Eingangsrechnung in Fremdwährung

Hallo ihr Lieben!

Ich brauche euer Rat. Ich bin IST-versteuerter, EÜR. Und kaufe auch im Ausland (Drittland) ein. Was muss ich bei dem Buchen von ER in Fremdwährung beachten? Habe jetzt folgendes vorliegen:
Eingangsrechnung vom 22.01.19 in Rubel, zugeschickt per E-Mail am 25.01.19. Bezahlt durch Banküberweisung am 28.01.19 (Der Lieferant liefert nur gegen Vorkasse). Verzollt in Deutschland am 27.02.19 (Der Bescheid über Höhe des EUSt und Zollgeb. Liegen noch nicht vor.)

  1. Soll die Rechnung mit dem Datum 22.01.2019 gebucht werden, oder darf ich das Datum der Bezahlung spricht 25.01.2019 nehmen. Wenn ich mit dem Datum vom 22.01.19 buchen werde, dann wie soll ich in € umrechnen? Habe im Internet Kursstatistik der Deut.Bundesbank gefunden, am 22.01.19 hat 1€ 75,4433 RUB gekostet, und dann noch habe ich auf einer Internetseite Gegenkurs in Höhe von 0,0133€ für 1RUB von der EU-Zentralbank gefunden. Wenn ich Rechnungsbetrag durch 75,4433 dividiere, bekomme ich anderen Wert als wenn ich mit 0,0133€ multipliziere. Die Differenz beträgt 70,81€. Wo soll ich nach dem Fremdwährungskurs suchen und was soll ich für die Berechnung nehmen? Wenn ich Rubel kaufe, dann ist der Gegenkurs richtig oder ?
  2. Meine Bank hat am Tag der Überweisung Kurs in Höhe von 74,8644 RUB angegeben, die Zahl von Bundesbank ist 75,3804 RUB und Gegenkurs der EU-Zentralbank beträgt 0,0133€. Darf meine Hausbank eigenen Kurs machen? Denn alle drei Beträge sind unterschiedlich… Bei der Berechnung meiner Hausbank habe ich den größten Aufwand aus Kursdifferenzen. Bei Gegenkurs ist der Betrag gleichgeblieben. Die Differenz zwischen Hausbank und Bundesbank beträgt 143,84€
    Weiß nicht, ob das für FA bzw., Prüfer wichtig wäre und bei der IST-Versteuerung relevant ist…
  3. Bei der Verzollung wird den Warenwert durch Zoll wieder mit einem anderen Kurs ermittelt. Soll bei der Buchung hier auch etwas beachtet werden?

Hallo Maria,

also bei EÜR zählt in der Regel immer der Geldfluss, das Rechnungsdatum spielt keine Rolle (ausser bei Vorsteuer z.B: zum Jahreswechsel, aber das ist ein anderes Thema).

Nach meiner Einschätzung ist dies der relevante Ansatz, da Du vermutlich in EUR überwiesen hast und Deine Bank dies umgerechnet hat?

Hallo Maria,

relevant ist, was Du am Ende bezahlt hast. Daher würde ich schlicht den Betrag buchen, den Du in EUR an den Lieferanten bezahlt hast. Du kannst ja in den Buchungstext schreiben, das es sich um den Gegenwert von X Rubel handelt.
Wenn Zoll und Co. zuschlagen, dann würde ich das ebenfalls mit dem tatsächlich gezahlten Betrag verbuchen.

Eine Differenzierung nach Wechselkursen macht eigentlich nur als Soll-Versteuerer Sinn, denn dann musst Du per Rechnugsdatum buchen und irgendeinen Kurs musst Du ja annehmen. Auch da würde ich das alles nicht zu eng sehen. Nimm einen nachvollziehbaren offiziellen Wechselkurs und buche damit. Die abweichende Zahlung würde man dann über Aufwand bzw. Ertrag aus Währungskursdifferenzen ausbuchen.

Grüße
Malte

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Vielen lieben Dank für Eure Hilfe. So werde ich das auch machen. :wink: