Kontorahmen Handwerker

Hallo zusammen,

ich habe mir „Lexware financial office premium Handwerk“ zugelegt.
Bei der Einrichtung der Firma bekomme ich jetzt 11 Kontorahmen angezeigt, die u.a. für Ärzte, Zahnärzte Hotels, Vereine etc. sind. Was ich nicht angezeigt bekomme, ist der passende DATEV-Kontenrahmen „SKR04 für Bau und Handwerk“.
Wie kann ich diesen, oder einen für das Handwerk ähnlich sinnvollen, im Programm integrieren, ohne jetzt 47 Seiten eng gedruckten Kontenrahmen abzutippen?

Danke und Grüße

Ulli

Am einfachsten wählst du SKR 04 und suchst dann, welche Konten fehlen. Und diese legst du dann als Kopie von vorhandenen, ähnlichen Konten an.

Also den Kontorahmen, den ich hier von der DATEV (leider nur) als 47seitiges PDF vorliegen habe, dürfte grob geschätzt so zwischen 4500 und 5000 Konten haben. Entgegen dem Programm sind diese dann auch mit 6stelligen Kontonummern versehen.
Ich bin auch kein gelernter Buchhalter, aus einem bestehenden Kontoplan das Passende raussuchen ist die eine Sache, aber erkennen dass es da möglicherweise für eine Buchung irgendwo ein passenderes Konto gibt, dass aber noch angelegt werden muss, ist was anderes.
Es muss im Ergebnis ja auch alles so passen, dass dann auch z.B. ein Steuerberater, oder ein Buchprüfer, das Ganze nachvollziehen, und ohne großen Aufwand damit arbeiten kann.

Wenn ich also ein speziell auf Handwerker ausgerichtetes Programm habe, dass auch noch doppelt so teuer ist, wie die „Normalversion“ dann erwarte ich da auch den entsprechenden Kontenplan drin vorzufinden, oder diesen wenigstens von Lexware irgendwie herunterladen zu können?!
Vielleicht kann mir hier ja jemand sagen, wo und wie das geht?!?

Grüße
Ulli

Also ich kann nirgends auf den Webseiten sehen, dass hier speziell mit dem Kontenrahmen für Handwerker geworben wird. Es sind viele zusätzliche Funktionen enthalten, die Handwerker benötigen (Aufmaß, Datanorm, GAEB etc.), aber die Buchhaltung und die dazu gehörenden verfügbaren Kontenrahmen sind überhaupt nicht aufgeführt.

Man kann sehr gut mit dem vierstelligen SKR 04 arbeiten - da du dich hier nicht auskennst, solltest du dir möglicherweise jemanden suchen, der die Buchhaltung für dich macht. Ist auch sicherer - du bist Handwerker, hast dort besitmmt viele Kenntnisse (auch lange dafür gelernt), dann überlasse die Buchhaltung auch denen, die das gelernt haben. Ich als Buchhalter kann ohne Probleme Zusatzkonten in einen bestehenden Kontenrahmen einfügen - und ansonsten mit den vorhandenen Konten arbeiten. Es gibt absolut keine Vorschrift, dass ein bestimmter Kontenrahmen verwendet werden muss. Du kannst dir auch einen Kontenrahmen selber ausdenken - sofern alles ausreichend dokumentiert ist, wird dir kein Finanzbeamter deshalb einen Strick drehen. Und Steuerberater sollten von Berufs wegen mit allen Kontenrahmen klar kommen - wenn sie auf einem bestimmten Rahmen beharren, würde ich ganz sanft darauf hinweisen, dass du als Auftraggeber bestimmst, wie und was für Software verwendet wird.

Davon abgesehen: es dürfte ein lizenzrechtliches Problem geben mit dem Spezialkontenrahmen für Handwerker in anderen Programmen - DATEV ist hier der "Wissens-"Eigentümer. Man kann immer nur „in Anlehnung an DATEV“ Kontenrahmen einbauen. Ob es schon ein anderer Handwerker gemacht hat, weiß ich nicht. Vielleicht meldet er/sie sich hier - sonst würde ich mit dem „normalen“ SKR 04 arbeiten (dein Steuerberater kennt den wahrscheinlich auch besser als den Spezialrahmen für Handwerker).

Wenn ich die Buchhaltung auslagern wollte, bräuchte ich das gesamte Programm nicht, da gibt es bessere für Handwerker, wenn man die Buchhaltung und Lohnabrechnung ausklammert!
Darüber hinaus ist es richtig, dass in der Beschreibung zu dem Programm nirgendwo aufgeführt ist, dass der SKR04 für Handwerker dabei ist. Es ist aber mehrfach aufgeführt, dass der Handwerker hier alles bekommt, um „Buchführung und Auftragsbearbeitung schnell vom Tisch“ zu haben, „Passgenaue Funktionen für Handwerker“, „So einfach kann Buchhaltung sein - dank der Buchhaltungssoftware fürs Handwerk von Lexware“, „…machen die Finanzbuchhaltung ganz leicht.“ etc…
Bei den Details zum Leistungsumfang ist dann aufgelistet: „Mehr als 10 Musterkontenrahmen (DATEV-kompatibel): z.B. SKR03, SKR04“, das von den „mehr als 10“, nämlich 11 (!), Kontenrahmen dann tatsächlich nur SKR03, und SKR04 überhaupt irgendwie zum Handwerk passen, und der Rest für Ärzte, Zahnärzte, Hotels und Gaststätten, Pflege, Vereine sowie für Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe sind, wird in der Artikelbeschreibung geflissentlich verschwiegen!
Das ist doch Bauernfängerei…!

Es geht mir auch nicht darum, dass ein bestimmter Kontenrahmen Vorschrift wäre, sondern darum, dass eine Ordungsgemäße Buchführung Vorschrift ist, und hierzu ein angepasster Kontenrahmen zweckmäßig ist! Wenn ich eine solche teure Branchenlösung kaufe, dann gehe ich davon aus, dass hier entsprechend Zweckmäßig gehandelt wird, sonst kann ich die Buchhaltung auch in der guten alten Kladde machen…
Ich habe im übrigen nicht geschrieben, dass ich mich nicht auskenne, sondern dass ich Buchhaltung nicht „gelernt“ habe!
Wenn ich viel Geld für ein Spezialprogramm ausgebe, dann möchte ich auch, dass mir das Programm gerade die zeitintensive Vorbereitungsarbeit zur Buchführung, und das ist eben u.a. die Aufstellung eines eigenen Kontoplanes, durch entsprechende spezifische Vorlagen abnimmt!
Für Ärzte und Zahnärzte etc. scheint das ja auch problemlos zu gehen, und für die gibt es von dem Programm noch nicht einmal eine eigene Version, geschweige denn dass die etwas in der Handwerksversion „zu suchen“ hätten!!
Und was das Lizenzrechtliche angeht, wenn ich die DATEV-Software im Original nutzen würde, dann könnte ich hier für 12€ im Jahr :exclamation: das Branchenpaket Handwerk hinzu buchen!
Bei 100€ im Monat sollte das da von Lexware schon irgendwie unterzubringen sein, zumal die anderen Kontorahmen ja von Lexware auch nicht auf Bäumen gefunden wurden, sondern offenbar ebenfalls von der DATEV kommen!

Ich habe nur versucht, dier Tipps zu geben. Die DATEV-Handwerkerlösung beinhaltet sicher nicht solche Dinge wie Aufmaß, GAEB etc! Ausserdem zahlst du ja auch schon für die Grundversion - du vergleichst hier Äpfel mit Birnen, zumal du die teuerste Version von Lexware mit der Grundversion von DATEV vergleichst. So ein Vergleich ist irreführend. Du solltest schon einen Vergleich machen, in dem die einzelnen Leistungen auch vergleichbar sind. Und ob du die Leistungen, die im Financial Office Handwerker Premium (diese Version nimmst du zum Vergleich) alle von Datev für 10 Euro zusätzlich im Monat bekommst? Du machst dich damit lächerlich.

Aber es ist mir ziemlich schnuppe, warum du so hartnäckig auf dem SKR 04 Handwerker bestehst. Du kannst alle deine buchhalterischen Pflichten auch mit dem SKR 04 Standard erledigen! Darüber hinaus: die Kontenrahmen für Ärzte, Zahnärzte etc. werden von der DATEV nicht mehr gepflegt und sind eigentlich nur noch für „Altverwender“ enthalten (in der buchhaltung, die integraler Bestandteil deines Handwerker-Programmes ist).

Da die Lexware-Programme modulartig aufgebaut sind, bekommst du mit dem Modul Buchhaltung auch alle die Dinge, die hier standardmäßig auch im Einzelprogramm Buchhaltung enthalten sind. Diese Module sind nicht für einzelne Anwendungsbereiche, sondern übergreifend. Deshalb bekommst du alle Kontenrahmen angeboten.

Aber ich vergeude meine Zeit nicht länger. Gehab dich wohl.

@Ecrivain
Ich weiß nicht so recht, wovon Du da phantasierst?!
Ich habe mitnichten die Suite mit dem Kontorahmen verglichen, den speziellen Kontorahmen bekomme ich dort aber problemlos für 1 € im Monat dazu, und das regelmäßig gepflegt, bei DATEV bekomme ich ansonsten die einzelnen Module auch in etwa für den Preis der Lexware Lösung, habe aber leider andere Anforderungen an die Programmbedienung, zumindest dachte ich das! Die vielbeschworenen „Assistenten“ habe ich in Lexware nämlich bisher zumindest auch noch nicht gefunden…

Warum Du auf die Idee kommst, dass die DATEV die Kontorahmen nicht mehr pflegen würde, ist mir auch unklar, der für Ärzte hat bei der DATEV z.B. den Stand vom Jan2019, soweit ich dies überblicke, gilt dies auch für die anderen!
Die DATEV pflegt also ihre Kontorahmen offenkundig noch, wenn die im Programm veraltet sein sollten, wie ich Deiner Bemerkung entnehme, dann liegt das dann wohl an Lexware!?!
Als angeblicher Buchhalter solltest Du so etwas wissen…!
Der einzige, der sich hier wohl lächerlich macht, bist also offenbar Du…

Ich soll hier eine Menge Geld für eine spezielle Branchenlösung ausgeben, und dann soll ich „meine Pflichten“ auch mit dem Standard erfüllen, mit anderen Worten, der Herr hat gezahlt, der Herr hat seine Schuldigkeit getan, oder wie?
Das Einpflegen des branchenspezifischen Kontorahmens in die branchenspezifische Softwarelösung wäre für Lexware eine Kleinigkeit, mit anderen Kontorahmen geht es schließlich auch!
Und es ist mir als Kunde ziemlich egal, ob Lexware es sich einfach macht, und nur die Software umlabelt, aber in allen Programmen offenbar das gleiche anbietet. Wenn ich eine Handwerkerversion kaufe, die extra mit „mehr als 10 Kontorahmen“ beworben wird, und ich kann von diesen 11 :exclamation: Kontorahmen „meine Pflichten“ nur mehr schlecht als recht nur mit zweien (genaugenommen sogar nur max. mit einem!) davon erfüllen, dann ist die Werbung für die Software bestenfalls irreführend, schlimmstenfalls Betrug!

Darüber hinaus werden die Kontorahmen an sich regelmäßig aufgrund gesetzlicher Änderungen etc. verändert, und ergänzt!
Wenn man sich nun seinen eigenen „bastelt“, ist man damit aus dieser Ergänzungsmöglichkeit raus.
Mal von den riesigen Problemen die es dabei mit der eBilanz geben kann, ganz zu schweigen!
Die hier als „Standard“ beigefügten Kontorahmen erfüllen übrigens bereits nicht die Anforderungen an die aktuelle Taxonomie, bereits auf den ersten Blick stellt man fest, dass Pflichtkonten im Standard-Kontorahmen fehlen!
Wie man da dann die eBilanz ohne (in dem Fall aufgrund der erheblichen Zusatzarbeit!) teuren Steuerberater abgeben will, erschließt sich mir nicht…!

Das Ganze ist, als würde ich jemandem eine teure Türe einbauen, und dann beim Schloss den Kunden darauf hinweisen, dass er die Tür ja auch mit einem Stück Tesafilm zuhalten kann…

Und Leute, die wie Du, dann mit ganz tollen „Tipps“ ankommen, wie man eine Krücke noch einmal über die Straße bekommt, können sich ihre „Tipps“ auch gerne sparen!
Meine Frage war nicht, wie ich hier eine notwendige Programmfunktion hingebastelt, oder mit einer Notlösung zum laufen bekomme, sondern wie ich diese notwendige Funktion in diesem teuren Programm aktiviert, oder geladen bekomme!
Wenn das nicht geht, dann reicht es völlig aus, dies mitzuteilen, dann kann ich mich nach einer anderen Lösung umsehen!
Ich kaufe mir auch keinen Porsche, nur um mir dann anhören zu dürfen, dass der zwar nur den ersten Gang hat, aber man mit diesem ja auch ganz toll, und völlig legal, zum Ziel kommen könnte… :unamused: :imp:

P.S.: Selbstverständlich bietet z.B. auch die DATEV Funktionen wie „Aufmaß“ etc. in ihren Programmen an, die sind ja auch nicht erst gestern hinterm Mond vorgekrochen… :unamused:

Hallo Uli,

Lexware bietet diesen Kontenrahmen von Hause aus nicht an, da ihn auch ein Handwerker so dringend braucht wie ein Fisch ein Fahrrad.

Wenn Du ihn trotzdem unbedingt haben möchtest, hast Du eine Menge Arbeit vor Dir (wenn auch einmalig). In einem ersten Schritt musst Du die Sachkonten von 4 auf 6 Stellen erweitern, d.h. Du musst einen neuen Mandanten anlegen, dabei SKR04 auswählen und darfst noch keine Buchungen vornehmen, sondern musst zunächst in den Firmenstammdaten die höchstmögliche Kontenlänge von 5 auf 7 ändern (die Personenkonten würden dann automatisch 7-stellig). Anschließend musst Du in der Kontenverwaltung jedes Konto anklicken, auf „kopieren“ gehen, bei der jeweiligen Kontonummer vorne 2 Nullen löschen und hinten 2 dranhängen. Anschließend kannst Du die 4-stelligen Konten löschen. Und anschließend kannst Du die zusätzlichen Konten durch Kopieren des „übergeordneten“ Kontos einrichten.

Ob sich der Aufwand lohnt, wage ich zu bezweifeln. Und wenn, sollte man nur die Konten ändern, die man voraussichtlich auch wirklich braucht und die anderen deaktivieren (sperren und nicht anzeigen lassen). Braucht man später doch eins davon, kann man es ja immer noch kopieren und das alte löschen. Wichtig ist nur, dass die 4-stelligen Konten auf keinen Fall bebucht werden dürfen.

Gruß
Rainer

Hallo Rainer,
danke für die Erklärung, das mit der Länge der Kontonummer habe ich schon eingestellt.
Der Rest ist eine ziemliche Arbeit, die ich mir eigentlich mit dem Erwerb einer Branchensoftware sparen wollte, zumal die „selbstgebastelten“ Konten, nach allem was man so darüber liest, doch scheinbar zu größeren Problemen bei der eBilanz führen könnten, und auch nicht bei entsprechenden gesetzlichen Änderungen berücksichtigt werden können.

Was mich aber jetzt am meisten Interessiert, warum bist Du der Ansicht, dass ein Handwerksbetrieb die speziellen Konten aus dem Kontorahmen nicht benötigt?
Auf den ersten Blick sehe ich da eine ganze Reihe von Konten (div. Werkzeuge, Maschinen, BG, SOKA, Saisonarbeiter, Arbeits-/Schutzkleidung, Baustellen etc.) die mir nützlich erscheinen.
Dazu kommt, dass zumindest auf den ersten Blick auch im enthaltenen SKR04 eine ganze Reihe von Pflichtkonten fehlen, die man eigentlich für die eBilanz nutzen sollte.

Grüße
Ulli

Hallo Uli
Ich bearbeite sehr viele Handwerker und alle werden auf dem üblichen SKR04 gebucht. Die Konten die du ansprichst sind dort ebenso enthalten oder du nennst sie in der jeweiligen Kategorie einfach für dich entsprechend um. Ebenso kannst du ganz einfach Konten duplizieren und für dich anpassen. Das halte ich für sinnvoller als den kontenrahmen komplett umzustellen.
Außerdem wärst du dann bei der E-Bilanz auf der sichereren Seite. Vom zeit und damit Geldaufwand ganz zu schweigen.
LG Jana

Hallo zusammen,

zunächst bitte ich darum, dass der Austausch hier sachlich bleibt und gegenseitiger Respekt die Basis ist. :slight_smile: Danke.

Das finde ich sehr verwunderlich, poppen sie doch nahezu bei (fest) jeder Aktion auf. :slight_smile:

Hiuer muss ich etwas einschränken. Bei Lexware handelt es sich grundlegend um eine Standardsoftware. Die Handwerk-Versionen sind im Bereich der Warenwirtschaft mit einigen Funktionen für Handwerksbetriebe ausgestattet. Darü+berhinaus, also in allen anderen Modulen, gibt es keinen Unterschied zu den anderen, vergleichbaren, Versionen ohne Handwerk.

Die da wären?