegten Mitarbeiter wurden nochmal ELStAM-Meldungen versendet (und Soz.-Vers.-Meldungen), ich hoffe und gehe mal davon aus, dass diese nun verarbeitet wurden und ganz normal zurück gemeldet wurden.
die Meldung deutet darauf hin, das die Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt mit der aktuellen Adresse gemeldet waren.
Im ersten Schritt müssen sich die Mitarbeiter erst mal anmelden, das bekommt das Finanzamt dann auch mit.
Dann mußt du die Mitarbeiter anmelden, aber mit einem Datum nach der Meldung der neuen Adresse,…
Beispiel: das Finanzamt hat den Umzug zum 15.08 gemeldet bekommen, (kannst du erfragen), dann muß die Elstam Anmeldung zum 01.09 erfolgen. Bis dahin mit Ersatzbescheinigung abrechnen.
Das Thema ist aber komplex, da würde ich dir raten die Hotline hier oder direkt über Lexware in Anspruch zu nehmen.
Danke, wie und warum die Meldung zustande kam, wusste ich, es ging mir nur darum, wie ich in Lexware am besten damit umgehe. Es ist, wie ich ja in meinem späteren Beitrag schon erwähnt ja auch bereits erledigt. Da das recht dringend war, mussten wir zeitnah etwas unternehmen.