Eine steuerfreie Lieferung gemäß §4 Abs. 1a in eine steuerbare Lieferung umwandeln

Liebe Community,

ich bitte Sie um Hilfe bei einem Geschäftsvorfall. Ich benutze SKR04.

Im Dezember 2017 haben wir ein Fahrzeug nach Ausland (Drittland) für 15.000€ ohne MwSt. gemäß §4Abs.1a verkauft.
Der Kunde hat das Auto erst im Jahr 2018 in zwei Raten bezahlt und abgeholt. Leider hat er uns bis jetzt keinen Nachweis, dass das Fahrzeug ausgeführt wurde, vorgestellt. Wir haben die Sache auch aus den Augen verloren.
Jetzt komme ich zur Frage:
Wie soll ich die steuerfreie Lieferung in die steuerbare Lieferung umwandeln, wenn die Bilanz für 2017 nicht geändert werden darf?
Ich sehe nur einen Ausweg, ob er richtig ist? Habe noch nie solche Probleme behandelt.

  • im Jahr 2018 eine Steuerrückstellung (iHv. 19% vom Kaufpreis) bilden 6960 an 3020 - 2394,96€
    und
  • im Jahr 2019 3020 an 3806 -2394,96€

Darf ich Sie bitten, die o.g. Buchungsvorstellungen zu bewerten?
Beste Grüßen und vielen Dank im voraus.
Vita

Hallo Vita,

herzlich Willkommen in der Community. :slight_smile:

Das ist ein Thema, was Du besser mit Deinem Steuerbüro besprichst. Steuerrechtliche Beratung dürfen hierzulande leider nur die entsprechenden Berufsgruppen erteilen.