Rücksicherung als Alternative zu Stornos?

Liebe Lexware-Community,
guten Morgen!

ich hatte vergangene Woche einige Buchungen (ca. 40) bei uns nachgetragen,
hierbei allerdings einen Fehler gemacht. Ungerne würde ich alle diese
Buchungen stornieren - da im Programm ersichtlich - es sieht einfach
unschön aus.

Ist es möglich, dass ich einfach den vorherigen Datenbestand als
„Rücksicherung“ nehme - oder birgt dies Gefahren hinsichtlich Finanzamt,
Betriebsprüfung etc.? Sieht man überhaupt anschließend, dass es sich
um eine Rücksicherung handelt? Es wäre im Prinzip die einfachste und
sauberste Lösung. Leider habe ich noch nie eine Rücksicherung gemacht.

Vielen Dank für eine kurze Antwort,

LG
Kristina

Hallo Kristina,

der erste und bessere Weg Stornos zu vermeiden ist in den Stapel zu buchen. Hier kann man immer noch löschen und bearbeiten.

Wurde dies von Dir im Stapel gebucht? Sind denn alle 40 Buchungen falsch?

Eine Rücksicherung wäre ein möglicher Weg. Hierbei sind jedoch ein paar Dinge zu beachten. Welches Programm nutzt Du denn? (gern auch das entsprechende Feld im Mitgliederprofil ausfüllen, spart Nachfragen)

Hallo Herr Rückwardt,

vielen Dank für Ihre kurzfristige Antwort.
Generell buche ich immer eine ganze Periode in den Stapel, schaue und prüfe
dann nochmal alles durch und buche den Stapel dann aus → Journal.
Die Buchungen sind alle falsch, bei den OP wurde versehentlich ein falsches
Bankkonto verwendet.

Ich benutze den Lexware buchhalter 2014 Version 19.50.
Wenn nach der Rücksicherung alles so ist wie vorher - nur ohne diese
falschen Buchungen - wäre dies die tollste Lösung. Aber ich bin mir halt
unsicher und möchte nichts kaputt machen :slight_smile:

Vielen Dank!

Kristina

OK,

wurde die USt-Voranmeldung per Elster übermittelt?

Ja, aber das wäre davon nicht betroffen.
Die letzte Ust.-VA über das Programm wurde Anfang Januar mit Elster gemacht,
die weiteren Erklärungen ohne dieses Programm. Die Rücksicherung wäre vom 26.02.

Hallo Kristina,

bitte bitte, nicht so förmlich. Hier duzen wir uns alle! :slight_smile:

Ok, dann sind zumindest keine anderen Komponenten (Faktura, Lohn) betroffen.

Einzig die UStVA ist - wie Harry bereits schrieb - zu beachten.

vielen Dank!
Das Problem ist gelöst - es klappt prima.
Herzlichen Dank für die Hilfe :slight_smile:

Hallo Kristina,

wunderbar. :slight_smile:

Ich schliesse das Thema dann mal als gelöst.