Umsatzsteuer-Erstattung bei Ausfuhr im persönlichen Reisegepäck richtig verbuchen

Hallo zusammen!

habe folgende Geschichte: Ein Kunde aus Schweiz hat bezahlte Ware (Re.Datum 05.02.19) an deutsche Adresse liefern lassen und anschließend über die Grenze im persönlichen Reisegepäck geführt. Eine Originalrechnung mit Zollstempel liegt vor (per Post Anfang März erhalten). Ich habe ihm die MwSt. per Banküberweisung am 22.03.19 erstattet. Und nun weiß ich nicht wie ich das Ganze verbuchen soll. Ich bin Einzelunternehmer, IST-Versteuerung, SKR04, Dauerfristverlängerung (mache gerade März fertig), Lexware pro. Werde aber nicht schlimm finden, wenn Ihr bei Euren Antworten SKR03-Konten benutzt…

Frage: Soll in diesem Fall zwingend in der Warenwirtschaft eine Rechnungskorrektur vorgenommen werden und anschließend eine neue Rechnung erstellt werden? Das Rechnungsdatum der neuen Rechnung wird aber im April liegen… Soll ich dabei alte Buchungen - Deb. an Erl (USt 19% -autom.) stornieren und eine USt-Voranmeldung-Korrektur für Februar machen und im April steuerfrei Umsetze buchen. Oder reicht es aus, wenn ich im März eine Korrektur buche (habe doch Nachweis über Ausfuhr erst im März bekommen, also war die Rechnung bis dahin USt-pflichtig) → Erl (USt. 19% - autom) an Deb. + Deb. an Bank (USt-Erstattung) und dann im April Deb. an 4120 (Steuerfreie Umsätze §4 r.1aUStG).

Oder darf ich einfach 3820 (Umsatzsteuervorauszahlung) an Bank buchen oder besser 3806 (USt. 19%) an Bank, ohne eine Rechnungskorrektur in der Warenwirtschaft vornehmen zu müssen? Als buchungsbeleg wird dabei die zugeschickte Kd.-Rechnung mit Zollstempel dienen.

habe echt keine Ahnung wie ich das machen soll…

Hallo Maria,

ich kann Dir dazu leider keine Auskunft geben, das solltest Du besser mit einem Steuerbüro besprechen.

Das ist wohl eher nicht zu raten. Die Erstattung der Ust an Deinen Kunde hat ja nix mit der Umsatzsteuervorauszahlung ans FA zu tun.