Rechnungsdatum Dezember / Leistung für Januar

Hey Leute,

ich hab ne kleine Frage, die mich etwas überfordert.

Wir waren in 2019 noch Kleinunternehmer, ab 01.01.2020 können wir die Vorsteuer ziehen.
Jetzt habe ich eine Rechnung für mein Hosting für den Zeitraum 29.12.2019-29.01.2020 mit dem Rechnungsdatum 30.12.2019.
Das Geld wurde am 03.01.2020 abgebucht.

Kann ich hier noch Steuern ziehen? Wenn ich die Rechnung „korrekt“ eingebe in Lexoffice, wird keine Steuer gezogen…

LG
Robb

Da solltest du deinen Steuerberater besser fragen - ist nämlich eine steuerliche Frage und keine zur Anwendung des programms.
Wenn ich § 14 UStG richtig lese, ist die Leistung ja erst 2020 erbracht, also würde ich hier die Vorsteuer in 2020 sehen. Aber wie gesagt: hier muss dir der Steuerberater sagen, was richtig ist.