Neues Buchungsjahr anlegen obwohl noch kein Jahresabschluss gemacht wurde

Hallo zusammen,

ich helfe einer Bekannten aus.
Sie hat sich Lexware angeschafft (da sie ab 2016 nicht mehr als Kleinunternehmer gilt) und hat dann 2016 gebucht. Dann hat sie über die DATEV Schnittstelle die Daten an den Steuerberater übermittelt ohne den Jahresabschluss zu machen. Der Steuerberater hat einiges auf andere Konten gebucht als sie.

  1. Frage: Sie möchte nun die Konten des Steuerberaters benutzen, damit es nicht so viel Umbuchungsarbeiten für den Steuerberater gibt. Kann sie das Buchungsjahr 2016 abschließen und einfach in 2017 dann die anderen Konten anwenden? Gibt es da keine Probleme?

Dann eine weitere Frage:
Sie muss nun die Umsatzsteuervoranmeldung für 2018 abgeben, obwohl 2017 noch nicht gemacht wurde. Kann sie 2018 eröffnen ohne Anfangssaldo, die Daten eingeben ,die Umsatzsteuervoranmeldung machen und dann hinterher die Anfangsbestände eingeben. Das Jahr 2017 wird dann später abgeschlossen.
Also dies ist etwas konfus, aber kann mir jemand ein Tipp geben wie es am besten gemacht werden kann?

Vielen Dank schon mal
Nachfrager

Du kannst ein neues Buchungsjahr anlegen unabhängig vom Abschluss im alten Jahr.

Welche anderen Konten des Steuerberaters will deine Bekannte denn verwenden? Ich hoffe nicht, dass der Steuerberater hier zu einem Wechsel auf einen anderen Kontenrahmen dringt, denn er ist Dienstleister und der Kunde „schafft“ an. Der Kunde kann seinen Kontenrahmen wählen und der Steuerberater hat dies zu akzeptieren, zumal Datev alle gängigen Kontenrahmen zulässt. Wenn der Kontenrahmen gewechselt werden soll, müsste eine neue Firma angelegt werden - innerhalb der Firma geht dies nicht! Diesen Mehraufwand soll der Steuerberater dann bezahlen, denn er will seine Kosten „drücken“ damit.

Wenn es „nur“ neue Konten innerhalb des Kontenrahmens sind, können diese angelegt werden. Die Einstellungen müsste dann der Steuerberater geben.

Ein Rat: Ihr solltet schnellstens das Jahr 2017 abschließen - GoBD-gerecht ist Euer Vorgehen schon lange nicht mehr. Auch für EÜR-Ersteller gilt, dass spätestens zum Monatsende alle Buchungen journalisiert und damit unveränderbar sind. Für 2018 solltet Ihr die vergangenen Monate ebenfalls buchen und journalisieren, um prüfungssicher zu werden.

Vielen Dank für die Antwort.

Die Konten betreffen den gleichen Kontenrahmen. Aber der Steuerberater hat andere Konten gebucht wie sie verwendet hat. Dies bedeutet, sie muss jetzt die Konten vom Steuerberater benutzen, aber so ist es eben. Habe die Aussage von jemanden erhalten, dass die Steuerberater der Einfachheit immer die gleichen Konten benutzen.

Wir haben nun die Buchungen für 2018 vorgenommen und werden auch umgehend 2017 abschließen.

Nochmals Danke