Rechnungskorrektur einer alten Rechnung nach Umstellung auf Lexware Professional

Guten Tag,

wir haben zum Januar 2019 auf Lexware Professional umgestellt (aktuell Lexware Professional 2018 Ver 18.06).
Zahlungseingänge erfassen wir von Hand in Lexware, es gibt keine DATEV Schnittstelle.

Im Jahre 2017 haben wir einem Kunden eine Rechnung, damals noch händisch mit MS Word, geschrieben 33.000€.
Wir mussten nicht den vollen Leistungsumfang erbringen, entsprechend soll dem Kunden jetzt eine Rechnungskorrektur geschrieben werden. Korrekt wären 30.000€, 3.000€ weniger als 2017 berechnet.

Die Rechnung aus 2017 ist natürlich bereits vollständig verbucht und nicht in Lexware erfasst.
Unser Ansatz wäre, dass wir eine Rechnungskorrektur auf 30.000€ in Lexware schreiben. Im Freitext würden wir die alte Rechnung aus 2017 benennen.
Das Projekt ist in Lexware noch nicht vorhanden.
In Lexware wird dann unsere Zahlung an den Kunden von -3.000€ erfasst, dem gegenüber steht aber kein Zahlungseingang / Positivbetrag.

Gibt es Nebenwirkungen die wir übersehen?
Spricht etwas gegen dieses Vorgehen?


Über die Suche habe ich einen alten Thread gefunden, der in eine ähnliche Richtung geht:

Dort wurde die Rechnungskorrektur mit Textverweis auf die alte Nicht-Lexware-Rechnung vorgeschlagen. Leider ist der Thread dann nicht weiter geführt worden. Die Schlussfrage „… Wäre das ein für Dich gangbarer Weg? …“ lässt mich aufhorchen, ob es eventuell negative Randeffekte gibt.

Grüße
Chris

Wir haben den Vorgang zwischenzeitlich gelöst, als Hilfestellung, falls noch einmal jemand einen ähnlichen Fall hat, hier unsere Lösungsvariante.

Da die ursprüngliche Rechnung aus der Vor-Lexware Zeit stammt (damals noch händisch in Word geschrieben) wurde nun eine Rechnungskorrektur ebenfalls in Word mit aktuellem Datum geschrieben.
Die Nummer der Rechnungskorrektur wurde „beliebig“ festgelegt und stammt nicht aus dem Lexware Nummernkreis.
Bspw. RK 00001-2019

In Lexware wird der Vorgang nicht erfasst.
Der Steuerberater behandelt den Vorgang als Periodenfremd.

Gruß!

Hallo Chris,

herzlich Willkommen in der Community. :slight_smile:

Ich weiss nun nicht genau, ob Ihr es nun so gemacht habt, aber die RK über 30.000 EUR wäre aus meiner Sichtweise nicht korrekt, sondern sie müsste über 3.000 EUR lauten. Die Rechnungskorrektzur erfasst über den Betrag, der von der ursprünglichen RG erstattet/nicht geleistet wurde.