Debitoren- und Kreditoren Konto bei neuem Unternehmen behalten?

Guten Tag,

Ich werde nun im Dezember ein neues Konto für die GmbH bei Lexware anlegen, kann ich dann einfach die bisherigen Kreditoren und Debitoren für das neue Konto mit übernehmen (transferieren) oder verschwinden diese mit der e.K. Löschung zum 31.12.2018? Ich arbeite auch ab 2019 weiterhin mit einigen Kreditoren und auch Debitoren weiterhin zusammen.

Viele Grüße

Moin,

am leichtesten ist es, die Stammdaten zu exportieren und in die neue Firma zu importieren. Damit spart man sich viel Arbeit.

Weshalt soll die e.K. gelöscht werden? Ich würde sie weiterhin auf dem Rechner lassen (wüsste nichtmal, wie man sie löscht), damit man nachgucken kann, was gewesen ist, alte berichte ausdrucken usw. Wie willst Du denn der Nachweispflicht auch sonst nachkommen?

Und: Ist die Einrichtung der GmbH nicht per 01.01.?

LG Katrin

Ja die Gründung der GmbH soll zum 01.01 erfolgen. Die e.K. Löschung soll deswegen geschehen, weil ich mit der GmbH mehr Vorteile in der Haftung uvm. sehe. Danke für die Tipps.

Ich lasse das e.K. Kono bei Lexware natürlich weiterhin aktiv, lösche es nicht.

Du kaufst dir die Vorteile der Haftung mit verdammt viel Nachteilen ein - hast du schon einmal überlegt, was dir alles an zusätzlichen Arbeiten und Kosten mit einer GmbH entstehen? Schon allein die Veröffentlichungspflichten, Körperschaftsteuer statt Einkommensteuer, usw. sind nicht zu verachten, da sie einen Haufen Mehrarbeit verursachen. Bilanzierung zwingend vorgeschrieben nach dem für Kapitalgesellschaften gültigen Vorgaben in §§ 264 ff. HGB (als e.K.) kann man ja bis zu einem Gewinn von 60.000 Euro und Umsatz bis zu 600.000 Euro eine vereinfachte Einnahmenüberschussrechnung erstellen), eBilanzpflicht mit Bruttoanlagespiegel … Ich weiß nicht, ob das durch die Vorteile bei der Haftung kompensiert wird.

Ich habe mir die Sache genau überlegt und mit meiner e.K. als Rechtsform muss ich auch die Doppelte Buchführung machen da mein Gewinn über 60.000€ liegt.

Und der Rest??? Als eK machst du eine Steuerbilanz, als GmbH ist eine Handelsbilanz zuätzlich zu machen, da die deutsche Einheitsbilanz inzwischen nur noch in wenigen Fällen möglich ist (unterschiedlichen Bewertungsvorschriften, Ansatzvorschriften etc.). Aber es ist deine Entscheidung - auch alles übrige (Feststellung der Bilanz - Schriftform bei Einmann-Gmbh!, Einreichung beim Bundesanzeiger mit Fristen, die bei Nichteinhaltung mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden etc.) solltest du im Vorfeld klären. Deine Überlegeungen scheinen mir nicht sehr weit gegangen zu sein.

Hallo Ecrivain,

also die Probleme sehe ich nicht. Das GmbHG lässt eine Frist von 11 Monaten für den handelsrechtlichen Abschluss. Das FA will aber schon zum 31.05. eine E-Bilanz haben. Und da es keine Steuerbilanz mehr gibt, sondern nur noch die E-Bilanz, reicht auch eine Überleitungsrechnung innerhalb der E-Bilanz-Zentrale und der Ausdruck der E-Bilanz mit Anlagen.

Aber es geht nicht nur um die Haftung. Ein Unternehmer lebt vom Gewinn, d.h. er hat ein schwankendes und nicht vorhersehbares Einkommen und muss Einkommensteuervorauszahlungen leisten. Oftmals wird der Gewinn dann bis zum letzten Cent „verbraten“ und es kommt zu Liquidationsschwierigkeiten. Der GF hat jedoch ein festes Einkommen und unterleigt dem Lohnsteuerabzug (und kriegt eine bessere Bonität und bessere Konditionen für sein Privatkonto). Mit etwas Geschick (Strohmänner mit reinnehmen) kann er sogar in den Genuss der gesetzlichen SV kommen.

Außerdem gibt es Unterschiede in der Besteuerung. Bei der GmbH fällt der Gewinn um das GF-Gehalt niedriger aus als bei einem Einzelunternehmen und wird lediglich mit 15% besteuert. Der Gewerbesteuer-Freibetrag ist einTropfen auf den heißen Stein, weil der GF ja wohl in der Regel mehr verdient als 24000,00 € p.a. brutto. Zum steuerlichen Bummerang kann die GmbH nur dann werden, wenn man sich mit seinem GF-Gehalt nicht zufriedengibt und noch gierig Gewinnausschüttungen beschließen will. Ich kenne keinen, der die Umwandlung in eine GmbH bereut hat; die freuen sich alle über Steuerrückerstattungen bei ihrer privaten Steuerklärung gegenüber früheren Nachzahlungen und die mickrige Körperschaftssteuer, die auch noch vom Firmenkonto bezahlt wird.

Gruß
Rainer