Erste Schritte Gründungs- / Notarkosten verbuchen

Einen schönen guten Abend zusammen !

Mein Unternehmen (UG - haftungsbeschränkt) ist frisch gegründet worden und dementsprechend gilt es nun die Buchhaltung einzurichten.

Beim Einarbeiten in Lexoffice musste ich leider feststellen, dass das praktische Arbeiten mit dieser Software unglaublich weit von der Theorie entfernt ist, welche ich bis hierhin gewohnt war.

Das klassische Buchen ( Soll an Haben ) kommt in dieser Software ja garnicht vor.
Ich hoffe ich finde hier ein wenig Rat & Unterstützung was die ersten Schritte in Lexoffice angeht.

Ich möchte die Gründungskosten wie bspw. die Notarkosten und die Handelsregistereintragung verbuchen.
Dies würde in der Theorie ja, auf dem Konto „Sonstige Aufwendungen“ geschehen, aufgrund des Aktivierungsverbotes der Gründungskosten.

Sprich: Sonstige Aufwendungen 6300 an Bank 1800 - 300€

Beim Versuch das Ganze zu verbuchen, konnte ich jedoch leider keinerlei Konto mit „Aufwendungen“ oder sowas wie „Sonstige Aufwendungen“ finden.

Rein theoretisch ginge das ja auch über ein neu erstelltes Konto, das Konto „Gründungskosten“.
Das ist jedoch mit dieser Software - Lösung leider nicht möglich, da man keine neuen Konten anlegen kann.

Nun ist meine Frage : wie gilt es das ganze nun zu Verbuchen ?

Ich habe etwas gesehen das dem ganzen ziemlich Nahe kommt, das Konto „Sonstige Ausgabe“.

Woher weiss ich aber, dass es sich hier um ein Aufwandskonto handelt ?
Und woher weiss ich, dass das nach den GoB verbucht wird ?

Und was hat es mit dem Begriff Sammellieferant auf sich ?
Handelt es sich bei dem Notar um einen Sammellieferanten ?


Ich bitte um Verzeihung, dass ich gleich mit mehreren Fragen hier hereinplatze, jedoch brauche ich echt ein wenig Aufklärung in dieser Angelegenheit, da der telefonische Support mich keinen Schritt weiter gebracht hat.


Grüße I.V.A. :slight_smile: :slight_smile:

Zu den spezifischen Buchungen in LexOffice wird dir hier in der Buchhaltung niemand etwas sagen können, das dies zwei ganz unterschiedliche Programme sind.
Aber prinzipiell: als erstes musst du die Eröffnungsbilanz buchen, erst dann geht alles andere! Die Eröffnungsbilanz ist dann auch via Elster als E-Bilanz an das Finanzamt zu melden.
Sind die Gründungskosten denn von der UG zu tragen? Das muss in der Gründungsurkunde stehen, sonst trägst du als Gesellschafter privat alle Gründungskosten. Wenn die Satzung/Gründungsurkunde die Kosten bis zur maximal qua Gesetz erlaubten Höhe vorsieht, buchst du diese als Rechts- und Beratungskosten, entweder gegen Verbindlichkeiten oder gegen das Bankkonto, je nachdem wie gezahlt wurde.

Danke zunächst mal für die rasche Antwort !


Also die Gründungskosten sind bereits beglichen worden und wurden von der UG selbst per Banküberweisung bezahlt worden.

Die Eröffnungsbilanz wurde in Papierform an das Finanzamt eingereicht und die Steuernummer ist auch bereits erteilt worden.

Nun stellt sich die Frage, wie man in Lexoffice auf das Eröffnungsbilanzkonto bucht bzw. dieses eröffnet.

Danke im Voraus :slight_smile:

Wie gesagt, diese Frage musst du im LexOffice-Forum stellen, nicht hier im Buchhalterforum! Ich kann dir sagen, wie das in der buchhaltung erfolgen muss, habe aber keine Ahnung von LexOffice. Das ist eine Welt für sich!

Hallo zusammen,

habe das Thema ins lexoffice Unterforum verschoben. :slight_smile:

Hallo I.V.A!

Jede Buchung findest Du unter Buchhaltung->Buchungsübersicht. Wenn Du eine Buchung anklickst, wird Die die Kontierung angezeigt.

Für jeden Lieferanten werden Kontaktdaten erfasst und ein Konto angelegt. Für den Sammellieferanten werden keine Kontaktdaten erfasst und es gibt für die einzelnen Lieferanten keine getrennten Konten.

Telefonischen Support habe ich nicht ausprobiert. Ich nutze die Chatfunktion, die wie Email funktioniert.
Mache eine paar Testbuchungen und schaue Dir die Punkte unter „Buchhaltung“ an. Überzeugt Dich das nicht bzgl. GoB?

Gruß lorald

Hallo Iva,

wenn Du im Feld Kategorie suchst, solltest Du eigentlich alles finden. Im Zweifel, wenn Dir das Konto bekannt ist, gibt einfach dieses ein, dann wir ddie entsprechende Kategorie vorgeschlagen. Im Beispiel wäre dies

Ich habe etwas gesehen das dem ganzen ziemlich Nahe kommt, das Konto „Sonstige Ausgabe“.

eben genau diese. :slight_smile:

Woher weiss ich aber, dass es sich hier um ein Aufwandskonto handelt ?

Hm, ist das jetzt eine Testfrage? Die Bezeichnung sagt doch schon aus, dass es sich um Aufwand handelt, oder wie genau definierst Du „Ausgabe“ sonst?

Und woher weiss ich, dass das nach den GoB verbucht wird ?

Die Frage verstehe ich nicht so ganz…

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Zunächst einmal ein großes Dankeschön für die Antworten ! Das hat mich schonmal ein großes Stück weiter gebracht. Jetzt wüsste ich nur noch gerne wie ich auf das EBK Buche bzw dieses eröffne ? Gibt es diese Funktion überhaupt in Lexoffice?

Und eine weitere Frage die sich mir stellt ist folgende:

Ich habe eine Rechnung über 20€ aus eigener Tasche beglichen. Sprich Privat bezahlt.

Die Software sollte buchen :

Sonstige Aufwendungen An Privateinlagen 20€

Gehe ich auf das Konto Privateinlagen , ist das Saldo jedoch -20€.



Kann mir das jemand erklären ?

Stehe ich auf dem Schlauch?

Das EBK (ich vermute, du meinst das Gegenkonto für die Eröffnungsbilanzkonten) ist immer 9000. Das müsste es auch bei LexOffice geben.
Die Eröffnungsbilanz hat aber in der Regel auch nur zwei Buchungen: Bank an 9000 und 9000 an gezeichnetes Kapital. Alles andere sind laufende Buchungen.

Und das wäre falsch! Du hast eine UG, damit eine Kapitalgesellschaft, da gibt es keine Privateinlagen. Du bist nicht Einzelunternehmer. Du musst ein Verrechnungskonto für den Gesellschafter/Geschäftsführer anlegen (Forderung oder Verbindlichkeit) und darauf buchen. Und darauf achten, dass dieses Verrechnungskonto ausgeglichen wird durch Überweisungen vom Bankkonto.

Du solltest dir schnellstmöglichst Kenntnisse über die Vorschriften für Kapitalgesellschaften aneignen. Du kannst hier nicht hantieren wie ein Einzelunternehmer. Es gibt zwingende Vorschriften des HGB und des GmbHG, die zu beachten sind. Darüber hinaus sind Verhältnisse zwischen Gesellschaft und Gesellschafter vom Finanzamt immer ein Quelle, um verdeckte Einlagen oder verdeckte Gewinnausschüttung anzunehmen. Hole dir professionellen Rat.

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Zunächst ein großes Dankeschön an die hilfreichen Antworten ! ! !

Entschuldigt mein „Nicht - Reagieren“ , jedoch habe ich die letzten Wochen auf ein Gespräch mit einer Person vom Fach warten müssen.

Die Theorie aus dem Studium ist nun wieder aufgefrischt und bereit in der Praxis angewandt zu werden.

Jetzt kommt es allerdings darauf an , das Ganze in die Software Lexoffice zu übertragen.

Nun habe ich noch einmal alle Vorfälle zusammengefasst die vorgefallen sind und möchte diese nun auch entsprechend verbuchen.

Hier die Zusammenfassung:




Der Gesellschafter zahlt die gesamte Summe des Stammkapitals auf das Bankkonto ein.

1810 Bank an 2900 Gezeichnetes Kapital 1.300,00€


Die Handelsregistereintragungskosten werden direkt per Banküberweisung beglichen.

6300 Sonstige Betriebliche Aufwendungen an 1810 Bank 1 150,00€


Die Rechnungen des Notars treffen per Post ein.

6825 Rechts- und Beratungskosten an 7001 Verbindlichkeiten aus LuL 80,00 €
6825 Rechts- und Beratungskosten an 7001 Verbindlichkeiten aus LuL 90,00 €


Die Rechnungen werden von der UG per Banküberweisung beglichen.


7001 Verbindlichkeiten aus LuL an 1810 Bank 1 80,00 €
7001 Verbindlichkeiten aus LuL an 1810 Bank 1 90,00 €


Bankkontoführungsgebühr wird direkt vom Konto abgebucht.

6855 Nebenkosten des Geldverkehrs an 1810 Bank 1 11,90 €
6855 Nebenkosten des Geldverkehrs an 1810 Bank 1 11,90 €
6855 Nebenkosten des Geldverkehrs an 1810 Bank 1 11,90 €
6855 Nebenkosten des Geldverkehrs an 1810 Bank 1 11,90 €


Die Gewerbeanmeldung wird von dem Gesellschafter bar bezahlt.


6300 Sonstige betriebliche Aufwendungen

an

3641 Verbindlichkeiten gegenüber UG-Gesellschaftern (Restlaufzeit bis 1 Jahr) 20,00 €


Die Gesellschaft zahlt dem Gesellschafter die Summe per Banküberweisung zurück.

3641 Verbindlichkeiten gegenüber UG-Gesellschaftern (Restlaufzeit bis 1 Jahr)
an
1810 Bank 1 20,00€



Sollten noch immer Fehler vorhanden sein bitte ich euch mich darauf hinzuweisen !

Nun stellt sich mir hier die Frage, wie ich denn in Lexoffice die Eröffnungsbuchungen mache.

Funktioniert das über die Funktion „Buchen“ oder über die Funktion „Saldenvorträge erstellen“ ?

Schließlich fehlen die Eröffnungsbuchungen noch. Wüsste zu gern wie ich das in der Software umsetze.


Ich freu mich schon auf eure Antworten :slight_smile:

Bin gespannt. ^^

LG

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Hallo Iva!

Danke auch für die hilfreichen Fragen aber danken kann man auch mit dem „Danke“-Button des Forums.

Du solltest besser nichts „direkt begleichen“. Es müsste doch irgendeinen Schrieb vom Handelregister geben, der Dich zu einer Zahlung veranlasst!?
Dieser Schrieb ist ein Beleg, den Du für „Beleg erfassen“ einscannen musst. Dann musst Du diesen kategorisieren. Entweder Dir fällt direkt das Stichwort „Sonstige Ausgabe“ ein oder Du findest es mit „Kategorie manuell auswählen“. Dann kannst Du die Überweisung direkt aus lexoffice veranlassen oder Du ordnest den Bankumsatz ggf. nachträglich zu.

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Sonstige Aufwendungen An Privateinlagen 20€
Und das wäre falsch! Du hast eine UG, damit eine Kapitalgesellschaft, da gibt es keine Privateinlagen. Du bist nicht Einzelunternehmer. Du musst ein Verrechnungskonto für den Gesellschafter/Geschäftsführer anlegen (Forderung oder Verbindlichkeit) und darauf buchen. Und darauf achten, dass dieses Verrechnungskonto ausgeglichen wird durch Überweisungen vom Bankkonto.

Darüber bin ich mir mittlerweile im Klaren.

Ich möchte doch nur wissen wie sich das in Lexoffice umsetzen lässt. :astonished:

Die software bucht nämlich eigenständig auf das Konton 2580 Privateinlagen.

Wie kann ich das ändern ? :question:

Du musst unter „Finanzen“, Kasse auswählen und mit der Kasse die Bar-Ausgabe erfassen. Wenn Du dann einen neuen Beleg erfasst, erscheint dann Bank, Kasse und Privat bezahlt als Optionen. „Privat bezahlt“ darfst Du nicht mehr verwenden. Alles muss über die Bank oder die Kasse laufen; wobei Du aufpassen musst, dass die Kasse immer positiv sein muss.

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Guten Abend,

Lorald !

Vielen Dank für deine Antwort.
Habe selbstverständlich ein „Danke“ dagelassen.

Nun stellt sich mir die Frage:

Wie erkennt denn die Software, dass ich diese Ausgabe aus privater Tasche bezahlt habe, wenn ich es normal über die Funktion Kasse abbuche ?

Ich nehme an , dass in diesem Fall die Software davon ausgeht, dass es aus der ‚Geschäftskasse‘ bezahlt wurde und nicht aus meiner privaten.

Der übliche Buchungssatz wäre ja gewesen:


6300 Sonstige betriebliche Aufwendungen
an
3641 Verbindlichkeiten gegenüber UG-Gesellschaftern (Restlaufzeit bis 1 Jahr) 20,00 €


und

3641 Verbindlichkeiten gegenüber UG-Gesellschaftern (Restlaufzeit bis 1 Jahr)
an
1810 Bank 1 20,00€


oder liege ich hier falsch?

Eine Kapitalgesellschaft kennt keine „private Tasche“. :exclamation:
Du gibst ihr einen Beleg und sie bezahlt aus der Kasse oder überweist per Bank.