Änderung Buchung im Buchungsstapel - Innergemeinschaftlicher Erwerb

Liebe Community,

schon sehr oft hat mir das Forum bei Fragen zur BUHA indirekt weitergeholfen. Danke schonmal dafür! Dieses Mal finde ich aber leider keine Antwort in den bereits angelegten Threads der Kollegen, weshalb ich mich direkt an das Team bzw. die Community wende.

Kurz mein Problem:
Im Stapel habe ich eine Beispiel Split-Buchung angelegt (siehe Anhang):

→ Vorräte (Steuer: I.g.E. Neufahrzeuge)
→ Sonstige ( Steuer)
an → Verbindlichkeiten ( Steuer)

Die Einbuchung Buchung funktioniert ohne Probleme und es wird auch die Umbuchung für den IGE steuerlich relevanten Teil korrekt angelegt.

In der Steuersatzverwaltung habe ich die Besteuerung I.g.E mit 20% USt/VSt angelegt und die Umsatz- Vorsteuerkonten 1402 und 3807 zugewiesen (siehe Anhang).

Die beiden Konten selbst sind auch einmal korrekt als Vorsteuerkonto und einmal als Umsatzsteuerkonto zugewiesen in der Kontenverwaltung.

Wenn ich nun ggf. nachträglich eine Änderung an einer Stapelbuchung machen muss (in diesem Beispiel die Änderung der Belegnummer), funktioniert das aber leider nicht. Die Fehlermeldung die ich dann bekomme lautet: „Das Habenkonto für die Steuerumbuchung ist nicht angegeben…“ (siehe Anhang)

Könnt ihr mir sagen, was ich hier falsch mache?

Würde mich über eure Hilfe freuen.

Liebe Grüße
novbuha

PS: Das gleiche Problem habe ich auch bei Reverse Charge Buchungen



So einen Steuersatz gibt es nicht in Deutschland! Du hast entweder den schon vorhandenen mit 19% zu nehmen oder du hast dem Lieferanten nicht deine UStID genannt, so dass er dir eine Rechnung mit Ausweis der für ihn gültigen Umsatzsteuer gestellt hat.
Du hast zwei Möglichkeiten:
bitte den Lieferanten um eine Rechnungskorrektur/neue Rechnung ohne Umsatzsteuer und Vermerk innergemeinschaftliche Lieferung, so dass du den in Deutschland üblichen Satz von 19% anwenden kannst oder du „beisst in den sauren Apfel“, nimmst den Bruttobetrag (also einschließlich der ausgewiesenen Umsatzsteuer) und nimmst dies als Basis für den igErwerb. Das musst du nämlich auf jeden Fall machen, wenn du keine Rechnungskorrektur bekommst.

Die Fehlermeldung hängt damit zusammen, dass du eine Splitbuchung hast (also neben dem igErwerb noch eine weitere Buchung. Das ist höchst seltsam. Eine Rechnung ist entweder komplett aus der EU (dann igErwerb, igLeistung) oder sie ist aus Deutschland (dann „normale“ Vorsteuer). So ein Mischmasch, wie du gebucht hast, gibt es nicht und führt zu Fehlern.

Danke für die Antwort.

Entschuldige, was ich vergessen habe dazuzusagen. Ich nutze es für die BUHA eine österr. Firma. Der MwSt. Satz ist dann natürlich 20% und nicht 19%.

Bezüglich der Splitbuchung gibt es auch eine Erklärung: Wenn wir ein Fahrzeug kaufen (aus einem Mitgliedstaat) so wird von uns meist ein Depot in der Höhe der deutschen MwSt. verlangt. Das heißt wir bezahlen 19% Umsatzsteuer auf einen innergemeinschaftlichen Erwerb. Sobald wir dann die Gelangensbestätigung schicken, bekommen wir dieses Depot wieder zurück. Deshalb hat die Buchung einmal einen steuerlich relevanten, und einmal einen irrelevanten Teil. Hilft das?

Bzw. wenn die Erklärung ist → Ein Teil mit I.g.E. Steuerbuchung und ein Teil ohne geht nicht → dann weiß ich auch Bescheid und werde das in Zukunft einfach nicht mehr gemeinsam verbuchen.

Danke und lg