Anlagespiegel/brutto fehlt bei elektronischer Bilanzübermittlung

Ein Hallo in die Runde ins Forum,
ich schreibe meinen ersten Beitrag und mache hoffentlich nichts falsch im Sinne der Etikette.


Ich möchte um Hilfe/Rat/Unterstützung/Fragen bitten bei folgendem Problem:

Im Rahmen der Übermittlung der elektronischen Bilanz bei PC Buchhalter kommt der Hinweis, dass es Differenzen zwischen den Werten/der Summe des Anlagevermögens und der neuerdings ebenso zu übermittelnden Anlagespiegel/brutto kommt.

Der Reihe nach:

  • Im Einsatz ist die PC Buchhalter Version 2018 v23.05 unter Windows 7.1Pro_x64.
  • In der Vergangenheit wurde das Anlage-und Abschreibungsverzeichnis außerhalb des Programms in Papierform geführt. Bei erstmaligem Einsatz des Programms wurden die Buchwerte/Restbuchwerte gegen Kapital eingebucht. Die laufende AfA als Aufwand gegen Anlagebuchwert.
    Uns war und ist nicht bekannt, ob ein detailliertes Anlage- und Abschreibungsmodul überhaupt
    im eigentlich PC Buchhalter drin/mit enthalten ist.
    Wegen der geringen Anzahl der Wirtschaftsgüter wurde das gesondert käufliche Programm ‘Anlagenverwaltung‘ nicht gekauft/nicht eingesetzt.
  • Es besteht ein abweichendes Wj vom 01.05. – 30.04. jJ
  • In den Vorjahren wurde die Bilanz ohne größere Probleme (es musste ein wenig an der Kontenzuordnung gearbeitet werden) übertragen.

Nun wurde die elektronische Übermittlung für das Wj 2917/2018 gestartet (fünf Schritte).
Dafür wird das Wirtschaftsjahr abgeschlossen, die Daten überprüft, im Schritt vier die Kontenzuordnungen geprüft, UND anschließend kommt der Hinweis, dass es Differenzen zwischen Anlagevermögen und der nunmehr für uns erstmalig zu übertragenden Anlagespiegel/brutto kommt. Im Anlagespiegel/brutto ist bei uns nichts drin (alle Positionen leer).

Und daraus ergeben sich unsere Fragen/Probleme:

  1. Ist in PC Buchhalter überhaupt ein Modul Anlage- und Abschreibungsverzeichnis enthalten? Wie/wo wird es aufgerufen? Ich kann keinen entsprechenden Menüpunkt finden.
    Oder MUSS man dafür das gesonderte Programm hinzukaufen?

  2. Es gibt zwar das Modul ‘Abschreibungen‘, in dem man die AfA-Abschreibungen reinbekommen kann, ABER

  • scheinbar will dieses nur WG mit Anschaffungen aus dem laufenden Wj haben/akzeptieren.
    Nicht abnutzbare, wie Grund und Boden, kann ich irgendwie gar nicht eingeben.
    Wie ich hier erstmalig alte WG eingeben kann (z. T. nur wegen Restbuchwert 1,- in der Bilanz), erschließt sich mir ebenso nicht.
  • Wir haben dort hinein zwar einige abnutzbare Wirtschaftsgüter hineinbekommen, aber das allein hat scheinbar keine Auswirkungen auf das Befüllen des ‘Anlagespiegel/brutto‘

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  1. Können Mitglieder im Forum aus diesen Angaben Hilfestellungen geben? Letztendlich wie/wodurch befüllen ich den Bereich ‘Anlagespiegel/brutto‘, damit ich die elektronische Übermittlung der Bilanz abschließen kann?

Vielen Dank für jede Unterstützung.
Gruß Jan

Hallo,

ich will einmal versuchen, zu antworten.

Ein Programm „PC-Buchhalter“ von Lexware ist mir nicht bekannt. Welches Programm hast du im Einsatz? Ohne Kenntnis kann man schlecht Tipps geben, wie du vorgehen solltest.

Im Allgemeinen: du musst nicht unbedingt eine Anlagenbuchhaltung im Programm haben - die Elsterschnittstellen haben eine Eingabemöglichkeit für den Anlagenspiegel. Diesen musst du dann manuell aus deinen Tabellen „füttern“. Ist zwar schwieriger, weil die Daten erst ermittelt werden müssen, aber es geht.

Ob dein Programm eine Anlagenbuchhaltung hat, kann ich nicht sagen. Wie gesagt, PC-Buchhalter ist kein Lexware-Programm (kenne ich nur von Sage).

z. B. Buchhaltungssoftware einfach & sicher | Lexware buchhaltung

allerdings hier im Einsatz nicht die Miet- sondern die Kaufversion
Gruß Jan

Das ist aber nicht der PC-Buchhalter von Sage! Ich nehme aus deinen Ausführungen an, dass du die Standard oder Plusversion hast der Lexware buchhaltung. Die hat in der Tat nur ein einfaches Tool zur Ermittlung der Abschreibungen. Altbestände können hier nicht übernommen werden (es sei denn, du gibst die Werte als „Kauf“ zum 1.1. mit dem Restbuchwert vom 31.12. Vj an, gibt aber dann Ungenauigkeiten im letzten Jahr bei der AfA, da nur ganze Jahre als Restnutzungsdauer angegeben werden können. Insofern wird dir dies nicht viel nutzen. Also würde ich deine bisherigen Aufzeichnungen (Excel?) nehmen und die Werte dort ermitteln und dann in der Elsterzentrale unter dem Punkt 4 E-Bilanz abgeben den Anlagenspiegel aufrufen, mit Leerpositionen anzeigen lassen und dann die Zeile markieren, in der du etwas eingeben musst (dabei darauf achten, dass es keine Summenzeile ist). Dann kannst du die Position bearbeiten und die Werte eingeben.