Offene Eingangsrechnung / Ausgabenminderung / Stornogebühr

Hallo zusammen,

ich habe seit gestern Lexoffice und stehe gleich vor einem, für mich unlösbaren, Buchungsproblem:

Ich habe eine Rechnung für eine Fortbildung bekommen, die noch nicht bezahlt ist.

Diese Fortbildung storniere ich. Und bekomm eine Stornorechnung über die volle Seminargebühr + Stornogebühr iHv. 25 EUR.

Die originale Rechnung ist in voller Höhe als Ausgabe erfasst (500 EUR).

Die Stornorechnung habe ich als Ausgabenminderung eingebucht (500 EUR).

Muss ich jetzt die Stornorechnung nochmal als Ausgabe einbuchen, für die Stornogebühren? (25 EUR).

Zudem gleichen sich beide Buchungen zwar in dem Kreditorenkonto aus, allerdings sind die Belege in Lexoffice unbezahlt und somit offen. Kann ich das irgendwie gegenseitig verbuchen? Finde da keine Möglichkeit. Nur Zahlung durch „Privat“.

Bin für jeden Tipp dankbar.

Viele Grüße
Manuel

würde mich auch interessieren…

Ich sehe es so, eine Rechnung ohne Geldbewegung kann man nicht buchen.
Es ist aus meiner Sicht kein Geschäftsfall.

Wenn man nichts bezahlt bzw kein Geld erhalten hat braucht man auch kein Beleg hochladen. Was will man damit auch belegen?

Mit einem Beleg will man ja zeigen warum man was bezahlt oder erhalten hat.

Aus meiner Sicht muss man in so einem Fall die Gebühren buchen.

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