Gutschrift Lohnsteuer Buchen

Hallo,

ich habe vor einigen tagen eine Gutschrift von meinem Finanzamt erhalten, wie buche ich die nun in meinem Lexware Buchhalter ein, ich habe SKR03 als Kontenrahmen.

Was willst du mit der Gutschrift in deiner EÜR? Die Einkommensteuer ist rein privat. Wenn du sie auf das geschäftliche Konto hast überweisen lassen, geht es auf das Konto Privatentnahmen Steuern (als Negativbetrag, da Erstattung).

Ich bekomme von der GmbH jeden Monat Gehalt, und von diesem Gehalt habe ich Lohnsteuer vom Finanzamt überwiesen bekommen, als Gutschrift.

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Ich bekomme von der GmbH jeden Monat Gehalt, und von diesem Gehalt habe ich Lohnsteuer vom Finanzamt überwiesen bekommen, als Gutschrift. Die Lohnsteuer hat die GmbH auf das Konto des Finanzamtes überwiesen.

Ich glaube, du hast hier ein grundsätzliches Verständnisproblem.

Wenn du Gehalt beziehst, bist du unselbständig tätig und erklärst Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit (Anlage N in der Einkommensteuerekrlärung). Selbständig tätige Personen erhalten nie Lohn oder Gehalt, sondern stellen Rechnungen aus und bekommen diese bezahlt. Lohnsteuer gibt es nur bei unselbständig tätigen Personen. Und diese hat daher in einer Einnahmenüberschussrechnung für selbständig tätige Personen nichts zu suchen. Die Erstattung ist rein privat! Gehe bitte zu einem Steuerberater, das ist mein dringender Rat.

Hallo Benni90,

zunächst gilt es glaube ich ein paar wichtige Fragen zu klären:

  • Bist du inzwischen bei der GmbH angestellt? Bekommst du monatlich ein Festgehalt überwiesen und jeden Monat deine Gehaltsabrechnung?

  • Zahlt die GmbH Lohnsteuer für dich (vermutlich jährlich, da du wenn ich es richtig im Kopf habe nur knapp über der Geringverdienergrenze liegst und die GmbH keine weiteren Arbeitnehmer hat)? Hast du die Lohnsteueranmeldung abgegeben, und später eine korrigierte Anmeldung beim Finanzamt nachgereicht?

  • Was genau steht auf der Mitteilung des Finanzamtes bzw. auf dem Kontoauszug? Lohnsteuer? Oder eventuell doch Einkommensteuer?

Eine Lohnsteuererstattung ist selten und grundsätzlich auf einen vorherigen Fehler bei der Lohnsteueranmeldung und die nachfolgende Korrektur dieser Lohnsteueranmeldung zurückzuführen. Dies würde die GmbH betreffen und müsste dann auch entsprechend erfolgswirksam verbucht werden. Falls das Finanzamt tatsächlich Lohnsteuer überwiesen hat: hast du eine solche Korrektur veranlasst? Falls ja, dürfte sie das Vorjahr betreffen (also 2018), ist das richtig?

Weit häufiger ist der Fall, dass es sich um eine Einkommensteuererstattung oder eine Erstattung im Rahmen eines Lohnsteuerjahresausgleichs handelt. Diese hat normalerweise nichts auf dem Konto der GmbH zu suchen! Hier bin ich überfragt, wie man das am besten so verbucht, dass keine Nachteile daraus entstehen - das solltest du mit einem Steuerberater abklären, der darüber informiert ist welche Stellung du in der GmbH einnimmst. Auf keinen Fall vergessen dem Finanzamt mitzuteilen, dass für deine privaten Steuern dein privates Konto zu nutzen ist!

Ganz wichtig: Die GmbH zahlt für dich Lohnsteuer. Diese Steuer wird von der GmbH mit der Lohnsteueranmeldung dem Finanzamt mitgeteilt und unter der Steuernummer der GmbH ans Finanzamt überwiesen bzw. von diesem im Wege einer Einzugsermächtigung abgebucht. Darüber hinaus erstellt die GmbH für dich noch die Elektronische Lohnsteuerbescheinigung und übermittelt diese ans Finanzamt (jährlich). Damit ist die GmbH raus aus der Sache.

Wenn du nun - weil du veranlagungspflichtig bist (2 lohnsteuerpflichtige Tätigkeiten) - eine Lohnsteuererklärung abgibst, oder - weil du zusätzlich nicht-lohnsteuerpflichtige Einkünfte hattest - eine Einkommensteuererklärung abgibst, hat das absolut null mit der GmbH zu tun sondern ist ausschließlich deine Privatsache. Und damit hat diese Erstattung nichts mit der GmbH zu tun - in diesem Fall bitte mit dem Steuerberater abklären, wie du das da wieder raus bekommst ohne dir irgendwelche Nachteile einzuhandeln.

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@Ecrivain:

Ich bin etwas verwirrt: woher ziehst Du denn immer wieder das Thema Einkommenssteuer? Das kommt weder im Betreff noch im Ausgangsposting vor. Es geht, soweit ich das verstanden habe, um die Erstattung von Lohnsteuer.

Die Lohnsteuer ist doch nur eine Erhebungsform der Einkommensteuer! Und hier geht es eindeutig um eine Erstattung an den Arbeitnehmer von zu viel abgeführter Lohnsteuer. Und das gehört nun einmal nicht in eine betriebliche Einkommensermittlung.
Hier werden Betrieb und persönliche Einkommensteuer gehörig durcheinander gebracht - aber ich werde hier nicht mehr weiter versuchen, zu helfen.

Diese Reaktion verstehe ich nicht. Nur weil ich eine Nachfrage zum Kontext hatte?

Immer ruhig Blut :slight_smile:

Ich vermute das der Fragesteller hier evtl. zuviel Lohnsteuer für einen Momat überwiesen hat als gemeldet.
Diese Summe hat das FA dann wohl der GmbH wieder zurück überwiesen.

Kann das so der Fall sein?

Benni90 hatte, soweit es aus den Beiträgen hier zu sehen ist, zunächst ein Kleingewerbe. Erst Anfang Januar 2019 war die Gründung der GmbH geplant - ob die tatsächlich durchgeführt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich gehe aber jetzt einfach mal davon aus.

Daraus folgt: Lohnsteuer kann erst für das Jahr 2019 angefallen sein. Allerdings ist Benni90 nach den Informationen aus den Beiträgen der einzige Angestellte der GmbH, und das mit einem Gehalt das nur sehr knapp über der Grenze für Geringfügige Beschäftigung liegt. Das heißt, die erste Lohnsteueranmeldung für die GmbH wäre erst zum 10. Januar 2020 überhaupt fällig! Selbst wenn das FA ihm quartalsweise Anmeldung auferlegt hätte, wäre die erste derartige Anmeldung für die GmbH erst am 10.04.2019 fällig gewesen, der Beitrag ist aber von Ende März.

Fazit: deine Vermutung kann so nicht stimmen. Leider hat Benni90 die unangenehme Angewohnheit, auf Nachfragen nicht oder nur sehr unvollständig zu antworten. Deshalb ist eine Aufklärung des zugrunde liegenden Sachverhaltes eher nicht zu erwarten. Zu vermuten ist jedoch, dass es sich tatsächlich wie von Ecrivain vermutet um eine Einkommensteuererstattung handelt. Als Kleinunternehmer (Rechtsform, soweit aus den Beiträgen ersichtlich: e.K.) wäre er nicht lohnsteuerpflichtig, sondern Selbstständiger. Da ein Hauptjob (lohnsteuerpflichtig!) bei einem externen Arbeitgeber ausgeübt wird, kommt auch hier nicht in Frage dass er selbst für die Lohnsteuerzahlungen oder -erstattungen zuständig wäre, bzw. diese nicht über sein Konto laufen würden, sondern über das Konto des Arbeitgebers. Deshalb ist die einzige logisch nachvollziehbare Erklärung für die Erstattung, dass es sich eben NICHT um Lohnsteuer handelt, sondern um eine Einkommensteuererstattung. Zumindest insoweit, als man sich die Sachverhalte aus der Beiträge-Historie von Benni90 zusammenreimen kann. Außerdem fällt auf, dass Benni90 selbst mit grundlegendsten Begrifflichkeiten und Verfahrensweisen einer Buchhaltung nicht gut vertraut ist, so dass eine Verwechslung der beiden Sachverhalte durchaus möglich ist.