AVEÜR - Probleme

Ich habe Probleme, dass die EÜR über Elster verschickt wird. Da in diesem Jahr keine Unterlagen mehr ans FA geschickt werden müssen. Nun muss man manuell die Werte für die AVEÜR eingeben.

Ich habe meine Abschreibungsliste in Excel erstellt. Nach der Dateneingabe des Sammelpostens 2017 erhalte ich folgende Fehlermeldung:

Der eingetragene Restwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums für den Sammelposten nach …. weicht vom rechnerischen Wert (Zugänge - AFA/Auflösungsbetrag) ab.

Sehe ich das richtig: Man gibt nur den Zugang 2017 ein, dann die AFA für diesen Posten und dann den Buchwert am Ende des Jahres 2017.
Hier wird nicht nach der Gesamtabschreibungssumme für die Sammelposten gefragt? Ich habe nun alles ausprobiert und bekomme nur Fehlermeldungen.

  1. Frage: Muss dann die Abschreibung 2017 in der Buchhaltung nicht mehr gebucht werden?
    Ich hoffe, man kann mir helfen!

Herzliche Grüße
Renate Krause

Natürlich musst du noch buchen - sonst stimmt ja deine EÜR nicht. Das könnte eine Ursache für die Fehlermeldung unter 1. sein.

Du musst doch einen Anlagenspiegel eingeben, der beginnt immer (als Nettospiegel wie in der AVEÜR) mit dem Buchwert Anfang des Jahres, also deinen Eröffnungsbilanzweirten je Konto (nicht je Anlagengut). Dann kommen die Zugänge im Laufe des Jahres, mögliche Abgänge und die AfA. Die Summe muss dann den Schlussbilanzwert ergeben. Bei den Sammelposten musst du dies pro Jahr machen.

Also ich habe das nun alles so gemacht. Die Abschreibung für die Sammelposten ist auch richtig verbucht. Die Angaben für 2016 sind nachgetragen. Vorher hatte ich keine Sammelposten. Jedoch die Fehlermeldung bleibt.
Das mit dem Anlagespiegel eingeben geht bezüglich „Buchwert Anfang des Jahres“ aber nur für 2016. Für das Jahr 2017 kann man nur den Zugang eingeben. Das hat mich am meisten irritiert.

MFG
R. Krause

2017 ist doch auch klar - da gab es ja keine Käufe im Vorjahr, also auch keinen Buchwert Anfang des Jahres.
Was steht denn in den Vorjahren für die Sammelposten? Wie hoch ist die AfA im Jahr 2017, muss ein Fünftel des gesamten Zugangs sein (im Anlagenspiegel und in der EÜR). Die Summe der AfA muss dem Wert im Konto Abschreibungen Sammelposten entsprechen, die Summen der Endbestände dem Konto GWG Sammelposten.

Danke! Ich habe das im Vorfeld mit fachlicher Hilfe hingekriegt. Logisch erscheinen die vorgegebenen Felder aber nicht. Da braucht man schon viel Phantasie und die Liste der Fehlermeldungen!