Fehlernummer: 610001002 Subcode: 607902

Hallo, ich benötige Hilfe zu folgendem Problem. Bei der Übertragung der EÜR ans Finanzamt habe ich folgende Fehlermeldung erhalten:

Bei der Datenübertragung ist ein Fehler aufgetreten.

  • Das Elstermodul der Finanzverwaltung meldet:
    Es wurde in der Anlage EÜR die AfA auf immaterielle Wirtschaftsgüter erklärt, es fehlt jedoch der entsprechende Wert (Zeile 9) in der Anlage AVEÜR.
  • Fehlernummer: 610001002 Subcode: 607902 ElsterVersion: 18.02

Seltsam ist, dass die gleichen Voraussetzungen auch für 2016 gegeben waren und ich keine Probleme hatte. Auch hier ist in der Anlage EÜR ein Wert in der AfA auf immaterielle Wirtschaftsgüter erklärt und in der AVEÜR ist weder in Zeile 9 noch sonst irgendwo ein Betrag angegeben.

Bei den Abschreibungen habe ich im Jahr 2015 eine Software erfaßt, diese ist meiner Ansicht nach das immaterielle Wirtschaftsgut. Weshalb wird dieses nicht im AVEÜR angezeigt? Oder liegt es an etwas ganz anderem?

Vielen Dank im Voraus für Unterstützung,
Dagmar Koch

Wenn ihr doch endlich einmal aufhören wolltet, immer mit dem „es war doch letztes Jahr auch so gegangen“. Die Finanzverwaltung lässt sich jedes Jahr etwas Neues einfallen, daher ja auch die jährlich wechselnden Taxonomien bei der E-Bilanz.
Bei der EÜR war es eben bislang nicht Pflicht, die Anlage AVEÜR mit abzugeben - daher wurde hier auch keine Plausibilitätsprüfung eingebaut. Für 2017 ist es aber Pflicht geworden und damit werden bestimmte Dinge im Anlagenspiegel (Anlage AVEÜR) mit den Angaben in der Anlage EÜR abgeglichen.
Also kontrolliere im Anlagenspiegel und in der EÜR, ob die Angaben zu den Restbuchwerten und den Abschreibungen identisch sind (in allen notwendigen Zeilen und Konten).

Hallo Ecrivain,

danke für deine schnelle Rückmeldung. Und für den deutlichen Hinweis :slight_smile:
Ich kenne mich nicht besonders gut aus und das naheliegendste für mich war abzuprüfen, wie war es letztes Jahr, gab es da andere Angaben, etc.

In 2015 habe ich ein Anlagegut erfaßt, dies scheint meiner Ansicht nach das immaterielle Wirtschaftsgut zu sein. Doch es wird nicht in der AVEÜR angezeigt. Meine Frage ist, weshalb erscheint dieses Wirtschaftsgut aus dem Anlagespiegel nicht in der AVEÜR? Wie bekomme ich es dort angezeigt?

Danke für nochmalige Hilfe,
Dagmar

Mit welchem Programm arbeitest du denn?
Wenn ich mir den Buchhalter ansehe, dann kannst du die Daten entweder aus der Anlagenbuchhaltung übertragen (auch aus dem AfA-Rechner) oder du gibst sie manuell ein (wie das geht, kann ich nicht prüfen, da ich mit einer Suite arbeite).

Hallo Ecrivain,

ich arbeite mit dem Buchhalter plus.

Dein Hinweis hat geholfen, ich habe nun auch auf einer anderen Lexware Seite noch was gefunden, anscheinend muss die AfA manuell eingetragen werden. Ich hoffe nun paßt es.

Danke noch einmal und schönen Abend,
Dagmar

Hallo Dagmar,

ich habe das gleiche Problem. Kannst du mir sagen, wie du es gelöst hast bzw. wo du weitere Informationen zu diesem Thema gefunden hast? Muss ich im buchhalter unter Verwaltung/Abschreibungen alle Anlagenpositionen manuell nachtragen, damit sie in der AVEÜR erscheinen? Irgendwie ist die Pflicht zur Abgabe der AVEÜR wohl an mir vorbeigegangen. :frowning:

Vielen Dank für deine Hilfe.

LG, Ulrike

Hallo Ulrike,

nein. Das würde auch nur bedingt gehen, da dort nicht beliebig viele Anlagegüter erfasst werden können.

Unter Berichte - Auswertungen - Einnahmen-Überschuss den Bericht Anlage AVEÜR wählen und dort die manuellen Werte befüllen (siehe Screenshot).


Hilft Dir das weiter?

1 „Gefällt mir“

Ganz herzlichen Dank, Steve!
Ich habe die Afa-Werte manuell in die Anlage AVEÜR eingetragen, und damit hat es jetzt funktioniert.

Das freut mich zu lesen. :slight_smile:

Vielen Dank für Deine Rückmeldung.