Kreditorenkonto anlegen auch für Kleinigkeiten

Hallo Leute,

Ich stehe vor der wohl recht banalen Frage, ab welchem Betrag / welcher Regelmäßigkeit es Sinn macht, einen Kreditor anzulegen? Ich habe verstanden, dass man durchgehend über Kreditoren buchen sollte. Gleichzeitig sind Buchungen an Kreditoren bei Lexware immer an (Lieferanten-) Rechnungen mit Rechnungsnummer gebunden - oftmals hat man aber nur einen einfachen Kassenbeleg zur Hand. Wenn ich z.B. in eine Postfiliale gehe, und einen geschäftlichen Brief verschicke mit Portokosten von ca. 3,99€, wäre es dann sinnvoll extra deswegen ein Kreditorenkonto (Deutsche Post?) Anzulegen? Zumal sei ja noch gesagt, dass man dieses Debitorenkonto ja häufiger anspricht, weil viele Geschäftsbriefe pro Monat verschickt werden.

Auch habe ich für den geschäftlichen Gebrauch mir das XING-Premium Account angelegt, koste pro Jahr ca. 80€, muss ich dafür auch extra ein Kreditorenkonto (XING) anlegen?

Ich bedanke mich für eure Antworten.

Es gibt keine (gesetzlichen) Vorschriften, überhaupt mit Personenkonten zu arbeiten. Das vorweg!

Personenkonten werden benötigt, wenn du eine EÜR machst, um über den OP-Ausgleich die Zahlungen der EÜR zuzuordnen. Dann macht das Arbeiten auch Sinn, sofern Rechnungen vorliegen, die nicht sofort bar bezahlt werden. Bei Barzahlungen wie deinem Porto macht das aber überhaupt keinen Sinn - du buchst ja Porto an Kasse, hast also auch als EÜR-Ersteller eine Zahlung sofort in deinen Büchern, also warum ein Personenkonto?

Bei XING würde ich eines anlegen, da hier ja häufiger Rechnungen kommen (nicht nur das Abo, auch bestimmte Dienste sind ja kostenpflichtig) und du dann immer sofort siehst, ob die Rechnungen ausgeglichen sind.

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Gibt es eine Art Faustregel wann man ein Kreditorenkonto anzulegen hat, wenn man es mehrmals Pro Jahr etwas damit bucht oder ab einer bestimmten Größe? ich habe gelesen das man Kreditorenkonten nur ab Beiträge über 100€ anlegen soll, da sonst der Kontenplan überfüllt wird.

Da ich ab dem 01.01.2019 eine GmbH gründe, würde ich auch gerne noch zusätzlich wissen, ob man mit Kreditorenkonten anders verfahren muss als wenn man „nur“ die EÜR macht.

Sicherlich macht es wohl eher wenig Sinn, wenn man für jeden Cent auch gleich Debi- oder Kreditoirenkonten anlegt. Andererseits hast Du so dann eine absolute Übersicht über Forderungen und Verbindlichkeiten. Eine „Faustregel“ an sich ist mir da nicht bekannt. Es hängt auch stark von Deinem Geschäft ab. Wenn es viele „Einmalkund:innen“ gibt ist das eine andere Grundlage als wenn es Du überwiegend Stammkund:innen hast.

Evtl. hilft hier das Doppelte Buchführung: Rechtliches, Pflichten & Tipps | Lexware schon etwas weiter?

Kontoführungsgebühren fallen bei mir natürlich jeden Monat an, kann ich deswegen auch ein Kreditorenkonto für die Bank anlegen? Oder wie muss ich mich korrekt veralten?

Hallo Benni,

für die Bank hast Du in der Regel ja gar keine Rechnung, sondern nur eine Buchung auf dem Kontoauszug. Die buchst Du entweder nur gegen Kosten des Geldverkehrs oder - wenn Soll-Zinsen angefallen sind - als Splittbuchung.

Porto u.ä.: Du kannst Dich auch selbst als Kreditor anlegen, wenn Du persönlich Beträge vorstreckst. Die Zahlung kriegst Du dann auf Dein Privatkonto erstattet. Besonders bei einer GmbH, wo es keine Privateinlagen gibt.

Es gibt auch die Möglichkeit, Sammelkreditoren anzulegen, z.B. „Ebay-Partner“, wenn man öfter über Ebay einkauft, aber immer bei verschiedenen Lieferanten.

Möglichst Finger weg von Barkassen. Die ermöglichen Prüfern immer wieder Angriffspunkte - erst Recht seit Einführung der sog. „Kassennachschau“. Einnahmen sollten daher immer über Debitoren laufen - und wenn es die eigenen Verkäufer sind.

Gruß
Rainer

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Vielleicht noch ein Nachtrag dazu:

Die eigentliche Rechtsgrundlage bildet §355 ff HGB, den allerdings „kein Schwein“ versteht. Was ist „derart“?

Die Zeiten haben sich aber auch seit 1896 grundlegend geändert. War früher Barzahlung die Regel, so ist es heute der unbare Zahlungsverkehr. Früher wurden Forderungen und Verbindlichkeiten gegeneinander aufgerechnet - die Differenzierung zwischen einem Debitoren- und einem Kreditorenkonto gab es also nicht.

An die Stelle des Rechnungsabschlusses ist heute der Kontoausgleich durch Zahlungsein- oder Ausgang getreten, so dass das Konto hierdurch ausgeglichen wird. Und er geschieht auch nicht nur jährlich einmal, sondern durch regelmäßige Zahlungsläufe.

Soweit die Rechtslage und die Theorie. Eine Zahlung setzt aber voraus, dass die Bankverbindung hinterlegt wird, denn sonst kann ja kein Zahlungsverkehr funktionieren. Deshalb werden heute mehr Personenkonten benötigt als früher. Faktisch ist ein Konto aber erledigt, wenn es ausgeglichen ist und keine neuen Geschäftsvorfälle anfallen. Daher kann man ein nicht mehr benötigtes Personenkonto im übernächsten Jahr bedenkenlos umbenennen und die Daten darin ändern - es also wiederverwenden.

Gruß
Rainer

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