Verwirrende Angabe zu gezeichnetem Kapital in GmbH-Eröffnungsbilanz

Hallo zusammen,

nachdem ich jetzt lange Zeit andere Beiträge hier und in diversen Foren studiert und die Antwort auf meine beiden Fragen nicht wirklich gefunden habe, muss ich nun doch einmal aktiv fragen.

Folgender Sachverhalt:

Gründung einer GmbH mit Stammkapital 25.000 Euro, wobei 12.500 Euro bei Gründung eingelegt werden.

Buchung (SKR04):

1800 Bank => 9000 Saldenvorträge (12.500 EUR)
2910 Ausstehende Einlagen (nicht eingefordert) => 9000 Saldenvorträge (12.500 EUR)
9000 Saldenvorträge => 2900 Gezeichnetes Kapital (25.000 EUR)

(Info: 2910 musste ich im Kontenplan selbst anlegen, war von Hause aus bei Lexware professional nicht hinterlegt)


Eröffnungsbilanz gibt nun folgendes unter PASSIVA aus:

A. Eigenkapital
I. Kapital
Gezeichnetes Kapital: 12.500,00
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital: -12.500,00
[…]
Summe Passiva: 12.500,00


Jetzt meine Fragen:

1.) Ist das tatsächlich korrekt, dass hier 12.500 Euro als Gezeichnetes Kapital ausgewiesen werden? Müssen hier nicht weiterhin 25.000 Euro ausgewiesen werden? Wo liegt mein Fehler?

2.) Wird die Selbst-Anlage von 2910 im Kontenplan später bei der E-Bilanz-Übermittlung problematisch? Wenn ja, gibt es ein Alternativ-Konto zu 2910 oder einen Workaround o.ä.?


Sollten diese Themen irgendwo im Forum schon abschließend geklärt sein, großes Sorry meinerseits. Dann habe ich das übersehen und würde mich über einen Link freuen.

BG

Hallo David,

ein Blick ins Gesetz kann nicht schaden. Da steht in §272 Abs. 2 Satz 2:

Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital sind von dem Posten „Gezeichnetes Kapital“ offen abzusetzen; der verbleibende Betrag ist als Posten „Eingefordertes Kapital“ in der Hauptspalte der Passivseite auszuweisen; der eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte Betrag ist unter den Forderungen gesondert auszuweisen und entsprechend zu bezeichnen.

Also:
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen = offen vom Stammkapital abzusetzen (auf der Passivseite)
eingeforderte ausstehende ausstehende Einlagen = Forderung (Aktivseite)

Die Konten sind also richtig geschlüsselt. :sunglasses:

Nein, das Konto muss nur in der E-Bilanz-Zentrale einem Taxonomiepunkt zugeordnet werden.

Gruß
Rainer

Wir sind doch überhaupt nicht in der Steuerbilanz! Die EK-Gliederung bei Lexware ist eindeutig falsch, wurde schon im dortigen Forum bemängelt. Abhilfe ist zur Zeit nur durch eine eigene Bilanzgliederung möglich.