Lastschrift Rückbuchung OP/Kreditor

Hallo liebe Forumler!

Da ich hier neu bin möchte ich mich zunächst entschuldigen falls ich dei im Forum üblichen „regeln“ u.U. nicht eingehalten haben sollte.

Ich habe sowohl im Internet als auch hier im Forum versucht für mein „Problem“ eine Lösung zu finden. Jedoch meiner Problemstellung lösenden Weg habe ich nicht finden können. Möglicherweise habe ich auch mit falschen Begriffen gesucht. :unamused:

Info: Software Financial Office Pro / Bilanzierer / SKR-04 / Ist-Versteuerer
Folgender Fall:
Kreditor-Rechnung (Eingangsrechnung) ist verbucht (Kreditor-Konto angelegt („Kd-Nr. + in Kontorahmen“)). Rechnung somit in der OP (Offene Posten)
Einige Tage danach wurde Rechnungsbetrag per Lastschrift vom Bankkonto eingezogen.

Diese Buchung per „Einnahmen/Ausgaben in den Stapel“ verbucht (somit nicht mehr in der OP).

Soweit klar und ok.

Problemstellung:

Mangels Deckung wurde diese Lastschrift von meiner Bank „zurückgegeben“. Somit habe ich eine Gutschrift auf dem Bankkonto und der Offene Posten ist nicht mehr/noch nicht beglichen. Wichtig für die Verbuchung der USt/VSt !!!
Nach etwa 4 Wochen wurde dieser offene Betrag mit der nächsten fälligen Rechnung (ebenfalls bereits in der OP verbucht) vom Bankkonto abgebucht.

Nun meine Frage hierzu:

Wie muss ich (richtig!) vorgehen (in Lexware Buchhaltung), damit die LS-Rückbuchung „wieder“ in der OP-Liste auftaucht und ich bei der Zahlung mit der nächsten Rechnung (auf Kontoauszug eine Summe) „wieder“ die Verbuchung (aus OP-Liste wegbuchen) richtig vornehmen kann.

Hoffe ich habe meine Problemstellung verdeutlichen können und bedanke mich bereits im Voraus für Eure Antworten.

Herzliche Grüße

Michael

Hallo Michael,

für die Vorsteuer ist das irrelevant, da sie mit der Rechnung gezogen werden kann. Ist-Versteuerung gibt es nur auf der Einnahmeseite.

Buchung des Kontoauszuges mit der Rücklastschrift: Kreditor an Bank. Buchungstext „RÜLA mangels Deckung“. Nicht auf „OP“ klicken, sondern auf „Buchen“.

Wenn Du die Stornobuchung richtig verbucht hättest wie eben beschrieben, wäre jetzt auch ein OP verhanden. Eine evtl. Differenz wäre dabei als „Kosten des Geldverkehrs“ auszubuchen.

Gruß
Rainer

Hallo Michael,

herzlich Willkommen in der Community. :slight_smile:

Haben Dir die Hinweise von Rainer weitergeholfen?