BAV-Förderbetrag

Hallo liebe Lexware-Kollegen,

habe folgendes Problem. Im November muss ich bei unseren Mitarbeitern die Beiträge zur Pensionskasse abrechnen, die voll vom Arbeitgeber finanziert werden. Aufgrund der Änderung der Voraussetzung zum Erhalt des BAV-Förderbetrages 2020 (Erhöhung des maßgeblichen Bruttolohns des AN auf 2575,00 Euro) sind bei uns nun Mitarbeiter betroffen, deren Verträge schon länger bestehen und daher der Jahresbetrag der Zusatzleistungen 2016 relevant ist. Dieser Jahresbeitrag aus 2016 wird vom Programm korrekt in Höhe von 1061,00 Euro angezeigt. Der Jahresbeitrag 2020 liegt bei 1148,00. Differenzbetrag daher 87,00 Euro. Bei der Lohnsteueranmeldung wird jedoch für jeden der betroffenen Mitarbeiter der volle BAV-Förderbetrag in Höhe von 288,00 abgezogen. Meines Wissens darf jedoch nur der Differenzbetrag zwischen 2016 und 2020 als Förderbetrag abgezogen werden. Das wären dann 87,00 Euro. Muss ich eventuell irgendwo noch eine weitere Angabe machen? Die Verträge laufen wie gesagt schon einige Jahre und wurden von mir 2020 nicht neu angelegt. Ich habe lediglich die beiden den Förderbeitrag betreffenden Fragen mit „ja“ beantwortet.

Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte. Vorab schon mal vielen Dank.

Barbara Schmitt