Einen schönen guten Abend zusammen !
Mein Unternehmen (UG - haftungsbeschränkt) ist frisch gegründet worden und dementsprechend gilt es nun die Buchhaltung einzurichten.
Beim Einarbeiten in Lexoffice musste ich leider feststellen, dass das praktische Arbeiten mit dieser Software unglaublich weit von der Theorie entfernt ist, welche ich bis hierhin gewohnt war.
Das klassische Buchen ( Soll an Haben ) kommt in dieser Software ja garnicht vor.
Ich hoffe ich finde hier ein wenig Rat & Unterstützung was die ersten Schritte in Lexoffice angeht.
Ich möchte die Gründungskosten wie bspw. die Notarkosten und die Handelsregistereintragung verbuchen.
Dies würde in der Theorie ja, auf dem Konto „Sonstige Aufwendungen“ geschehen, aufgrund des Aktivierungsverbotes der Gründungskosten.
Sprich: Sonstige Aufwendungen 6300 an Bank 1800 - 300€
Beim Versuch das Ganze zu verbuchen, konnte ich jedoch leider keinerlei Konto mit „Aufwendungen“ oder sowas wie „Sonstige Aufwendungen“ finden.
Rein theoretisch ginge das ja auch über ein neu erstelltes Konto, das Konto „Gründungskosten“.
Das ist jedoch mit dieser Software - Lösung leider nicht möglich, da man keine neuen Konten anlegen kann.
Nun ist meine Frage : wie gilt es das ganze nun zu Verbuchen ?
Ich habe etwas gesehen das dem ganzen ziemlich Nahe kommt, das Konto „Sonstige Ausgabe“.
Woher weiss ich aber, dass es sich hier um ein Aufwandskonto handelt ?
Und woher weiss ich, dass das nach den GoB verbucht wird ?
Und was hat es mit dem Begriff Sammellieferant auf sich ?
Handelt es sich bei dem Notar um einen Sammellieferanten ?
Ich bitte um Verzeihung, dass ich gleich mit mehreren Fragen hier hereinplatze, jedoch brauche ich echt ein wenig Aufklärung in dieser Angelegenheit, da der telefonische Support mich keinen Schritt weiter gebracht hat.
Grüße I.V.A.