Urlaubsanspruch bei Quarantäne und Krankheit

Hallo,
wir hatten einen MA der im März diesen Jahres bei uns angefangen hat.
Nach zwei Wochen musste er für 14 Tage in Quarantäne.
Dann kam er wieder und nach zwei Tagen wurde er Krank für 3 1/2 Wochen.
Dann erschien er für drei Tag und hat gleichzeitig seine Kündigung abgegeben.
Nun war er bis Ende April krank.
Er hat demzufolge in den ganzen zwei Monaten 15 Tage gearbeitet.
Was steht Ihm hier an Urlaub zu, da ja 6 Wochen Probezeit war.
VG Kerstin

Hallo Kerstin,

diese Frage mag ich nicht beantworten wollen, da ich Dir keine rechtssichere Antworte geben kann und auch nicht geben darf.
Hierfür ist eher Dein Steuerbüro zuständig.

Bauchgefühl würde ich sagen: was tatsächlich gearbeitet wurde, ist nicht relevant. Krankheit und Quarantäne sollten hier keine Rolle spielen. Aber absolute Laien-Meinung. Bitte rechtlich absichern lassen.

Gern hier Feedback geben, wenn Du eine Lösung hast. Danke.

Hallo Kerstin,
habe Dir mal eine Private Nachricht gesandt.
Auch hier gilt der gesetzliche Urlaubsanspruch. :wink:
LG Brit